Mietminderung wie hoch ansetzen?

18. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
Jabbernaut
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 42x hilfreich)
Mietminderung wie hoch ansetzen?

Hallo Fans des Mietrechts,

wir wohnen (Mitbewohner und ich) im 4. Stock und die Wohnung über uns wird gerade komplett saniert. Dies hat zur Folge, dass seit Anfang April unser Balkon nicht genutzt werden kann, da ein Gerüst darauf steht und Ende April gingen die Bauarbeiten über uns los. Die Geräuschkulisse kann sich sicher jeder vorstellen, wenn Presslufthammer, Bohrer etc. gegen 7-8 Uhr in der Früh starten. Da ich Schichtarbeit habe ist es für mich mega belastend und auch Ohropax helfen nicht immer. Wir haben bereits mit der Hausverwaltung gesprochen und diese wissen auch darüber Bescheid und sind auch bei der Mietminderung auf unserer Seite, laut dem Telefonat. Jetzt habe ich gelesen man sollte sich vorher informieren, wie hoch man die Minderung ansetzen soll. Ist hier um die 22-25% realistisch? Baulärm, Gerüste an jedem Fenster, Balkon nicht nutzbar und lüften können wir am Tag auch nicht, da der Staub sonst in die Wohnung kommt.

Beste Grüße
Jabber

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120268 Beiträge, 39861x hilfreich)

Wenn die Hausverwaltung auf eurer Seite ist, dann wäre es doch eine gute Idee sich bezüglich der Abstimmung der Höhe an diese zu wenden?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jabbernaut
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 42x hilfreich)

Ja, aber man nicht vielleicht mit einer Zahl in so eine "Verhandlung" gehen? Weiß auch nicht wie sehr er auf unserer Seite ist.

1x Hilfreiche Antwort

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