Mietnebenkosten - Betriebskosten nicht klar und deutlich vereinbart

8. Juni 2006 Thema abonnieren
 Von 
bürotechnik24
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 6x hilfreich)
Mietnebenkosten - Betriebskosten nicht klar und deutlich vereinbart

Hallo ,
mir steht in den nächsten Tagen die unangenehme Nebenkosten abrechung in Haus .
Unangenehm deswegen weil ich schon weiß das ich für meine Nachbarn ( Dauerduscher+Heizkostendurchbringer )mit zahlen muss .

So jetzt aber zum eigentlichen.
Habe mir meine Mietvertrag angeshen weil ich wissen wollte was abgerrechnet wird . Hier finde ichg nichts , nur den Hinweis das als Vorauszahlung 180 ,- zur Kaltmiete fällig sind . Eine auflistung der nebenkosten punkte fehlt . Der Vertrag enthält allerdings den Hinweis am ende des Formular: Siehe Mietraunbeschreibung Anlage , Übergabeprotokol /Betriebskostenaufstellung .
Eine Mietraumbeschreibung haben wir aber nie erhalten . auch ein Übergabeprokoll ( Betriebskostenaufstellung) wurde nie vorgelegt oder angelegt zu unterzeichnen. Exesestiert also nicht . Obwohl auch im Vetrag steht das dies wesentliche Bestandteile des Vertrags sind -

Nun meine Fragen : Ich habe gelesen das wenn die Betriebskosten nicht klar und deutlich vereinbart sind , ich diese garnicht als vorrauszahlung zahlen muss .Geschweige den ein Nachzahlung leisten . Habe sogar eine Info das wenn was falsches vereinbart wurde die Kaltmiete als Warmiete zählt was zur folge hätte das ich meine vorrauszahlungen wieder bekomme ??

Wie seht Ihr das Thema ?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Im Mietvertrag wurde deutlich auf einen Anhang hingewiesen, in dem die einzelnen Nebenkosten aufgeführt sind. Du hättest bei Abschluss des Vertrages auf diesen Anhang bestehen müssen. Also wirst du die Nebenkosten tragen müssen.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
bürotechnik24
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo ,

habe den vermieter , zwei mal vor dem einzug darauf angesprochen . Machen wir noch war seine Antwort . Und dann kamm nichts mehr .....................
Für mich gilt jetzt eigentlich das hier nichts vereinbart wurde . Oder soll ich noch selber eine aufstellung dem Vermieter vorlegen ?

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" "

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47491 Beiträge, 16808x hilfreich)

Das Problem ist einfach Folgendes:

Es wurde im Mietvertrag ausdrücklich auf einen Anhang hingewiesen.

Wenn es jetzt zu einem Rechtsstreit kommt und der vermieter legt so einen Anhang vor, dann hast Du ein großes Problem. Er wird behaupten, dass Du selbstverständlich auch diesen Anhang erhalten hast.

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#4
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

nur dass der vorgelegte Anhang eine Mieter unterschrift aufweisen muss...
Du kannst höfflichst eine Kopie der Unterlagen erfaragen und Kopierkosten erstatten. Ansonsten hast du ja die Vorauszahlungen gezahlt und somit gilt der zumindest gesetzlicher Regelung, Betriebskostenverordnung ist je allgemein dafür da. Ist schwer da von der Nachzahlung sich zu drücken.

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#5
 Von 
bürotechnik24
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 6x hilfreich)

hmm ,
sicherlich sind nebenkosten vereinbart und ja auch gezahlt worden .
ich seh es aber so :
Damit das der Vermieter die Mietnebenkosten im Anhang nicht aufgeführt hat sehe ich die die bisherigen Zahlungen als pauschale an . Womit die nebenkosten erledigt sind . Nachzahlungen können nur verlang werden für etwas was auch vereinbart wurde !? Und zwar Punkt für Punkt . Oder wie seht Ihr das ?

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#6
 Von 
guest-12327.11.2017 09:42:06
Status:
Schüler
(479 Beiträge, 64x hilfreich)

Hi,
selbst wenn keine Betriebskosten aufgeführt wurden, es gibt eine gesetzliche Regelung dafür, in meisten Verträgen gibt es auch eine sogenannte solvatorische Klausel, heißt ungefähr, wenn etwas nicht gilt, so gilt das BGB. Und bei dir sind nun mal BK als vorauszahlung vereinbart und nicht als Pauschale, d.h. über die BK muss abgerechnet werden und bei Nachzahlung nachgezahlt, bei Guthaben eben rückerstattet werden. (glaub nicht dass du bei Guthaben deinen Vertrag anders deuten wollen würdest).
Es bringt nur Ärger mit Gericht, prüfe lieber ob alle Zählerstände stimmen und um wieviel höher einzelne Kosten zum Vorjahr sind (kannst auf einsicht der Unterlagen des Vormieters bestehen), sind die einzelne Kosten um mehr als 10% gestiegen, muss der Vermieter diese rechtvertigen und belegen.
Verbraucht ist halt verbraucht, der Vermieter muss nicht deine Koste tragen oder wie siehst du das? Vergiss nicht, dass nicht jeder Vermieter=Eigentümer ist.
Ich wäre als Vermieter des fremden Eigentums auch nicht begeistert solche Mieter zu haben.
Also fäir bleiben, Vermieter packen schon das Geld nicht in die eigene Tasche. Es muss alles stimmen wie in jedem Geschäft, Rechnungshof kommt auch bei denen vorbei, auch wenn Miete noch steuerfrei ist, mieteinnahmen interessieren sie trotzdem, da will keiner was falsches in Unterlagen stehen haben. ´Noch sind Vermieter nicht daran interessiert möglichst teuer zu vermieten, um mehr zu verdienen, denn sie bekommen eben eine Pauschale für die Vermietung, daher etwas anders die sachen sehen hilft manchmal.
Alles gute

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