Mietnachforderung möglich?

11. Juni 2002 Thema abonnieren
 Von 
Vito Spalluto
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietnachforderung möglich?

Aufgrund der Insolvenz meiner Vermietunggesellschaft, habe ich seit 1,5 Jahren keine Miete mehr gezahlt. Von einer neuen Gesellschaft habe ich nur durch zufall erfahren. Nachdem ich denen nun meine Kündigung zugesendet habe, will die Nachfolgegesellschaft, dass ich für diese Zeit Kontoauszüge vorlege. Nach Rückfrage, wie man diese Zahlung in Raten aufteilen könnte, sagte man, dass ich zahlen könnte, wie ich möchte, da man ja froh sei überhaupt Geld zu bekommen, da man dies nicht einfordern könnte.

Kann mir jemand ein Gesetz oder ähnliches dazu nennen?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Spalluto,

grundsätzlich ist die Nachforderung von Mietzins noch möglich, da dieser erst nach 4 Jahren verjährt.
Die Nachfolgegesellschaft hat jedoch erst seit der Übernahme des Objekts einen eigenen Anspruch. Gegebenenfalls sollten Sie den Zeitpunkt erfragen oder Einsicht in das Grundbuch beim Amtsgericht nehmen, seit wann die Gesellschaft aös Eigentümerin eigetragen ist.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt

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#2
 Von 
Vito Spalluto
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort.

Leider habe ich vergessen zu erwähnen, dass es sich um eine Mietmanagementgesellschaft handelt und die Wohnungen Eigentum sind.

Meinen Mietvertrag habe ich seinerzeit mit der Insolventen Gesellschaft geschlossen, so dass ich die Eigentümer nicht kenne. Ebenfalls habe ich keine offizielle Information erhalten, das die neue Gesellschaft den Mietvertrag übernommen hat, zumal die scheinbar kein Exemplar haben, da sie von mir eine Kopie haben möchten.

Frage ist jetzt gilt hier die selbe Regelung?

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#3
 Von 
Scharnhorst
Status:
Praktikant
(827 Beiträge, 127x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Spalluto,

das klingt verworren. Normalerweise schließt die Verwaltungsgesellschaft im Namen des Eigentümers die MV ab, so daß dieser nach wie vor noch einen Anspruch auf Mietzins hätte, unabhängig von der Insolvenz der Managementgesellschaft.

Ob das bei Ihnen auch der Fall ist, würde sich vermutlich nur durch Prüfung der Verträge klären lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt



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