Mietminderung zurückgewiesen

23. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Silicea77
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung zurückgewiesen

Liebes Schwarmwissen,
Ich bewohne eine 3-Raumwohnung. Im Wohnzimmer ist die Fensterdichtung defekt, sowie die Fugen im Badezimmerboden. Am 14.09.20 habe ich die Hausverwaltung darüber informiert. Man verwies mich an den Hausmeister. Dieser schaute sich den Schaden an, sprach von einem Fensterbauer und die Fugen wollte er mit Silikon ausfüllen. Aber da das Siphon im Bad auch gerissen war, sollte ich erst diesen Schaden über eine Firma reparieren lassen, bevor er das Fenster und die Fugen in Angriff nimmt. Nachdem der Klempner das Siphon ausgetauscht hatte, war der Hausmeister im Urlaub. Ich sollte später nochmal anrufen. Daraufhin wandte ich mich erneut an die Hausverwaltung. Mittlerweile ist es kalt draußen. Ich könnte mir vorstellen, dass die Heizkosten wegen der defekten Dichtung steigen. Auch habe ich Sorge, dass es durch die kaputten Fugen zu einem Wasserschaden kommt. Ich habe eine Mietminderung angedroht, die zurückgewiesen wurde. Dennoch kürzte ich die Miete um 20%, was sicherlich viel zu hoch gegriffen war. Aber ich konnte auch keine genaue Aussage im Netz finden. Das Silikon am Fenster ist an einer kleinen Stelle dunkel verfärbt. Es sieht aus wie Schimmel. Deswegen die 20%.
Jetzt bekam ich einen Brief, dass ich den Mietrückstand bis 25.11.20 zu zahlen habe, da sie die Mietminderung ausdrücklich zurückgewiesen hatten. Weder Fenster noch Badezimmer wurden bisher repariert. Am Donnerstag will der Hausmeister erneut vorbeikommen. Um die Fugen zuzukleben? Und dann doch die Fensterbaufirma zu organisieren. Wie lange soll denn das noch gehen?
Welche Rechte bzw. Möglichkeiten bleiben mir? Oder habe ich gar keine und muss die Situation so hinnehmen oder selbst reparieren?
Ich danke euch...

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von Silicea77):
da sie die Mietminderung ausdrücklich zurückgewiesen hatten.

Mietminderung bzw. das Recht darauf entsteht kraft Gesetzes - da gibt es nichts mit "zurückgewiesen" seitens des Vermieters.



Zitat (von Silicea77):
Im Wohnzimmer ist die Fensterdichtung defekt,

Wie viel und mit welchen Auswirkungen genau?



Zitat (von Silicea77):
sowie die Fugen im Badezimmerboden.

Welche, wie viele und mit welchen Auswirkungen genau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4542 Beiträge, 547x hilfreich)

Du hast wegen diesem Kleinkram die Miete um 20 % gemindert? Das nenn ich mal ne Ansage.

-- Editiert von Solan196 am 23.11.2020 19:20

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9871 Beiträge, 4478x hilfreich)

In einem Forum ist nicht abzuschätzen, wie erheblich oder unerheblich die Mängel sind. Der Mieter ist auf jeden Fall beweispflichtig, dass ein Mangel vorliegt und wie stark dieser Mangel die Benutzung der Wohnung einschränkt.

Als Beispiel die defekte Fensterdichtung: Wenn es draußen warm ist, so spielt die Fensterdichtung vermutlich keine große Rolle. Ist es sehr kalt, dann sind die Auswirkungen höher. Insoweit müsste man tatsächlich die kalten Tage zählen und dann beweisen, wie hoch die Einschränkungen in diesen Tagen waren.

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#4
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4542 Beiträge, 547x hilfreich)

Eigentlich cauchy bist du hier ja so eine Art Mietrecht-Koryphäe, selbst du solltest einräumen, dass eine Beschädigung der Dichtung wie oben beschrieben nur eines Fensters in einer 3 Zimmer Wohnung, sowie bisserl defekte Fugen am Fliesenspiegel im Boden des Bades, keine 20-%ige Minderung auch nur ansatzweise hergeben.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9871 Beiträge, 4478x hilfreich)

@Solan: Ich versuche mich im Forum nicht an Spekulationen über die Höhe einer Mietminderung zu beteiligen. Das ist mir erstens zu gefährlich (zu hohe Mietminderung kann schlimmstenfalls zur Kündigung führen) und zweitens zu unsicher, weil die Schadensbeschreibung in einem Forum häufig viele Interpretationen zulässt. Ich habe nur versucht deutlich zu machen, dass der Mieter beweispflichtig ist.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31961 Beiträge, 5628x hilfreich)

Zitat (von Silicea77):
Ich könnte mir vorstellen, dass die Heizkosten wegen der defekten Dichtung steigen.
Ich nicht. Und wenn die Heizkosten tatsächlich steigen und du siehst das erst im nächsten Jahr in der BK-Jahresabrechnung, muss die Ursache nicht eine defekte Fensterdichtung sein.
Zitat (von Silicea77):
Auch habe ich Sorge, dass es durch die kaputten Fugen zu einem Wasserschaden kommt.
Ja, das ist eher denkbar. Je nach Fugen und je nach Wasserbeaufschlagung. Aber jetzt ist nichts.
Zitat (von Silicea77):
Das Silikon am Fenster ist an einer kleinen Stelle dunkel verfärbt. Es sieht aus wie Schimmel. Deswegen die 20%.
Echt? Silikon soll die Fensterdichtung sein?
Zitat (von Silicea77):
Am Donnerstag will der Hausmeister erneut vorbeikommen.
Übermorgen also.
Zitat (von Silicea77):
Welche Rechte bzw. Möglichkeiten bleiben mir?
Bitte gleiche den Mietrückstand zeitnah aus. Bitte repariere nichts selbst.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4542 Beiträge, 547x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Ich versuche mich im Forum nicht an Spekulationen über die Höhe einer Mietminderung zu beteiligen.


Ich habe überhaupt nicht spekuliert, sondern gelesen ..

Zitat (von Silicea77):
Dennoch kürzte ich die Miete um 20%, was sicherlich viel zu hoch gegriffen war.


TE hat die Miete um 20 % gekürzt wegen:

Zitat (von Silicea77):
Das Silikon am Fenster ist an einer kleinen Stelle dunkel verfärbt. Es sieht aus wie Schimmel. Deswegen die 20%.


und

Zitat (von Silicea77):
Ich könnte mir vorstellen, dass die Heizkosten wegen der defekten Dichtung steigen.


und

Zitat (von Silicea77):
Auch habe ich Sorge, dass es durch die kaputten Fugen zu einem Wasserschaden kommt.


und hier stimme ich mal Anami zu

Zitat (von Anami):
Bitte gleiche den Mietrückstand zeitnah aus. Bitte repariere nichts selbst.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119525 Beiträge, 39735x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
In einem Forum ist nicht abzuschätzen, wie erheblich oder unerheblich die Mängel sind.

Korrekt.

Aber anhand der mageren Beschreibung neige ich zu aktuell ebenso mageren 2-5% die angemessen sind.

Aber mal abwarten, eventuell werden die Rückfragen ja noch beantwortet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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