Mietrecht Kündigung

15. Januar 2018 Thema abonnieren
 Von 
Vani-2112
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietrecht Kündigung

Guten Abend (:
Ich habe eine Frage.
Ich habe einen Mietvertrag unterschrieben, der dazu vorgesehen war, ein Jahr zu gelten.
Jedoch haben meine Vermieter den Vertrag falsch ausgefüllt - darin steht:
„Das Mietverhältnis beginnt am 01. Oktober 2017 und endet am ________ . Es verlängert sich jedoch jeweils um 12 Monate, wenn es nicht gekündigt ist."
( Beim Strich haben die Vermieter nichts ausgefüllt)
Jetzt ist meine Frage , gilt der Mietvertrag trotzdem als 1-Jahresvertrag oder gilt für mich dann ein unbefristeter Vertrag, den ich mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen darf? Vielen Dank schon einmal im Voraus (:

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Steht da ein Grund für eine Befristung? Ist das ein Mietvertrag für eine Wohnung? Spielt das in Deutschland? Liegt eine der Ausnahmen aus § 549 (2) BGB vor?

Hintergrund: Eine Wohnungsmietvertrag kann in Deutschland nur dann zeitlich befristet werden, wenn ein Grund angegeben wird (§ 575 BGB ). Ausnahme gibt es nur, wenn das kein Mietvertrag über Wohnraum ist oder wenn das Wohnraum nach § 549 (2) BGB ist. Sollte dies nicht der Fall sein, so wäre das so oder so ein unbefristeter Mietvertrag.

Auch sonst gehe ich nicht von einer zeitlichen Befristung aus, wenn da nichts steht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von Vani-2112):
„Das Mietverhältnis beginnt am 01. Oktober 2017 und endet am ________ . Es verlängert sich jedoch jeweils um 12 Monate, wenn es nicht gekündigt ist."


Selbst wenn das was eingetragen wäre, wäre das unwirksam. Derartige Klauseln sind nicht mehr zulässig.

Du hast einen unbefristeten Mietvertrag den Du jederzeit mit der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen kannst. Aktuell zum 30.04.2018 zum Beispiel.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.167 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen