Mietnebenkosten plötzlich höher

16. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
lukluk
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietnebenkosten plötzlich höher

Hallo zusammen.
Ich habe hier ein Problem mit meinem ehemaligem Vermieter. Wir sind aus der Wohnung schon zum 15.12.2011 ausgezogen, da es die Jahre davor immer wieder Probleme mit den Heizkosten etc gab. Die Wohnung befindet sich in einem Neubau.
Hier mal meine Probleme zu denen ich keine Lösung mehr weiß mich zu wehren:
1. Als wir Anfangs eingezogen sind hatten wir plötzlich eine Heizkostennachzahlung nach einem Jahr in Höhe von ca. 300€.
Dann stellte sich heraus dass die Heizkosten geschätzt wurden da der Heizungszähler von Anfang an defekt war.
Das haben wir alles bezahlt. Ein Jahr später haben wir den ganzen Winter über nur mit unserem Holzofen geheizt. Nur im Bad lief die Fußbodenheizung. Und wieder gab es eine kräftige Nachzahlung der Heizkosten.

Dann sind wir nach 3,5 Jahren wieder aus der WOhnung ausgezogen und haben jetzt folgendes Problem:
Wir haben eine Nebenkostenabrechnung bekommen in dem einige Posten deutlich erhöht waren im Vergleich zum Vorjahr.
Bsp.
Abrechnungsjahr: 2010 2011
Müllabfuhr: 62,18€ 102,53€
Hausmeister: 290,51€ 364,88€
Kabelanschluss: 57,35€ 214,33€

vor Allem die Kosten des Kabelanschlusses sind ja extrem gestiegen. Ich habe meinen ehemaligen Vermieter dann darauf angesprochen und er sagte zum Thema Kabel anschluss folgendes:
Die ersten Jahre wurde der Kabelanschluss nicht richtig abgerechnet. Die Hausverwaltung hatte sich verrechnet und jetzt müssen wir eben die Differenz nachzahlen.

Ich habe mir nun die Rechnungen vom Kabelnetzbetreiber schicken lassen und habe folgendes rausbekommen:
Der Kabelnetzbetreiber wechselte im Jahr 2011. Im Jahr 2011 war es dann ein neuer Betreiber welcher auch nachweislich Umbaumaßnahmen im Haus durchführte. Dieser Umbau wurde uns damals nicht mitgeteilt.
Auch hat der Vermieter schon eingelenkt dass die Kosten für den Allgemeinstrom nicht stimmen und zu unseren Gunsten nachgebessert werden, da die Stromkosten für Nachbesserungsarbeiten in der Tiefgarage berechnet wurden.

In der Tiefgarage wurden 2011 Nachbesserungsarbeiten durchgeführt. Somit war die Tiefgarage ca. 4 Wochen nicht nutzbar. In dieser Zeit wurden jedoch Mietkosten von 50€ für die Garage veranschlagt obwohl sie nicht nutzbar war.


Welche Möglichkeiten habe ich in meinem Fall?
Bin ich überhaupt im Recht und kann ich dagegen vorgehen

Vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen, da ich mir leider sonst nicht mehr zu helfen weiß.

Vielen Dank schonmal fürs Lesen.
Mfg

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6 Antworten
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#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo Luk,

als erstes Kopien der Belege anfordern (bei privatem Vermieter Belegeinsicht, Belege zur Not fotogrf.). Dann erst hast Du einen Ansatz für Reklamationen. Alles andere ist Spekulation. natürlich können Kosten steigen.

"Die Hausverwaltung hatte sich verrechnet und jetzt müssen wir eben die Differenz nachzahlen." Nicht mehr zulässig.

SG

Berry

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#2
 Von 
lukluk
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo.danke für die schnelle antwort.aber kann ein vermieter eine so drastische erhöhung der nebenkosten rechtfertigen wie z.b. Beim posten kabelanschluss?
Wie sieht es aus mit der nichtnutzbaren tiefgarage?
Mfg

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#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo Luk,

Mit der Nebenkostenabrechnung werden die Kosten mit denen der Vermieter in Vorleistung geht abgerechnet. Er "verdient" daran nichts. Er muss sie nicht rechtfertigen, aber die von ihm berechnete Höhe nach Aufforderung nachweisen.

Die Miete für den Garagenstellpaltz hat mit Nebenkosten und deren Abrechnung nichts zu tun. ich gehe davon aus, dass Du die Miete seinerzeit ohne Beanstandung gezahlt und damit ein Minderungsrecht aufgegeben hast. Dies ist aber ein anderes Thema.

SG

Berry

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#4
 Von 
lukluk
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zurück. dass der vermieter keine geld mit mir verdienen will ist mir klar. ich bin auch jederzeit bereit kosten die ich verursacht habe zu zahlen. jedoch bin ich bei diesem vermieter vorgeschädigt und habe halt immer wieder bedenken dass die nebenkostenabrechnung nicht stimmt. ich habe bereits heizkosten bezahlt,die ich nicht verursacht habe nur weil der heizungszähler defekt war (im übrigen ein funk-zähler für den jedes jahr extra mietkosten anfallen).
auch habe ich meinen vermieter darauf angesprochen dass ich nicht bereit bin die extrem hohen stromkosten ( ich glaube ca. 60€ für mich) für die reperaturarbeiten in der tiefgarage zu zahlen. die antwort war dass der bauträger die kosten übernehmen wird, diese gutschrift bekommt dann aber der neue mieter der wohnung da die abrechnung erst nächsten jahr korregiert wird.

in diesem haus gab es in allen wohnungen von anfan an erhebliche mängel und probleme. jetzt haben wir eben das gefühl dass die kosten der behebung der mängel auf die mieter abgewälzt werden.

Ich meinen augen kann es ja nicht sein dass nach 3 jahren erhebliche kosten nachverlangt werden, da die ganze abrechnung nicht stimmte. bis heute habe ich auch noch keine stellungnahme warum die heizkosten immer geschätzt wurden. wir haben bis auf das badezimmer die ganze wohnung nur mit unserem holzofen geheizt.

mfg lukluk

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#5
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2505x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich meinen augen kann es ja nicht sein dass nach 3 jahren erhebliche kosten nachverlangt werden, da die ganze abrechnung nicht stimmte. <hr size=1 noshade>



Das kann auch nicht sein, es ist ganz einfach:

Alles was die Miete betrifft (TG) ist 1/2 Jahr nach Auszug verjährt, § 548 BGB

Alles, was die NK betrifft, ist 1 Jahr nach Ende der Abrechnungsperiode verjährt, auch die Korrektur einer falschen Abrechnung zugunsten des Vm. ist nur bis dahin möglich, siehe VIII ZR 133/10 :

Grundsätzlich kann der Vermieter eine Betriebskostenabrechnung nach Ablauf der Frist aus § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB nicht mehr zum Nachteil des Mieters korrigieren.

D.h. alle Nachforderungen bis einschl. 2010 sind ausgeschlossen, ob die Abrechnung 2011 stimmt, ergibt sich aus den Belegen, die man sich eben ansehen müsste.

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#6
 Von 
lukluk
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

ok.also verjährt ist das ganze noch nicht,da wir zum 15.12.11 ausgezogen sind. auf den belegen steht dass die rechnung beträge der letzten jahre enthält...

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