Mietnebenkosten .....

12. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
Swamartob
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 4x hilfreich)
Mietnebenkosten .....

Hallo,

Mieter ist zum 30.09.2012 ausgezogen.Dort wird immer zum 31.01. des Folge Jahrs abgrechnet.

Alle dort noch Mieter haben Ihre Abrechnung und Geld im Febuar 2013 ausgezahlt bekommen.

Der EX-Mieter wird hingehalten.Ist das rechtens?Drei Aufforderrungen sind an den Vermieter geschickt worden.

Gibt es einen Paragraphen womit man evtl. eine Auszahlung erreichen kann.

Die Mietnebenkosten wurden immer großzügig an den Vermieter gezahlt so das immer was zurück kam ( um 500 Euro)!

Danke für Antworten


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5 Antworten
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#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Hat denn der Vermieter die neue Anschrift, um dir die Abrechnung zusenden zu können?

quote:
Dort wird immer zum 31.01. des Folge Jahrs abgrechnet.


Das ist ein etwas seltsamer Abrechnungszeitraum...

Auf jeden Fall muß der Vermieter innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen. Mich wundert es etwas, dass es bei euch derartig schnell gehen sollte, denn für gewöhnlich hat man so schnell doch gar nicht die Endabrechnungen der Versorgerfirmen.

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#2
 Von 
Swamartob
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 4x hilfreich)

Wir sind Nach Auszug ins EigenHeim und haben auch Mieter.
Bei uns sind die Versorgungerfirmen sehr schnell dabei und wollen recht schnell Ihr Geld sehen.Daher weiss ich genau das der EX-Vermieter auch alle Unterlagen bereits haben muss.
Unsere Mieter haben auch im Februar ihre Abrechnung bekommen, was ich nur fair finde.

Der Berrechnungszeitraum ist daher immer 01.01. bis 31.12.

Also könnte ich bei meinen Mietern in Zukunft wohl auch Zeit lassen und bis max. ein Jahr nach Ausstellung der Unterlagen von den Versorgungsämtern warten - Seh ich das jetzt richtig?
Auch wenn ich alle Unterlagen zur Abrechnung hätte?



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#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Der Gesetzgeber hat bei dieser Jahresfrist berücksichtigt, dass es eben nicht üblich ist, dass die Versorgerfirmen nur knapp einen Monat nach Ende des Abrechnungszeitraums bereits alle Endabrechnungen verschickt haben. Sowas kann sich Monate hinziehen, manchmal bis in den Herbst. Und wenn man dann als Vermieter noch Ungereimtheiten oder Fehler findet, dann gibt es noch ein Hin und Her mit der Versorgerfirma - und all das muß man innerhalb dieser Jahresfrist über die Bühne gebracht haben.

Wenn der Vermieter jedoch alle nötigen Unterlagen hat, sollte er dann möglichst zügig abrechnen, zum einen, weil dem Mieter sein mögliches Guthaben zusteht, zum anderen aber auch, weil der Vermieter sicher auch seine Nachzahlung, für die er in Vorleistung gegangen ist, haben will. Es gibt auch keinen Grund, die Sachen monatelang liegen zu lassen, es sei denn, der Vermieter verwaltet etliche Objekte und kommt halt nur nacheinander zu den Abrechnungen.

quote:
Bei uns sind die Versorgungerfirmen sehr schnell dabei und wollen recht schnell Ihr Geld sehen.Daher weiss ich genau das der EX-Vermieter auch alle Unterlagen bereits haben muss.
Unsere Mieter haben auch im Februar ihre Abrechnung bekommen, was ich nur fair finde.


Euer Mietverhältnis als Vermieter hat doch mit eurem ehemaligen Mietverhältnis als Mieter überhaupt nichts zu tun, es sei denn, es gibt da Verflechtungen, die du nicht erwähnt hast. Nur weil ihr die Endabrechnungen so früh bekommen habt, heißt das doch noch lange nicht, dass das auch auf euren ehemaligen Vermieter zutreffen muß. Mir ist jetzt nur grad nicht klar, ob du aus diesem zitierten Absatz schließt, dass dein Vermieter die Abrechnungen schon versandt hat, oder ob du weißt, dass das tatsächlich bei den Nochmietern geschehen ist.



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#4
 Von 
Swamartob
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 4x hilfreich)

Nein ich bin Exmieter und habe daraus verstanden, das ich dann mit meinen jetzigen Mietern dann wohl auch Zeit lassen kann, obwohl ich alle Unterlagen schon Ende Januar habe.Aber darum ging es mir nicht.

Ich finde es nur nicht gerecht wenn ich als Exmieter auf meine Auszahlung und Endabrechnung auf die Wartebank gesetzt werde und die dort noch lebenden Mieter Ihr Geld schon bereits im Februar erhalten haben.

Daher verstehe ich nur nicht den Sinn warum.Wir haben alle Mietschäden die wir verursacht haben beseitigt und über die Versicherung regeln lassen.Es gibt kein Grund die Abrechnung mit uns in die länge zu ziehen.Es sei den er hat das Geld nicht ordnungsgemäß verwendet und nun kein Geld mehr um es uns auszuzahlen.

Man bin ich froh kein Mietverhältnis mehr zu haben ...


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#5
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Daher verstehe ich nur nicht den Sinn warum.


Das können wir leider auch nicht beantworten.

quote:
Man bin ich froh kein Mietverhältnis mehr zu haben ...


Dafür bist du jetzt Vermieter - und damit geht der "Spaß" erst richtig los. ;)

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