Hallo zusammen,
wir sind im Inbegriff einen Mietvertrag zu unterschreiben, der eine Staffelmiete enhält. Diete Miete beträgt 791,70 € kalt, eigentlich würde die Mietpreisbremse greifen, allerdings hat der Vormieter bereits 775€ gezahlt, damit sind wir ja an diesen Betrag gebunden. Nun steht drin:
Zitat:Die Parteien vereinbaren, dass die Nettokaltmiete sich entsprechend folgender
Mietstaffel ändert:
• zum 01.06.2023 auf 823,37 €……. ………
• zum 01.06.2025 auf 856,30 €………
• zum 01.06.2027 auf 890,55 €……
• zum 01.06.2029 auf 926,18 € ………
Wir fragen uns ob die Staffelmiete hier überhaupt greifen kann, wenn die Mietpreisbremse eigentlich schon bei 775€ die Grenze zieht oder hat die Staffelmiete damit nichts zu tun?
Liebe Grüße