Mietnahme Küche

24. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
Erna80
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietnahme Küche

Meine Oma(80) möchte umziehen und die Einbauküche mitnehmen. Sie bezahlt dafür jeden Monat 35,- € (70 DM) und das seit 14 Jahren. Im Mietvertrag ist nicht festgehlten wie lange sie zahlen muss bzw. ob es dann ihre Küche ist. Eine mündliche Zusage, zur Mitnahme beim Umzug, gab es von der Ex Frau des Vermieters, das aber leider beim Einzug vor 14 Jahren. Meiner Meinung nach ist es ihr Küche, da sie dafür fast 6000,- € gezahlt hat.
Vielen Dank für Antworten

Liebe Grüße

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

So wie Du es beschreibst ist die Küche mitgemietet.
Somit bleibt sie auch Eigentum des Vermieters.

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#2
 Von 
guest-12327.09.2010 09:03:27
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 40x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12301.02.2011 17:18:20
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 17x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
Erna80
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ha, na ihr seid hier ja ganz lustige.
Das ist ja wohl ein bissel was anderes, ob ich Miete bezahle oder ob ich für eine Küche bezahle.

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#5
 Von 
det1162
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 23x hilfreich)

fake

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".....so is lebbe....."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12327.09.2010 09:03:27
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 40x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Das ist ja wohl ein bissel was anderes

Inwiefern ?



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#8
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

Üblicherweise wird z.B. auch in den Mietspiegeln ein Zuschlagssatz (Euro/m² mtl.) angegeben , wenn eine Wohnung mit Küche vermietet wird.
In sofern ist es durchaus plausiebel dass hier eben 25 €/Monat für die Küche vereinbart wurden. Erst recht wenn die ggf. mit im MV steht.

quote:
Meiner Meinung nach ist es ihr Küche, da sie dafür fast 6000,- € gezahlt hat.
Wäre es so, dass hier ein Kauf verienbart wurde hätte sie außerdem unter Marktbedingungen nicht 6000.- € für den Kauf bezahlt, sondern deutlich weniger , da unter Marktbedingungen ein großer Teil davon Zinsaufwendungen gewesen wären.

quote:
Das ist ja wohl ein bissel was anderes, ob ich Miete bezahle oder ob ich für eine Küche bezahle.
Was ist denn genau vereinbart (wortwörtlich)

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#9
 Von 
Erna80
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Leider ist, was die Küche angeht, gar nichts geregelt. Sie bezahlt für ihre 3 Raum Whg fast 850,- € warm. Ich weiß nicht genau aber sie hat ca 65 qm. Danke für die Infos.

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