Mietminderung wegen zu heisser Wohnung

30. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12307.01.2014 17:11:53
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung wegen zu heisser Wohnung

Hallo,

meine DG-Wohnung heizt sich während der Sommermonate enorm auf (34°C !).
Vermieter wurde bereits vom Mieterschutzbund angemahnt.
Meine Frage: Kann ich jetzt einfach so die Miete (wie bereits vom Mieterschutzbund erwähnt) mindern ?
Danke.

Hier noch ein recht interessantes Urteil:
http://www.kostenlose-urteile.de/newsview4552A.htm

-----------------
"TK"

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18 Antworten
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#1
 Von 
guest-12326.08.2009 09:46:54
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 30x hilfreich)

Es ist allgemein bekannt, dass DG-Wohnungen mehr und schneller aufheizen als z. B. eine Souterrain-Wohnung. Ausserdem ist das natürlich abhängig von der Aussentemperatur, auf die auch ein Vermieter wie natürlich auch der Mieterbund keinen Einfluss haben.

Sollte es im DG zu heiss sein, empfehle ich, statt Miete zu mindern, in eine Souterrain-Wohnung umzuziehen.

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#2
 Von 
guest-12307.01.2014 17:11:53
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist nicht hilfreich !

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"TK"

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#3
 Von 
guest-12326.08.2009 09:46:54
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 30x hilfreich)

Dir zu empfehlen, die Miete zu mindern, fändest du hilfreicher?

Oder welche Art von " Hilfe" schwebt dir so vor?

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#4
 Von 
guest-12307.01.2014 17:11:53
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)

http://www.kostenlose-urteile.de/newsview4552A.htm

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"TK"

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#5
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
guest-12307.01.2014 17:11:53
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)

Unsinn !
Keine Mietwohnung !
Sehen und Verstehen ...
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=2 U 106/06

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"TK"

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#7
 Von 
guest-12326.08.2009 09:46:54
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 30x hilfreich)

Man könnte ihm ja auch eine Split-Klimaanlage einbauen lassen, die Dinger gibt es für knapp 300 Euro in jedem Baumarkt, und wenn er dann was zu meckern hat wegen der Stromkosten, denn die ziehen wirklich gut durch, muss er sich mit dem entsprechenden Versorger rumschlagen.

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#8
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
guest-12307.01.2014 17:11:53
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)

Jahrhundertwende.
Wohnung wurde 1995 "modernisiert" ...

-----------------
"TK"

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#10
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
guest-12307.01.2014 17:11:53
Status:
Beginner
(50 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Dach wurde aber erst 1995 "modernisiert" ... (!)

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"TK"

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#12
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
Heinz-J.
Status:
Schüler
(395 Beiträge, 56x hilfreich)

Das Dach wurde aber erst 1995 "modernisiert" ... (!)

Wenn Dachgeschosswohnungen zu heiß werden, sind sie falsch gedämmt. Bei der Modernisierung wurde wahrscheinlich nicht der Standard 1995 verbaut. Ob das für einen Gerichtsprozess ausreichend ist, wage ich zu bezweifeln, aber eine kleine Chance besteht. Sprich doch einmal mit dem VM, ob er an der Isolierung eine Nachbesserung vornehmen lassen kann. Nachts, die ganze Nacht, mit Durchzug die aufgeheizten Räume runterkühlen ( Fliegennetze nicht vergessen). Wenn das alles nicht hilft, Auszug.

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#14
 Von 
guest-12326.08.2009 09:27:24
Status:
Schüler
(417 Beiträge, 58x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#15
 Von 
guest-12326.08.2009 09:46:54
Status:
Schüler
(313 Beiträge, 30x hilfreich)

Der meint doch nur, wenn eine DG-Wohnung modernisiert wird und im Zuge dessen eine Dachgeschoss-Wohnung gedämmt wird, dann muss eine besondere Art der Dämmung her, wie heisst die noch? Also, es muss das gesamte Dach abgedeckt werden, da muss man eine mindestens 10 cm dicke Isolierung drauf/ druntermachen, dann das ganze Dach neu decken.

So ist das dann 3 Grad kühler im Dachgeschoss und der Mieter darf bemängeln, dass es zu heiss ist:-ä)

Kann man doch mal versuchen?



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""

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#16
 Von 
M.S.G.
Status:
Beginner
(136 Beiträge, 29x hilfreich)

hallo, Tapo

BGH-Entscheidung findest hier: Bundesgerichtshof / Entscheidungen / Aktenzeichen
VIII. Zivilsenat 6.10.2004 VIII ZR 355/03
RichterIN Dr. Deppert, Ball, Dr. Leimert, Dr. Wolst, Dr. Frellesen

Hier Ausschnitt:

„Nimmt der Vermieter bauliche Veränderungen vor, die zu Lärm immissionen führen können,
so kann der Mieter erwarten, daß Lärmschutz maßnahmen getroffen werden, die den Anforderungen der zur Zeit des Umbaus geltenden DIN-Normen genügen.“

Ein anderes deutsches Gericht vermag möglicherweise obige Begründung betreffend der DIN-Norm 4109 (Lärm - wie im Urteil Seite 7 ) ebenso für die 4108 (Wärme) anwenden.

Jedenfalls erscheint es mir (aus mehreren Gründen) folgerichtig, eine Renovierung, Instandgesetzung, Erneuerung, einen Um-, Anbau usw. nachhaltig und den Anforderungen entsprechend der zu dem Zeitpunkt geltenden Richtlinien/DIN-Normen vorzunehmen. Wozu sollten denn sonst 'Normen' nützlich sein?

Möglicherweise ist Näheres über die DIN-Normen in Erfahrung zu bringen - von dort:
Beuth Verlag GmbH Burggrafenstraße 6 10787 Berlin
Telefon 030 2601-0 Telefax 030 2601-1260
--- (vielleicht auch) über Suchmaschinen...

Kühleres WE Dir !!

-----------------
"* * * Alles, was ich poste, ist lediglich meine Meinung und keinesfalls als Rechtsauskunft auszulege"

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#17
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12326.08.2009 09:27:24
Status:
Schüler
(417 Beiträge, 58x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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