Mietminderung/Entschädigung

22. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
janigro
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Mietminderung/Entschädigung

Guten Abend,
ich wohne zurzeit in einer Mietwohnung, in der im Laufe der letzten Wochen bis Monate ein großer Wasserschaden eine Reihe von Bauarbeiten mit sich gebracht hat. Dieser zieht sich schon seit September letzen Jahres hin. Immer wieder kamen Bauarbeiter, aber keiner konnte die Ursache finden. Nun wurde Anfang des Jahres endlich mit den richtigen Bauarbeiten begonnen.Die führte unter anderem dazu, dass ich ca. 2 Monate die Dusche nicht benutzen konnte. Es waren Staubschutzwände in der Wohnung aufgebaut, zeitweise befand sich ein großes Loch im Boden, der Zugang zur Wohnung unter mir schaffte. Außerdem wurde die Waschmaschine abgebaut und für ca. 2 Wochen lief eine Trocknungsmaschine kontinuirlich. Selbstverständlich waren über die Monate auch häufig Bauarbeiter in der Wohnung. Dies besaßen meinen Zweitschlüssel und konnten somit kommen und gehen wie es ihnen passte, was in meinem Schichtdienst, doch sehr störend sein kann.
Und geschimmelt hat es aufgrund des Wasserschadens natürlich auch.
Einige Kleinigkeiten müssen noch gemacht werden, jedoch ist das Gröbste bereits seit wenigen Wochen erledigt.
Bereits vor einem Monat habe ich ein Schreiben verfasst und um eine Entschädigung bzw. Mietminderung für die folgenden Mieten gebeten. Mein Angebot war der Ausfall von 2 Monatsmieten.
Dies tat auch der Mieter unter meiner Wohnung, der ebenfalls unter diesem Wasserschaden litt. Dies wurde ihm auch nach mehrmaligem kontaktieren gewährt. Auf meinen Brief bekam ich jedoch keine Rückmeldung. Ich schickte bald einen zweiten Brief in dem ich erneut auf die Situation aufmerksam machte und auch die Einzugsermächtigung für die Miete zurücknahm. Daraufhin bekam ich die Bestätigung, dass die Einzugsermächtigung nun aufgelöst sei. Jedoch wurde erneut in keinem Wort die angesprochene Mietminderung erwähnt.
Nun frage ich mich was mein nächster Schritt sein könnte. Ich würde ich gerne die kommende Miete ausfallen lassen und auf die Reaktion der Verwaltung warten. Ich war immer sehr kulant, doch so langsam wird es mir zu fiel, zumal sich die Arbeiten so stark in die Länge gezogen haben.
Ich würde mich sehr über eine fachliche Meinung freuen!
Vielen Dank.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat:
Ich würde mich sehr über eine fachliche Meinung freuen!

Die solltest du dir aber unbedingt bei einem Anwalt für Mietrecht einholen und nicht in einem Laienforum. Sobald es nämlich um eine nicht unerhebliche Minderung der Miete geht kann man mehr Fehler machen als ein Straßenköter Flöhe hat.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von janigro):
Bereits vor einem Monat habe ich ein Schreiben verfasst und um eine Entschädigung bzw. Mietminderung für die folgenden Mieten gebeten.


Um Mietminderung bittet man nicht, man nimmt sie vor. In angemessener Höhe natürlich und nur für den Zeitraum in dem der Mangel tatsächlich bestand. Vorausgesetzt der Mangel ist so gravieren das er zu einer Mietminderung berechtigt.

Dazu holt man sich Rat und/oder Hilfe bei Fachleuten, z. B. einem Anwalt für Mietrecht.

Zitat (von janigro):
Ich würde ich gerne die kommende Miete ausfallen lassen und auf die Reaktion der Verwaltung warten.


Tolle Idee. Die Reaktion kann ich Dir schon sagen. Abmahnung und evtl. Kündigung wegen Mietrückstand.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
janigro
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Naja, ich habe mich bisher nicht an einen Anwalt gewendet, da auch der Mieter unter uns diese Entschädigung bekam. Während dieser gesamten Zeit hielten wir schließlich Kontakt. Mein Vorgehen ist dasselbe, bloß bei mir bleibt die Reaktion aus.
Ich habe die Wohnung sowieso schon zum August gekündigt. In dieser Bruchbude kann man nicht mehr wohnen

1x Hilfreiche Antwort

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