Mietminderung wegen mangelhaften Laminat!?

20. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Inventar
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung wegen mangelhaften Laminat!?

Hallo,

wir sind vor einem Monat in einen Komplett neu Sanierte Altbauwohnung gezogen ... schon 3 Monate vor einzug sprich bei besichtigung der Wohnung ist uns Aufgefallen das in fast allen Räumen das Laminat schlecht verlegt ist und "schwimmt" also nicht sauber aufliegt ... diesen Mangel haben wir dem Vermieter mitgeteilt und gebeten das dieser Mangel bis zum Einzug behoben wird ... 3 Monaten sind wergangen und nix wurde gemacht ... zur wohnungsübergabe haben wir die Laminatmängel ins Übergabeprotokoll schreiben lassen ... jetzt wo alle möbel drin stehen kommen auf einmal handwerker an und wollen den schaden beheben .. finde ich eine frechheit immerhin hatten die 3 monate vorher zeit ... naja also gestern dann wurde das laminat im Flur raus gemacht und "neu" verlegt das Problem ist nur ... der Untergrund ist nicht eben und zur sanierung wurde kein neuer Estrich eingbracht .. also haben die überall beim Laminat verlegen mit Kumiiplatten und Papastreifen "untergebaut" genau das selbe haben die gestern auch wieder gemacht ... ich meine das ist doch Pfusch am Bau ... das kann ja nie richtig liegen ... habe ich jetzt die möglichkeit deswegen einen Mietminderung zu machen?

Bitte um Antworten ... wenn noch fragen offen sind beantworte ich die gern ...

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

1000%

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#2
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 204x hilfreich)

Du hast die Wohnung gemietet wie gesehen, und das Protokoll bestätigt es. Also ist
nix mit Minderung.
Moin det.

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#3
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

Hi Mari.....

war zu hoch gefriffen mit 1000%.


Ich meinte 176%. sorry

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#4
 Von 
Mietrechtsexperte
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 15x hilfreich)

Es fehlt [wieder einmal] das Verständnis der Mietminderung.

§ 536 BGB setzt für eine Mietminderung einen erheblichen [objektiven] Mangel an der Mietsache voraus, der die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufhebt.

Das subjektive Empfinden einer unfachmänischen Verlegung wird dadurch nicht abgedeckt. Weiterhin stellt sich die Frage nach der fachlichen Befähigung des Mieters um dieses Handwerk einzuschätzen.

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#5
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 204x hilfreich)

Sorry Experte, dafür brauch ich lediglich meinen Verstand, keinen Paragrafen. Aber wenn Du einen passenden weißt, umso besser. Weiter so!
Mariangel

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#6
 Von 
Christoph Woehrle
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Liebe Dame, lieber Herr,

ich bin Journalist beim Stern und schreibe gerade
eine Titelgeschichte zum Thema "Gauner in Latzhosen - Pfusch von Handwerkern".

Dafür suche ich Menschen, die von ihren (schlechten?) Erfahrungen berichten können.

Melden Sie sich doch bitte bei mir.

Danke und schöne Grüße

Christoph Wöhrle

040-3703-3584
0174-9093635
woehrle.christoph_FR@stern.de

Infos zu mir auf:
www.christoph-woehrle.de
sowie
www.stern.de

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#7
 Von 
guest123-2118
Status:
Praktikant
(713 Beiträge, 222x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
guest123-2113
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 5x hilfreich)

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#9
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

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#10
 Von 
guest123-2118
Status:
Praktikant
(713 Beiträge, 222x hilfreich)

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#11
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2043x hilfreich)

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#12
 Von 
guest123-2113
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 5x hilfreich)

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#13
 Von 
guest123-2129
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 54x hilfreich)

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#14
 Von 
guest123-2118
Status:
Praktikant
(713 Beiträge, 222x hilfreich)

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#15
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

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#16
 Von 
purzel105
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo nager2, wenn du dich jetzt auch noch frauenkirche2 nennst, dann solltest du aber deinen
schreibstil und deine gesinnung etwas abwandeln!

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#17
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

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