Guten Abend (:
Ich habe eine Frage.
Ich habe einen Mietvertrag unterschrieben, der dazu vorgesehen war, ein Jahr zu gelten.
Jedoch haben meine Vermieter den Vertrag falsch ausgefüllt - darin steht:
„Das Mietverhältnis beginnt am 01. Oktober 2017 und endet am ________ . Es verlängert sich jedoch jeweils um 12 Monate, wenn es nicht gekündigt ist."
( Beim Strich haben die Vermieter nichts ausgefüllt)
Jetzt ist meine Frage , gilt der Mietvertrag trotzdem als 1-Jahresvertrag oder gilt für mich dann ein unbefristeter Vertrag, den ich mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen darf? Vielen Dank schon einmal im Voraus (:
Mietrecht Kündigung
15. Januar 2018
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Frage vom 15. Januar 2018 | 17:14
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietrecht Kündigung
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#1
Antwort vom 15. Januar 2018 | 17:24
Von
Status: Unparteiischer (9912 Beiträge, 4488x hilfreich)
Steht da ein Grund für eine Befristung? Ist das ein Mietvertrag für eine Wohnung? Spielt das in Deutschland? Liegt eine der Ausnahmen aus § 549 (2) BGB
vor?
Hintergrund: Eine Wohnungsmietvertrag kann in Deutschland nur dann zeitlich befristet werden, wenn ein Grund angegeben wird (§ 575 BGB
). Ausnahme gibt es nur, wenn das kein Mietvertrag über Wohnraum ist oder wenn das Wohnraum nach § 549 (2) BGB
ist. Sollte dies nicht der Fall sein, so wäre das so oder so ein unbefristeter Mietvertrag.
Auch sonst gehe ich nicht von einer zeitlichen Befristung aus, wenn da nichts steht.
#2
Antwort vom 15. Januar 2018 | 17:25
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1445x hilfreich)
Zitat„Das Mietverhältnis beginnt am 01. Oktober 2017 und endet am ________ . Es verlängert sich jedoch jeweils um 12 Monate, wenn es nicht gekündigt ist." :
Selbst wenn das was eingetragen wäre, wäre das unwirksam. Derartige Klauseln sind nicht mehr zulässig.
Du hast einen unbefristeten Mietvertrag den Du jederzeit mit der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen kannst. Aktuell zum 30.04.2018 zum Beispiel.
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