Hallo zusammen,
ich habe einen etwas speziellen Fall zur Berliner Mietpreisbremse.
Ich bin 2025 innerhalb desselben Vermieters in eine andere Wohnung umgezogen.
Mir liegen sowohl mein Mietvertrag als auch der Mietvertrag der Vormieterin vor.
Die Vormieterin wohnte dort von 2020 bis 2025.
Ich wohne dort seit 2025.
Die Vormieterin begann mit 518 € Nettokaltmiete und zahlte aufgrund einer Staffelmiete zuletzt 550 €.
Auch meine Nettokaltmiete beträgt 550 €.
Nach meiner eigenen Berechnung anhand des Berliner Mietspiegels 2021 erscheint die zulässige Miete etwa 130–170 € pro Monat niedriger.
Zwischen den Mietverhältnissen wurden Fenster, Bad und Teile der Küche erneuert, nach meinem Kenntnisstand jedoch keine umfassende Modernisierung durchgeführt.
Meine Frage:
Falls bereits die Vormiete gegen die Mietpreisbremse verstoßen haben sollte, kann sich der Vermieter trotzdem auf diese Vormiete berufen oder müsste die Miete auf das Mietspiegelniveau abgesenkt werden?
Mietpreisbremse Berlin – Kann sich der Vermieter auf eine bereits zu hohe Vormiete berufen?
3. August 2026
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Frage vom 3. August 2026 | 20:13
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietpreisbremse Berlin – Kann sich der Vermieter auf eine bereits zu hohe Vormiete berufen?
#1
Antwort vom 3. August 2026 | 21:55
Von
Status: Unbeschreiblich (130558 Beiträge, 41543x hilfreich)
Zitat :kann sich der Vermieter trotzdem auf diese Vormiete berufen
Berufen kann er sich - wie erfolgreich, wird man wohl abwarten müssen. Berliner Gerichte sind in Mietrechtssachen immer für eine Überraschung gut.
#2
Antwort vom 4. August 2026 | 10:18
Von
Status: Praktikant (593 Beiträge, 136x hilfreich)
Theoretisch muss der Vermieter die Vormieten bis 2015 vorlegen/rekonstruieren, denn da wurde die Mietpreisbremse eingeführt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 4. August 2026 | 11:31
Von
Status: Unbeschreiblich (40839 Beiträge, 6603x hilfreich)
Der Vermieter durfte dir in 2025 lt. Berliner Mietpreisbremse max. 10% mehr als die ortsübliche Vergleichsmiete *abknöpfen*.Zitat :Ich bin 2025 innerhalb desselben Vermieters in eine andere Wohnung umgezogen.
Dann hat dein Vermieter deine NKM nicht erhöht.Zitat :Auch meine Nettokaltmiete beträgt 550 €.
Hast du auch ausgerechnet, wie die Staffelmieten innerhalb des Vormieter-Mietverhältnisses jährlich steigen durften?Zitat :Nach meiner eigenen Berechnung anhand des Berliner Mietspiegels 2021 erscheint die zulässige Miete etwa 130–170 € pro Monat niedriger.
Betroffene Berliner können sich beim Berliner Mieterverein informieren, uU als Mitglied gegen Vermieter vertreten lassen.
https://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/info-169-die-mietpreisbremse-bei-wiedervermietung.htm#6-Staffelmieten-und-Indexmieten
#4
Antwort vom 11. August 2026 | 21:45
Von
Status: Unbeschreiblich (50244 Beiträge, 17587x hilfreich)
Zitat :Falls bereits die Vormiete gegen die Mietpreisbremse verstoßen haben sollte, kann sich der Vermieter trotzdem auf diese Vormiete berufen
Ja
§ 556e Abs. 1 BGB
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