Hallo !
Wir wohnen im DG eines Mehrfamilienhauses. Seit geraumer Zeit ist in unserem Schlafzimmer die Rollade defekt, der Gurt ist abgesprungen und die Rollade immer oben.
Habe die Hausverwaltung informiert, die haben den Hausmeister geschickt. Er hat es aber nicht hinbekommen und gesagt, er würde eine Firma vorbeischicken, kam aber nicht!!
Nach 3 Wochen habe ich nochmals bei der Hausverwaltung angerufen. Nach 4 Tagen war die Firma dann da, hat den Kasten auseinandergenommen und gesagt, der Schaden wäre größer, das müsste erst mit dem Vermieter abgesprochen werden. Und es wurde noch etwas von "verpfuscht" und "Garantie" gemurmelt.
Nun hat sich seit 2 Wochen wieder nichts getan, die Rollade ist immer noch defekt.
Kann ich aufgrund der Rollade die Miete mindern, und wenn ja, um wieviel?
Wie gesagt, es ist die Schlafzimmerrollade, zur Straße, es steht direkt gegenüber eine Straßenlaterne und ein Wohnhaus und es wird langsam nachts kalt draußen, sodaß ich nachts schon heizen muss.
Vielen Dank für die Antwort/en.
Gruß,
Andreas
Mietminderung wg. defekter Rollade?
16. Oktober 2005
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Frage vom 16. Oktober 2005 | 16:27
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung wg. defekter Rollade?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 16. Oktober 2005 | 19:50
Von
Status: Student (2107 Beiträge, 624x hilfreich)
klar, wenn ich es so lese, ist der Rolladen nun schon 5 Wochen defekt. Brief an den Vermieter schreiben, nochmal 2 Wochen Frist setzen und gleich ankündigen, dass nach diesem Zeitpunkt díe Miete um 5 % gekürzt wird. Die Zahl ist eine Einschätzung von mir, es ist ja nur ein Rollanden, allerdings der im Schlafzimmer, wo es u.a. viel ausmacht.
-----------------
"Chylla"
#2
Antwort vom 16. Oktober 2005 | 21:24
Von
Status: Lehrling (1774 Beiträge, 289x hilfreich)
Du kannst die Miete auch schon vor Ablauf der Frist kürzen, du musst das nur ankündigen.
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