Hallo,
in Berlin gilt vom 01.06.2015 bis zum 31.05.2020 die Mietenbegrenzungsverordnung (Mietpreisbremse).
Laut § 556d BGB
darf eine solche Verordnung maximal 5 Jahre gültig sein und muss bis zum 21.12.2020 in Kraft getreteten sein.
Meine Frage: Kann der Berliner Senat am 01.06.2020 wieder eine solche Verordnung erlassen, die dann bis 31.05.2025 gilt oder kann eine solche Verordnung nur einmal erlassen werden?
Danke für Eure Hilfe!
Mietpreisbremse in Berlin auch nach 2020 möglich?
19. November 2017
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Frage vom 19. November 2017 | 10:05
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietpreisbremse in Berlin auch nach 2020 möglich?
#1
Antwort vom 19. November 2017 | 10:10
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3228x hilfreich)
Das kann nur HvS beantworten, aber dessen Glaskugel war kürzlich defekt, keine Ahnung, ob die jetzt wieder funktioniert.
#2
Antwort vom 19. November 2017 | 10:52
Von
Status: Master (4953 Beiträge, 2391x hilfreich)
Zitat :Kann der Berliner Senat am 01.06.2020 wieder eine solche Verordnung erlassen,
Was die Zukunft bringt, wird keiner Voraussagen können. Eine vielleicht in der zukünftigen Regierung beteiligten Parteien wollen die Energieeinsparung weiter in Gesetzen fixieren. Damit verbundene Modernisierungen können damit unter Umständen noch mehr auf die Mieten einen Einfluss gewinnen.
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#3
Antwort vom 19. November 2017 | 17:08
Von
Status: Lehrling (1264 Beiträge, 493x hilfreich)
Zitat :... Meine Frage: Kann der Berliner Senat am 01.06.2020 wieder eine solche Verordnung erlassen, die dann bis 31.05.2025 gilt oder kann eine solche Verordnung nur einmal erlassen werden?
Die Verordnungsermächtigung gilt für einen Zeitraum von höchstens 5 Jahren. Ohne Änderung des Gesetzes ist das Thema damit vom Tisch.
Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
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