Mietpreisbremse und Staffelmiete (Berlin)

26. Mai 2021 Thema abonnieren
 Von 
danobanano
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietpreisbremse und Staffelmiete (Berlin)

Hallo zusammen,

wir sind im Inbegriff einen Mietvertrag zu unterschreiben, der eine Staffelmiete enhält. Diete Miete beträgt 791,70 € kalt, eigentlich würde die Mietpreisbremse greifen, allerdings hat der Vormieter bereits 775€ gezahlt, damit sind wir ja an diesen Betrag gebunden. Nun steht drin:

Zitat:
Die Parteien vereinbaren, dass die Nettokaltmiete sich entsprechend folgender
Mietstaffel ändert:

• zum 01.06.2023 auf 823,37 €……. ………

• zum 01.06.2025 auf 856,30 €………

• zum 01.06.2027 auf 890,55 €……

• zum 01.06.2029 auf 926,18 € ………


Wir fragen uns ob die Staffelmiete hier überhaupt greifen kann, wenn die Mietpreisbremse eigentlich schon bei 775€ die Grenze zieht oder hat die Staffelmiete damit nichts zu tun?

Liebe Grüße




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50260 Beiträge, 17590x hilfreich)

Zitat:
allerdings hat der Vormieter bereits 775€ gezahlt, damit sind wir ja an diesen Betrag gebunden.


Wenn die 775€ mehr als 10% oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, dann dürfen nur 775€ Miete verlangt werden und nicht 791,70€.

Zitat (von danobanano):
Wir fragen uns ob die Staffelmiete hier überhaupt greifen kann, wenn die Mietpreisbremse eigentlich schon bei 775€ die Grenze zieht oder hat die Staffelmiete damit nichts zu tun?


Grundsätzlich ist auch bei der Mietpreisbremse eine Staffelmiete zulässig. Allerdings muss der Vermieter dabei den § 557a Abs. 4 BGB beachten. Zum Zeitpunkt der Wirksamkeit jeder Staffel, darf die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um nicht mehr als 10% überschreiten.

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#2
 Von 
danobanano
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
e Staffelmiete zulässig. Allerdings muss der Vermieter dabei den § 557a Abs. 4 BGB beachten. Zum Zeitpunkt der Wirksamkeit jeder Staffel, darf die neue Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um nicht mehr als 10% überschreiten


Die ortsübliche Miete lag auf allen Plattformen, bei denen ich die Daten eingegeben habe, bisher nie über 500€. Demnach wäre die Staffelmiete ja nicht zulässig, bzw. die Miete müsste bei 775€ bleiben, richtig?
Vielen Dank!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50260 Beiträge, 17590x hilfreich)

Zitat (von danobanano):
Demnach wäre die Staffelmiete ja nicht zulässig, bzw. die Miete müsste bei 775€ bleiben, richtig?


Die Staffel ist schon zulässig. Sie führt letztlich dazu, dass bei jeder Staffel neu geprüft wird, ob die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 10% überschritten wird.

In der Praxis ist es dabei denkbar, dass 2027 oder 2029 die Miete doch höher als 775€ liegen darf.

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