Neben unserem Haus wird seit 3 Monate gebaut (DHH) und zwar so laut daß wir uns entschieden haben auszuziehen. wir haben bei unseren Vermieter um Mietnachlass nachgefragt aber sie weigern sich diese Diskussion einzugehen.
Welchen Mietnachlass könnte ich theoretisch erwarten (es wird von 20-25% geredet) ? Kann ich das nachträglich für die vergangenen 3 Mo. erwarten auch wenn es diesbez. keine schriftl. Korrespondenz gibt?
Danke!
-----------------
"DD / München"
Mietnachlass für Lärmbelästigung wegen Baustelle
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Einen nachträglichen Mietnachlass kann man nicht fordern. Eine Kürzung der Miete ist nur für die Zukunft möglich.
Aus Beweisgründen sollte entsprechender Schriftverkehr vorliegen. Im Prinzip reicht zwar die mündliche Aufforderung, den Mangel zu beseitigen. Das lässt sich im Streitfall aber nur selten beweisen.
Hallo Dennis,
seit dem BGH-Urteil v. 16. Juli 2003 (<a href="http://www.advo-bg.de/93BGH__Mietminderung_nach_neuem_Mietrecht_r%FCckwirkend_m%F6glich.php" link="">VIII ZR 274/02</a>) ist eine rückwirkende Mietminderung möglich. In dem vorliegenden Fall beschwerte sich eine Mieterin erst nach 2 Jahren über die Lärmbelästigung eines Nachbarn. Das Gericht erkannte der Mieterin einen rückwirkenden Minderungsanspruch zu.
Ob eine 20%-ige Minderung der Nettokaltmiete angemessen ist, kann man von hier aus nicht beurteilen. Der Höhe nach ist sie aber nicht unmöglich. Einen allgemeinen Leitfaden zur Vorgehensweise bei Mietminderungen finden Sie <a href="http://www.123recht.net/article.asp?a=29&f=ratgeber_mietrecht_minderung&p=1" link="">hier</a>.
MfG Gruwo
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Super, vielen Dank für diese Tips!!
Denis
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
12 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
39 Antworten