Mietminderung wg. Baulärm?

30. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
Vader 01
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 4x hilfreich)
Mietminderung wg. Baulärm?

Hallo,

zum Sachverhalt: wir wohnen in einem 8 Mietparteien-Haus. 2 Wohnungen stehen leer und sollen komplett renoviert und saniert werden. Der Vermierter kündigt dies auch durch einen Aushang an. Da auch Wände eingerissen, Fenster und Türen neu, Bad neu, Heitung neu usw. werden 6 Wocher eingeplant. Im Aushang wird auf Mittags- bzw. RUHEzeiten von 13 - 15 Uhr hingewiesen, welche von den Arbeitern weitestgehend eingehalten werden sollen.
Unser Problem: wir habe ein 8 monate altes Baby, welches natürlich auf den Mittagsschlaf angewiesen ist.( auch andere Mieter haben kleine Kinder im Haus). Diese Zeit wurde nie einghalten, oft pause von 12-13.30 Uhr, dann wird weiter gearbeitet. Aufforderungen vom Mieter an die Arbeiter bleiben weitestgehend ungehört. Fazit: Baulärm rund um die Uhr. Also ist meine Frau mit Kind für 4 Wochen zu unseren Eltern gefahren, ca 180 km entfernt. Da ich berufstätig bin, habe ich natürlich Frau und Kind am Wochenende besucht und somit erheblich Kosten gehabt. Auch andere Mieter incl. Hausmeister könne den Lärm bezeugen, steht ausser Frage.
Haben wir Anspruch auf Mietminderung bzw. Erstattung der Fahrtkosten?

Danke

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Ja, Du hast Anspruch auf Minderung. Diese solltest Du sofort ankündigen. Am besten wäre es, die Mieter im Hause würden sich zusammentun, zumindest die, die an die Wohnungen die renoviert werden angrenzen. Ich würde, so meine Einschätzung, von einer Mietminderung von mindestens 30 % ausgehen.

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"Chylla"

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#2
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Na, na, na,

und dann auch noch mindestens.

Weil das Baby eine halbe Stunde weniger schlafen kann ?

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#3
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Wenn Wände eingerissen werden ist das ein sehr grosser Lärm. In einem Urteil gab man dem Mieter recht, der zeitweilig 100 % gemindert hatte, da der Lärm eine normale Unterhaltung in der Wohnung unmöglich machte.

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"Chylla"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Was heißt 'zeitweilig' ?

Die Stunde, die man maximal braucht, um eine Wand einzureissen ?

Und so viel Wände kann man in einer Wohnung nicht einreissen.

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#5
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Hast Du schon mal was davon gehört, daß man auch Schlitze klopfen muß, um neue Leitungen und Rohre zu verlegen? Im Übrigen geht es dem Te sicherlich nicht um eine Stunde für den Einriß einer Wand. Hier geht es um Baulärm, der zu einer Mietminderung von 20-30% berechtigt.

gruß
avalon 2006

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"Das Leben ist eines der Härtesten."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Moment mal, Avalon,

zäumen wir jetzt den Gaul von hinten auf ?

Wieviel Baulärm brauchen wir für 30 % Mietminderung ?

Schlitze werden heute im Regelfall nicht mehr geklopft, sondern gefräst. Und so lange dauert das auch nicht.
Diese 'Lärmspitzen' machen nur einen geringen Teil von Renovierungsabeiten aus.

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#7
 Von 
Vader 01
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 4x hilfreich)

...danke für die schnellen Antworten.

es ist tatsächlich so, das auch der Boden aufgestemmt wurde und neue Kabelkanäle geschnitten wurden. Wenn das Kind mind. 1 h hätte schlafen können, wäre es i.o. gewesen. Ich bin mir bewußt, das solche Arbeiten gemacht werden müssen und generell nicht geräuschlos abgehen. Mir ist zumindest wichtig, das ich evtl. die Fahrtkosten wider bekomme. es waren ca. 1300 km an 3 Wochenenden.

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