Hallo erstmal,
es geht um folgendes zwar ich(21) habe mit meiner Mutter in einer Wohnung gelebt die leider jetzt verstorben ist.
Der Mietvertrag läuft auf meine Mutter und mein Vater (haben beide drauf unterschrieben) sie sind aber geschieden!
So jetzt steh ich da erstmal alleine!!!
Dann hab ich ein gespräch mit meinem vermieter geführt:
der dann meinte das meine mutter immer party machte (was net stimmt sie hat nur geschafft den ganzen tag)
und nie die Hausordnung gemacht Hätte (wo ich immer gemacht habe). Und darum wollte er mir die Wohnung net Weiter Vermieten des weiteren sagte er noch (der apfel fällt nicht weit vom stamm).
und wenn er wollte könnte er sie morgen schon räumen lassen.
So weit erstmal mit meiner Geschichte.was ja leider wirklichkeit ist.
Im Mietvertrag steht das sie je nach wohndauer die Kündigungsfrist erhöt.
die wäre jetzt bei 6 monate. Hab aber irgentwo gelesen das sie des geändert haben, und nur 3 monate noch wäre.
da meine mutter schulden hatte
Mietrecht Bei Todesfall
werde ich das erben ausschlagen hab ich dann trozdem recht bei kündigung vom vermieter noch die frist zu haben. Oder ist dann meine ganze einrichtung fort weil ich so schnell keine wohnung finde.
Danke schonmal im voraus und sorry für den doppel post hatte aber kein platzu mehr
... rausschmeißen kann er dich nicht so einfach. heißt 'schulden gehabt' mietschulden?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Nach § 563 Abs. 2 BGB
trittst Du nach dem Tod Deiner Mutter in den Vertrag ein.
Der Vermieter kann Dir nach § 563 Abs. 4 BGB
nur kündigen, wenn gegen Dich ein wichtiger Grund vorliert.
Die von Dir genannten Gründe sind keine Kündigungsgründe für den Vermieter! Wenn du dort weiter wohnen bleiben möchtest, dann solltest Du Dein REcht durchsetzen!
-----------------
"MfG
Susanne"
...Die von Dir genannten Gründe sind keine Kündigungsgründe für den Vermieter!...
Das sieht aber ganz danach aus, da die Mutter wohl schon Mietschulden hatte.
Und was ist mit dem anderen Mieter ?
also mietschulden hatte sie keine da sie immer die miete bar bezahlt hatte und die schulden sind schon länger her von ihrer gaststäatte die sie mal hatte.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
14 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
12 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten