Hallo zusammen,
wir sind dabei einen Mietvertrag zu unterschreiben, eine Klausel im Vertrag macht uns etwas stutzig:
Zitat:Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Miethöhe sowohl im Hinblick auf den Ausstattungsstandard der Wohnung sowie die bevorzugte Wohnlage angemessen ist. Im Hinblick auf die Mietpreisbremse ( §§ 556 d ff. BGB ) weist der Vermieter den Mieter darauf hin, dass die vereinbarte Miete möglicherweise die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 10 % überschreitetet.
Ist diese Klausel zulässig und umgeht sie somit die Mietpreisbremse, sodass man rechtlich nicht mehr dagegen vorgehen kann?
Der Ort ist übrigens Berlin.
Liebe Grüße
Daniel