Mietminderung wg. Wasserschaden - abgelehnt

28. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
berlinaut
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Mietminderung wg. Wasserschaden - abgelehnt

Hallo zusammen,

da mir mit meinem Vermieter so langsam echt die Geduld ausgegangen ist wollte ich mich mal nach eurer Einschätzung erkundigen in der Hoffnung jemand hätte vlt. einen hilfreichen Tipp.

Hier die Ausgangslage:
Vor gut zwei Monaten hat es in meiner Wohnung einen Wasserschaden gegeben, der insg. drei Räume betroffen hat. Verursacht wurde der Schaden durch einen geplatzten Flex-Schlauch (Metall-Schlauch zum Anschluss vom Wasserhahn) in der Küche - die aber mir und nicht zur Wohnung gehört. Da das Wasser in meiner Etage ausgetreten ist hat es sich über die Böden verteilt, ist dort eingesickert und hat sie komplett ruiniert, so dass sie rausgerissen werden mussten.

Das Problem:
Nachdem die Böden rausgerissen und alles entsprechend getrocknet worden ist, ist die Trocknungsfirma abgerückt und hat eine Baustelle hinterlassen - um die Sanierung würde sich der Vermieter separat kümmern. Das ist mittlerweile gut anderthalb Monate her und seit dem ist nichts passiert. Der Vermieter sagt seine Versicherung müsste sich darum kümmern und die würden sich melden - tun sie aber nicht und seither passiert nichts. Auf Nachfrage heisst es nur ich müsse mich halt noch etwas gedulden, das dauert nunmal.

Nachdem ich nun vor kurzem mit einer Mietminderung gedroht habe, sollte nicht bald eine Sanierung durchgeführt werden hat mir der Vermieter schroff geantwortet das ich dazu nicht berechtigt wäre, weil ich den Schaden ja selbst verursacht habe.
Das finde ich in zweierlei Hinsicht bedenklich: Zum einen habe ich ja weder fahrlässig noch mutwillig irgendeinen Schaden herbeigeführt (So ein Flex-Schlauch steht nun mal immer unter Druck und niemand stellt das Wasser ab wenn er es gerade nicht braucht). Zum andern könnte der Vermieter mit der gleichen Aussage die Sanierung einfach nie durchführen - die volle Miete müsste ich ja, weil selbst verursacht, bis in alle Ewigkeit trotzdem zahlen.

Was sagt ihr dazu? Darf der Vermieter sich hier einfach zurück lehnen und mich auf der Baustelle sitzen lassen bis sich eine mir nicht bekannte Versicherung mal rührt?

Vielen Dank für hilfreiche Kommentare

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

quote:
von berlinaut am 28.01.2013 15:41

Was sagt ihr dazu?

Die Argumentation des Vermieters ist schlüssig, deine nicht und deckt sich mit meinem Bauchgefühl.

quote:
von berlinaut am 28.01.2013 15:41

Darf der Vermieter sich hier einfach zurück lehnen und mich auf der Baustelle sitzen lassen bis sich eine mir nicht bekannte Versicherung mal rührt?

Ich finde das nett dass er das seiner Versicherung meldet, denn eigentlich müsstest du das deiner melden.
Alternativ kannst du auch die Böden acuh neu kaufen und einlegen (lassen), denn schließlich hast du den Schaden auch verursacht, ob du das jetzt nicht fahrlässig oder nicht mutwillig gemacht hast spielt dabei imho keine Rolle!

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"Wenn die rote Kontrollscheibe im Sichtfenster sichtbar ist, dann ist die Parkzeit überschritten. "

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Ich verstehe das nicht ganz, wenn selbst verursacht, ist man/Mieter selbst zuständig.

Daher ein Fall für die Privathaftpflicht des M ?

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
berlinaut
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

quote:
Daher ein Fall für die Privathaftpflicht des M ?


Das ist so nicht ganz richtig. Als Mieter ist es mir grundsätzlich nicht gestattet eigenhändig bauliche Veränderungen, und hierzu zählt nunmal der Fußboden, verzunehmen - unabhängig davon welche Versicherung für den Schaden aufkommt. In diesem Fall befasst sich aber die Gebäudeversicherung damit, da Leitungswasserschäden durch sie versichert sind.
Da von dort her aber nichts passiert frage ich mich eben, wie lange ich das noch dulden muss...

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
die aber mir und nicht zur Wohnung gehört.


Kannst du diesen Halbsatz bitte etwas näher erläutern. Wessen Küche, wer hat den Flexschlauch angeschlossen?

Ich bin nämlich blond (gefärbt) und hab das nicht verstanden.

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""

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