Liebe Foristen,
unsere Vermieterin, die die Wohnung über uns bewohnt, hat als neueste Marotte das Herumrennen in der Wohnung mit Straßenschuhen mit harten Absätzen entdeckt. Die laienhafte Lautstärkemessung ergibt einen Pegel von regelmäßig 60-70 dB(A).
Wenn sie weiß, dass wir zu Hause sind, betätigt sie auch gerne ihre alte Schiebetür - im Minutentakt auf und zu.
Regelmäßig fängt sie nun an mit Möbelrücken o.ä., bevorzugt gegen 22 Uhr abends.
Der ganze Rabatz geht bis weit in die Nacht hinein, mit etwas Glück ist um Mitternacht endlich Ruhe.
Aufgrund der aktuellen Situation gehe ich davon aus, dass sie das absichtlich macht, um uns zu ärgern, da wir ausziehen werden. Die Dame ist Mitte 70 und bekannt für ihre Boshaftigkeit.
Muss ich das dulden oder kann man verlangen, dass die Dame Hausschuhe trägt und auch ansonsten während der Ruhezeiten ein wenig Rücksicht nimmt? Kann ich ansonsten die Miete mindern?
Gruß und Dank
die Kaffeetante
-----------------
" "
Mietminderung wg. Lärm- Vermieter
3. Mai 2012
Thema abonnieren
Frage vom 3. Mai 2012 | 09:43
Von
Status: Beginner (105 Beiträge, 15x hilfreich)
Mietminderung wg. Lärm- Vermieter
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 3. Mai 2012 | 09:47
Von
Status: Schüler (472 Beiträge, 132x hilfreich)
Sie müssen auf jeden Fall eine Beweislage schaffen.
Dazu könnte ein Lärmprotokoll hilfreich sein.
-----------------
""
#2
Antwort vom 3. Mai 2012 | 10:00
Von
Status: Beginner (105 Beiträge, 15x hilfreich)
ja das führe ich seit etwa 2 Wochen, wo sie angefangen hat, mitten in der Nacht irgendwelche Leute zu empfangen und durchs Haus zu führen...
... allerdings nur für die Vorfälle nach 22 Uhr.
Macht es Sinn, den Rest auch zu protokollieren?
-----------------
" "
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
290.137
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
15 Antworten
-
31 Antworten
-
12 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
11 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten