Mietpreisbremse neuer Mietvertrag

9. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
ma1b2c3
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietpreisbremse neuer Mietvertrag

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach dem Kauf einer Wohnung musste ich erfahren, dass die Mieter mit dem Vorbesitzer einen Mietvertrag abgeschlossen haben, der um 15% angehoben wurde (wohl um den Kaufpreis in die Höhe zu treiben).
Die Wohnung befindet sich in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt.
Gilt ein neuer Mietvertrag mit denselben Mietern als "Wiedervermietung"? Dann würde meines Erachtens nach gelten:
1. "Die Mietpreisbremse begrenzt die zulässige Miethöhe bei der Wiedervermietung von Wohnraum auf maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete".
2. Ansonsten würde ja die Kappungsgrenze greifen (15%) und der neue Mietvertrag wäre OK.

Könnten die Mieter im Fall 1. nachträglich vom unterschriebenen Mietvertrag zurücktreten, obwohl sie mit der Erhöhung durch Unterschrift unter den Vertrag doch eigentlich mit der Miethöhe einverstanden waren?

Viele Grüße

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1 Antwort
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#1
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat (von ma1b2c3):
nach dem Kauf einer Wohnung musste ich erfahren, dass die Mieter mit dem Vorbesitzer einen Mietvertrag abgeschlossen haben, der um 15% angehoben wurde (wohl um den Kaufpreis in die Höhe zu treiben).

D.h. nach dem Verkauf der Wohnung hat der alte Eigentümer mit dem Altmieter einen neuen Vertrag mit einer höheren Miete abgeschlossen? Um den Kaufpreis in die Höhe zu treiben macht das ja nach erfolgreichem Verkauf irgendwie keinen Sinn mehr.
Zitat (von ma1b2c3):
Ansonsten würde ja die Kappungsgrenze greifen (15%) und der neue Mietvertrag wäre OK.

Ein neuer Vertrag mit einer neuen Miete ist keine Mieterhöhung. Die Kappungsgrenze greift nur bei Mieterhöhungen.
Zitat (von ma1b2c3):
Könnten die Mieter im Fall 1. nachträglich vom unterschriebenen Mietvertrag zurücktreten, obwohl sie mit der Erhöhung durch Unterschrift unter den Vertrag doch eigentlich mit der Miethöhe einverstanden waren?

Die zuviel verlangten 5% dürfen m.E. auf jeden Fall zurückgefordert, bzw. nicht gezahlt werden.
Kritisch finde ich die Situation aber generell. Wie ist denn der neue Mietvertrag zustande gekommen? Welcher Mieter zahlt freiwillig 15% mehr Miete als er muss? Mir fallen da sofort Begriffe wie Einschüchterung, Drohung, arglistige Täuschung, Nötigung etc. ein.
Vielleicht auch nur Naivität seitens des Mieters.
Je nachdem wie es zu dem neuen Vertrag kam, halte ich ihn durchaus für anfechtbar. Natürlich auch abhängig davon wer vielleicht irgendetwas beweisen kann.

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