Im Mietvertrag ist angegeben, dass ich die SAT-Antenne benutzen muss.
Zwischenzeitlich ist aber mein Fernseher nicht mehr funktionsfähig und musste entsorgt werden. Dieses wurde auch ordnungsgemäß bei der GEZ abgemeldet.
Bin ich trotzdem verpfichtet die SAT-Gebühren an den Vermieter zu entrichten, selbst wenn kein Fernseher mehr in der Wohnung ist und ich auch eine GEZ-Abmeldung vorweisen kann? Denn ich kann diesen Antennenanschluss gar nicht nutzen.
-----------------
""
Mietnebenkosten SAT-Antenne 3,50 Euro
19. September 2010
Thema abonnieren
Frage vom 19. September 2010 | 17:04
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietnebenkosten SAT-Antenne 3,50 Euro
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 19. September 2010 | 17:27
Von
Status: Lehrling (1193 Beiträge, 902x hilfreich)
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
244.821
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. Zzgl. 2€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten