Mietmindeung ergebnislos!!!!

7. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
aloisia1923
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 9x hilfreich)
Mietmindeung ergebnislos!!!!

Hallo,bewohne eine 2 zimmerwhg.---hae vor einigen monaten meinen vermieter abgemahnt und die miete um 20 % prozent gemindert!Grund der Minderung die defekte Heizungsanlage und diverse kleinere mängel. die heizung fällt telweise aus und einige bereiche der wohnung werden gar nicht mehr richtig warm.der vermieter teilte mir mit,das er kein geld für eine sanierung der heizungsanlage hat---suche schon verzweifelt eine andere whg. in münchen(aber sehr schwer)!kann ich die minderung erhöhen wenn nix passiert?wieviel mietminderung steht einem mieter zu wenn die wohnung maximal 18 grad warm wird?

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 967x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
aloisia1923
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 9x hilfreich)

>Mietmindeung ergebnislos!!!!
Mein ernst gemeinter Rat. Suche mithilfe von Google und dem Suchbegriff "Mietminderung Heizungsausfall" nach Urteilen deutscher Gerichte. Hier ist "nur" ein Forum, hier wird nicht mit Prozenten gehandelt.

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Ich möchte keineswegs mit Prozenten handeln!---sondern suche verzweifelt Hilfe---wenn nicht hier --wo denn dann????

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#3
 Von 
HeavenlyHigh
Status:
Schüler
(478 Beiträge, 135x hilfreich)

quote:
die heizung fällt telweise aus und einige bereiche der wohnung werden gar nicht mehr richtig warm.


Was verstehst du unter " richtig warm"? Ist dir bewusst, dass dies ein sehr subjektives Empfinden ist?

Viele finden es bereits bei 19 Grad Raumtemperatur angenehm warm.

Dann gibt es welche, ich hatte mal so einen Spezies, dem ist alles zu kalt wenn nicht mindestens 25 Grad herrschen.

So eine Raumtemperatur muss auch ein Vermieter nicht zur Verfügung stellen.

Wieviel Grad sind es in deinem Wohnzimmer, um die Geschichte mal etwas zu abstrahieren und zu gucken, ob du nicht vielleicht ungerechtfertigt gemindert hast und dann nachzahlen musst.

Ansonsten steht dir natürlich jederzeit ein Umzug völlig frei.




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#4
 Von 
aloisia1923
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 9x hilfreich)

Im Dezember betrug die raumtemperatur im Wohnzimmer zwischen 16-18 Grad---im Badezimmer noch ein bis zwei Grad darunter!---dies wohlgemerkt bei vollaufgedrehter Fussbodenheizung!habe dann um 25 % gemindert----leider ergebnislos!

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#5
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
kann ich die minderung erhöhen wenn nix passiert?

Nö, das ginge nur bei einem Mieteinbehalt.

quote:
der vermieter teilte mir mit,das er kein geld für eine sanierung der heizungsanlage hat

Je weniger Du zahlst, desto weniger Geld wird er haben; was also soll da passieren ?



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#6
 Von 
guest-12308.03.2011 10:24:50
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 4x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Bevor man mindert, sollte man den Vermieter von dem Mangel/den Mängeln in Kenntnis setzen und Frist zur Beseitigung (nicht zur kurz) setzen mit der Option NACH Ablauf der Frist die Miete angemessen zu mindern.

Dann sofort zum Anwalt, Mietminderung ist ein heißes Pflaster da bedarf es gründlicher Prüfung bevor man sich auf Prozente einläßt, am besten ist es diese durch das Gericht festlegen zu lassen, da gibt es keine Tabelle "von bis", auch wenn das WWW den Eindruck vermittelt.

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#9
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Anschaffung ?



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#11
 Von 
HeavenlyHigh
Status:
Schüler
(478 Beiträge, 135x hilfreich)

quote:
Nennt man diese Spezies nicht Frauen? Die mit den Eisbeinen als Grundausstattung?


Nenene, das war echt ein Mann, bei dem sämtliche Ablesewerte auf den Heizkörpern im zweistelligen Bereich waren.

Ich habe dann mit ihm geübt, nicht nur, wie man die Heizkörper einstellt, er meinte auch, die Ventile müssten kaputt sein, weil auf 5 immer alles noch total kalt wäre.

Dann hab ich ihm die Klamotten-Wickel-Technik versucht zu vermitteln, also, t-shir, BH braucht er ja nicht darunter, darüber ein Hemd, und dann gibt es noch so richtig tolle warme Strickjacken, am besten aus Wolle.
Sollte ihm zwischendurch doch mal etwas heisser werden, kann er natürlich gern die Stric***** vorübergehend ausziehen.

Also, er hat mir echt hingebungsvoll zugehört, kann ich nicht anders sagen.

Und für die Nacht ein Wasserbett, das man beheizen kann, kostet gar nicht soviel Strom, und das kann er dann die ganze Nacht voll aufdrehen.

Mieter dürfen nun mal nicht frieren, dies ist Gesetz für Vermieterinnen.

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119504 Beiträge, 39733x hilfreich)

@HeavenlyHigh
Eine Playboy-DVD hätte auch für etwas Hitze gesorgt :)



@Morti

quote:
Anschaffung ?

Klar. Wenn ich mir extra Heizstrahler/Heizlüfter kaufen muss, soll der Vermieter auch dafür zahlen.
Kommt biliger als Heizung sanieren.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

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#14
 Von 
Sixtina
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier steht z.B., daß Heizungsausfall im Winter 100% Mietminderung rechtfertigen kann :

http://www.mietrecht-hilfe.de/miete/mietminderungstabelle.html

Ansonsten würde ich mal allgemein nach
"mietminderungstabelle" suche, dann aber ( wegen der Menge ) ggf. durch Zusätze und/oder Filter die Suche einschränken ...

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#15
 Von 
HeavenlyHigh
Status:
Schüler
(478 Beiträge, 135x hilfreich)

quote:
Hier steht z.B., daß Heizungsausfall im Winter 100% Mietminderung rechtfertigen kann


Es handelt sich aber nicht um einen Heizungsausfall, die Heizung funktioniert doch?

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