Mietnachlass für Lärmbelästigung wegen Baustelle

10. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
Dubos Denis
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietnachlass für Lärmbelästigung wegen Baustelle

Neben unserem Haus wird seit 3 Monate gebaut (DHH) und zwar so laut daß wir uns entschieden haben auszuziehen. wir haben bei unseren Vermieter um Mietnachlass nachgefragt aber sie weigern sich diese Diskussion einzugehen.
Welchen Mietnachlass könnte ich theoretisch erwarten (es wird von 20-25% geredet) ? Kann ich das nachträglich für die vergangenen 3 Mo. erwarten auch wenn es diesbez. keine schriftl. Korrespondenz gibt?

Danke!


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"DD / München"

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47588 Beiträge, 16824x hilfreich)

Einen nachträglichen Mietnachlass kann man nicht fordern. Eine Kürzung der Miete ist nur für die Zukunft möglich.

Aus Beweisgründen sollte entsprechender Schriftverkehr vorliegen. Im Prinzip reicht zwar die mündliche Aufforderung, den Mangel zu beseitigen. Das lässt sich im Streitfall aber nur selten beweisen.

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#2
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo Dennis,

seit dem BGH-Urteil v. 16. Juli 2003 (<a href="http://www.advo-bg.de/93BGH__Mietminderung_nach_neuem_Mietrecht_r%FCckwirkend_m%F6glich.php" link="">VIII ZR 274/02</a>) ist eine rückwirkende Mietminderung möglich. In dem vorliegenden Fall beschwerte sich eine Mieterin erst nach 2 Jahren über die Lärmbelästigung eines Nachbarn. Das Gericht erkannte der Mieterin einen rückwirkenden Minderungsanspruch zu.

Ob eine 20%-ige Minderung der Nettokaltmiete angemessen ist, kann man von hier aus nicht beurteilen. Der Höhe nach ist sie aber nicht unmöglich. Einen allgemeinen Leitfaden zur Vorgehensweise bei Mietminderungen finden Sie <a href="http://www.123recht.net/article.asp?a=29&f=ratgeber_mietrecht_minderung&p=1" link="">hier</a>.

MfG Gruwo

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Dubos Denis
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Super, vielen Dank für diese Tips!!

Denis

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