Hallo,
es geht um eine Kündigung eines Mietverhältnisse.
Die Wohnung befindet sich in einem Haus, was unter Zwangsverwaltung § 146 steht. Im Mietvertrag wurde aus diesem Grund, die Kündigungfrist von 3 Monaten rausgenommen. Nach kündigung forderte der ZV, die Kündingungsfrist von 3 Monaten.
Ist das Rechtens? Wäre ziemlich einseitig. Für den Mieter besteht doch die Gefahr, dass das Objekt versteigert wird, dann muss der Mieter sofort raus.
Mietobejkt unter Zwangsverwaltung § 146 ff ZVG
17. September 2008
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Frage vom 17. September 2008 | 14:46
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietobejkt unter Zwangsverwaltung § 146 ff ZVG
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#1
Antwort vom 17. September 2008 | 16:45
Von
Status: Master (4228 Beiträge, 1187x hilfreich)
Wenn das Objekt versteigert wird gibt es einen neuen Eigentümer, der auch die Mieter übernimmt... Kauf bricht Miete nicht, also besteht nicht die Gefahr, dass man sofort raus muss.
Ansonsten würde mich interessieren was genau im Mietvertrag zum Thema Kündigung steht.
#2
Antwort vom 17. September 2008 | 18:18
Von
Status: Student (2610 Beiträge, 428x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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#3
Antwort vom 17. September 2008 | 23:44
Von
Status: Praktikant (838 Beiträge, 335x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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