Hallo,
ich werde voraussichtlich eine neu erworbene Immobilie ab ca. Juni vermieten. Diese liegt in einer Stadt in BW für die die Mietpreisbremse gilt, es aktuell jedoch noch keinen Mietspiegel gibt (ist geplant bis Ende des Jahres).
Wie kann ich jetzt eine gültige Miethöhe ermitteln? Man kann ja soweit ich weiß ein Gutachten erstellen lassen oder sich an Vergleichsmieten orientieren.
Daher meine Fragen:
1. Wenn der Mietspiegel dann irgendwann erstellt ist, könnte ich dann gezwungen sein den Mietpreis nachträglich zu reduzieren (auch dann, falls die mögliche Miete laut Gutachten höher ausfallen sollte)?
2. Wenn man sich anstatt an einem Gutachten an Vergleichsmieten orientieren möchte: reichen dann online Portale (z.b. Homeday Preisatlas) als Referenzwerte aus? Oder müsste ich theoretisch durch die Nachbarschaft ziehen und die Leute befragen was sie für eine Wohnung bewohnen und wie viel sie Miete zahlen? :D
-- Editiert von MDH am 23.03.2021 15:52
-- Editiert von MDH am 23.03.2021 15:53
Mietpreisbremse ohne verfügbaren Mietspiegel
23. März 2021
Thema abonnieren
Frage vom 23. März 2021 | 15:51
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietpreisbremse ohne verfügbaren Mietspiegel
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 23. März 2021 | 20:34
Von
Status: Bachelor (3215 Beiträge, 999x hilfreich)
Zitat1. Wenn der Mietspiegel dann irgendwann erstellt ist, könnte ich dann gezwungen sein den Mietpreis nachträglich zu reduzieren (auch dann, falls die mögliche Miete laut Gutachten höher ausfallen sollte)? :
Man muss m.W. nicht anhand des Mietspiegels erhöhen sofern einer vorhanden ist. Das sollte auch gelten, wenn zur Neuberechnung einer Miete ein Gutachter herangezogen wird. Also nein.
Zitat2. Wenn man sich anstatt an einem Gutachten an Vergleichsmieten orientieren möchte: reichen dann online Portale (z.b. Homeday Preisatlas) als Referenzwerte aus? :
Ich kenne diesen Preisatlas jetzt nicht, aber oft werden auf solchen Portalen extrem überzogene Mieten angegeben und ich würde sie nicht als Referenzwerte heranziehen.
ZitatOder müsste ich theoretisch durch die Nachbarschaft ziehen und die Leute befragen was sie für eine Wohnung bewohnen und wie viel sie Miete zahlen? :D :
Das könntest du tun, oder die Anzeigen durchforsten und nachfragen, ob eine ähnliche Wohnung zu dem Preis tatsächlich vermietet wurde.
#2
Antwort vom 24. März 2021 | 12:45
Von
Status: Lehrling (1688 Beiträge, 271x hilfreich)
Zitat2. Wenn man sich anstatt an einem Gutachten an Vergleichsmieten orientieren möchte: reichen dann online Portale (z.b. Homeday Preisatlas) als Referenzwerte aus? Oder müsste ich theoretisch durch die Nachbarschaft ziehen und die Leute befragen was sie für eine Wohnung bewohnen und wie viel sie Miete zahlen :
Wenn Vergleichswohnungen/-Mieten herangezogen werden, müssen diese genau beschrieben werden, so dass ein Mieter das überprüfen kann, also
Ort, Strasse, Haus-Nr. etc. evtl. auch noch die genannte Wohnung.
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