Mietminderung wird auf Nebenkosten aufgeschlagen

9. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
beulemm
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 24x hilfreich)
Mietminderung wird auf Nebenkosten aufgeschlagen

Vielleicht erinnert sich manch einer noch an diesen Thread:

http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=473675

Es ging um ein von Mitte April bis Ende Juli offen stehendes Dachschrägefenster in einer Mietwohnung. Der Schaden wurde Mitte April bereits gemeldet. Ich habe die Miete zunächst nicht gemindert. Ende Mai hat mein Mieterbundanwalt einen Brief an den Vermieter geschrieben, in dem er erklärt hat, daß die Miete ab sofort unter Vorbehalt von Mietminderung bezahlt wird. Die Juni-Miete habe ich brav in voller Höhe bezahlt. Nachdem dann im Juni noch immer keine Reparatur erfolgte, habe ich bei der Julimiete 10 % abgezogen. Am 1.8. hat der Vermieter dann das Fenster erneuern lassen. Aber erst nachdem ich mit Selbstvornahme gedroht habe.

Ich habe dann für August noch einmal 10 % abgezogen, um von meinem Recht Gebrauch zu machen, die Juni-Miete nachträglich zu mindern. Der Vermieter hat mir damals bereits einen Brief geschrieben, daß er damit nicht einverstanden ist, da das Fenster am 1.8. repariert wurde. Ich habe nicht nachgezahlt, und der Vermieter hat bis heute auch keine weiteren Forderungen mehr gestellt.

Jetzt bekomme ich die Nebenkostenabrechnung, und da werden mir 50,- € Mietrückstand draufgeschlagen. Deshalb hier noch mal Fragen zum Thema:

- Habe ich das richtig verstanden, daß ich nach Erklärung des Vorbehaltes Ende Mai die Miete für Juni nachträglich mindern darf?

- Wie reagiert man nun auf diesen angeblichen Mietrückstand?

Normalerweise würde ich ja sagen, daß diese 50,-€ den Ärger nicht wert sind. Wenn ich jetzt aber einfach auf diese 50,-€ verzichte, dann habe ich bei zukünftigen Mängeln kein Druckmittel mehr. Der kann sich dann ja die Mietminderungen einfach wieder über die Nebenkostenabrechnung zurückholen.






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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Die Mietminderung kann nicht auf die NK aufgeschlagen werden. Netter Versuch, der immer wieder gemacht wird.

Einfach abziehen und den Rest der NK zahlen. Zur Mietminderung: Immer "unter Vorbehalt" draufschreiben.

Ich denke, Du könntest sogar ab Mitte April gemindert werden, wenn der VM gerichtsfest Bescheid wusste.

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

quote:
Die Mietminderung kann nicht auf die NK aufgeschlagen werden.

Es ist in der Tat so, dass auch die Nebenkosten gemindert werden, siehe z.B. Link. Du solltest dem Vermieter vielleicht nochmal erklären, dass du Juni und Juli gemindert hast und eben nicht August.

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#3
 Von 
beulemm
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 24x hilfreich)

Was ich vergessen habe: Ich habe ein Guthaben aus der Nebenkostenabrechnung rausbekommen. Von diesem Guthaben hat der Vermieter 50,-€ Mietrückstand abgezogen. Es bliebe mir also nur, mit der Aprilmiete einfach wieder meinerseits 50,-€ abzuziehen.

Aber darf ich das einfach so machen? Muß ich da vorher einen Brief schreiben?

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39822x hilfreich)

Man sollte dem Vermieter ein Einschreiben senden, in dem man auffordert die fehlende Summe zu überweisen (Fristsetzung 14 nach Datum) und anderenfalls die Aufrechnung mit der Aprilmiete ankündigt.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#5
 Von 
beulemm
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 24x hilfreich)

So werde ich es machen, wie Harry van Sell geschrieben hat. Allerdings werde ich das zeitlich nicht so hinkriegen, daß ich den Brief 14 Tage vor Ablauf des Monats März noch abschicken kann, um dann eventuell schon die Aprilmiete zu mindern. Ich will mir schließlich erst genau überlegen, was ich schreiben will. Ich will in solchen Dingen nicht überstürzt handeln. Und im April bin ich im Urlaub, so daß ich im April keinen Zugriff auf mein Konto habe und also auch die Maimiete nicht mindern kann. Es wird also die Junimiete werden, sofern der Vermieter nicht selber zahlt.

Ich habe etwas Angst, daß die mir die Zahlung von April- und Maimiete als stillschweigende Zustimmung auslegen. Den Brief werde ich allerdings diesen Monat noch als Einwurf-Einschreiben abschicken. Ich werde dann da wieder diesen Satz reinschreiben, daß die Miete ab sofort unter Vorbehalt von Mietminderung gezahlt wird. Oder wie drückt man sich da richtig aus?



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1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

"unter Vorbehalt" auch auf den Überweisungsträger schreiben. Dann ist es möglich, das Geld zurückzufordern.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
beulemm
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 24x hilfreich)

Hallo Ver,
ich glaube aber, daß das mit dem "unter Vorbehalt" auf den Überweisungsträger zu schreiben nicht ausreicht. Soviel ich weiß, muß man einen Brief schreiben, in dem man den Vorbehalt erklärt. In meinem Fall hätte ich Probleme mit der Forumlierung: "unter dem Vorbehalt von Mietminderung" wäre ja hier nicht richtig. Doch wohl eher "unter dem Vorbehalt von Korrekturen der Nebenkostenabrechnung".

Weiß da jemand Genaueres:

- Wie ich das richtig formulier?
- Ob Ver mit ihrer Aussage richtig liegt und ich mir auf diese Weise den Brief sparen könnte?
- Oder ist beides erforderlich: ein Brief und dann noch auf den Überweisungsträger den Vorbehalt schreiben? Das habe ich allerdings damals im Juni nicht gemacht.

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1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Ver
Status:
Master
(4360 Beiträge, 2284x hilfreich)

Du kannst auch eine Email schreiben, solange Du den Zugang beweisen kannst. Oder Du kündigst den Einspruch schon einmal an. Den Brief würde ich auf keinen Fall einsparen.

Formulierungshilfen gibt es genug im WWW.

Da Du genug Zeit hast, hier im Forum zu schreiben, kannst Du doch ein paar Zeilen an den Vermieter schicken.

Außerdem: So weit ich weiß, ist die Einspruchsfrist gegen die NK-Abrechnung 1 Jahr nach Erhalt. Außerdem hast Du das Recht, die Belege einzusehen. Wer weiß, was Du da noch findest ;-).

Ob auf dem Überweisungsträger überhaupt mehr Platz ist als für "Unter Vorbehalt"? Ich glaube auch, Du musst den Vorbehalt auf der Überweisung nicht erklären.


-- Editiert Ver am 11.03.2015 19:13

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#9
 Von 
beulemm
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 24x hilfreich)

Kleiner Denkfehler. Ich habe es natürlich auch nicht dazugeschrieben:

Es handelt sich um die Nebenkostenabrechnung für 2014. Der Vermieter hat bis zum 31.12. Zeit, diese zu erstellen oder auch zu korrigieren. Eine zweiwöchige Frist ist nicht ausreichend. Ich habe jetzt einen Link gefunden, wo es ganz genau erklärt wird:

http://www.nebenkostenabrechnung.com/vermieter-korrigiert-nebenkostenabrechnung-nicht/

Ich könnte also erst mit der Miete am 1.1.2016 den fehlenden Betrag zurückbehalten, und zwar müßte ich ihn von den Nebenkosten abziehen, nicht von der Miete.

Was allerdings nicht aus dem Link hervorgeht: Muß ich jetzt schon einen entsprechenden Brief schreiben?



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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
beulemm
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 24x hilfreich)

Ich glaube, ich habe auch eine Antwort auf diese Frage gefunden: Ich habe 12 Monate Zeit zu reagieren:

http://www.nebenkostenabrechnung.com/widerspruchsfrist-nebenkostenabrechnung/

Gibt es hier jemanden, der mir sagen kann, ob ich das richtig verstanden habe? Verstehen die anderen hier den Text genauso?

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-- Editiert beulemm am 12.03.2015 22:10

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