Mietrecht (Mutter möchte Mietmieter (Sohn) auf die Straße setzen trotz Mietvertrag)

10. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
SnowWolf1985
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietrecht (Mutter möchte Mietmieter (Sohn) auf die Straße setzen trotz Mietvertrag)

Hallo und guten Abend,
ich hoffe, uns kann geholfen werden.

Es geht um folgendes:

Mein Freund und ich leben im moment noch bei seinen Eltern.
(Das Zimmer ist 15m² groß)
Mein Freund selbst steht (neben seiner Mutter) im Mietvertrag als Hauptmieter.
Ich bekomme (wie auch Er selbst) die Miete vom Arbeitsamt übernommen, da ich selbst Schwerbehindert bin (ich bin auf den Rollstuhl angewiesen)
Wir "zahlen" für diese 15m² je 200€ Miete (inkl Strom - 40€ pro Person)
Dazu wird von uns höchstens einmal am Tag die Küche benutzt und sonst nur das Badezimmer.
Wir sind schon seit Monaten auf der Suche nach einer Wohnung, aber da wir keine "Selbstzahler" sind, zudem ich eine negative Schufa habe (trotz der positiven meines Freundes) bekommen wir nicht mal die Möglichkeit mit den Vermietern persönlich zu reden (ich habe aufgehört zu zählen, wieviele e-Mails ich an Annoncen verschickt habe)
Entweder bekomme ich gar keine Antwort (was meistens der Fall ist) oder direkt eine Absage.

Jetzt zu meinem Problem:
Ich besitze einen Untermietvertrag, mein Freund ist, wie oben geschrieben, mit der Hauptmieter der Wohnung (steht also mit im Mietvertrag)
Sein Vater zog vor etwa 2 Jahren als Untermieter (mit Untermietvertrag) in diese Wohnung (mein Freund musste unter "zwang" seine Unterschrift geben)

Die Situtation ist jetzt so schlimm geworden, dass es tagtäglich Streit gibt.
Seine Mutter hebt einfach die Miete, die wir Ihr zahlen müssen an und verlangt in dem Fall von uns, dass wir diese sofort zu zahlen haben. Sie kann und will nicht verstehen, dass wir die Unterlagen der Mietgesellschaft brauchen, um diese beim Arbeitsamt einzureichen.

Gestern ist dieser Streit eskaliert.
Sie schrie, dass wir Ende des Monats hier rausgeworfen werfen (von Ihr und Ihrem Mann) und Ihr es egal ist, wie es mir (durch Behinderung) geht. Auch ist Ihr vollkommen egal, dass Ihr Sohn im Mietvertrag als Mitmieter steht und ich einen Untermietvertrag habe.
Zudem macht Sie am laufenden Band irgendwelche Termine in unserem Namen aus (ich weiß nicht, was Sie den Menschen am Telefon erzählt, aber oft genug sagten wir Ihr, dass Sie das lassen soll. Ich bin 37 Jahre alt und kann meine Termine selbst ausmachen, aber Sie will uns auf biegen und brechen aus der Wohnung haben)

Ich frage mich jetzt: Ist es wirklich so rechtens, wenn Sie uns einfach Ende des Monats auf die Straße setzt, obwohl wir ja den Mietvertrag bzw den UNTERmietvertrag (in meinem Fall) in der Hand haben? Zudem liegt dem Arbeitsamt ebenfalls der Mietvertrag bzw Untermietvertrag in schriftlicher Form vor.

Was können wir tun?
Müssen wir wirklich den letzten Weg gehen und zum Anwalt gehen?
Ich weiß langsam nicht mehr weiter und habe bald keine Kraft mehr zu kämpfen.

Ich hoffe, mein Thread war verständlich erklärt. Ich bin sehr aufgewühlt und habe versucht alles in Worte zu fassen. Der physische Druck und Stress wird so groß, dass ich weder ein - noch aus weiß.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5662x hilfreich)

Zitat (von SnowWolf1985):
die Miete vom Arbeitsamt
Das Arbeitsamt zahlt keine Mieten. Evtl. meinst du das Jobcenter und das leistet für euch ALG2?
Zitat (von SnowWolf1985):
Wir "zahlen" für diese 15m² je 200€ Miete
Und was steht im Mietvertrag bzw Untermietvertrag?

Bevor sie euch rauswirft, müsste sie euch vermutlich kündigen. Einfach auf die Straße setzen--- sorry, wie soll das gehen?
Wieviel zahlt euch denn das Amt?

Zitat (von SnowWolf1985):
Dazu wird von uns höchstens einmal am Tag die Küche benutzt und sonst nur das Badezimmer.
Das dürfte in jeder Diskussion völlig irrelevant sein.
Zitat (von SnowWolf1985):
um diese beim Arbeitsamt einzureichen.
Aber eure Miete zahlt doch das Amt...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
SnowWolf1985
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Entschuldige bitte, ich meinte natürlich das Jobcenter (Ich habe das noch von vor Jahre im Gedächtnis mit dem Arbeitsamt) und ja ALG2.
Anfangs stand im Mietvertrag, dass wir eine Miethöhe von 152€ (NK inkl) plus 38€ Strom (Strom wird von uns natürlich selbst getragen) pro Person für das Zimmer.
Jetzt will Sie, ohne uns die neue Aufschlüsselung gegeben zu haben, weit über 202€ (NK und Strom inkl)
Wir sagten Ihr, dass wir zuerst die Aufschlüsselung an das Jobcenter übergeben wollen und daraufhin drohte Sie uns mit dem Rauswurf.
Auch ich sagte, dass Sie uns nicht einfach so rauswerfen kann (Vor allem nicht Ihren Sohn, da der ebenfalls Hauptmieter dieser Wohnung ist) aber Sie sagte, das Recht wäre auf Ihrer Seite.
Eine Kündigung habe ich (Untermietvertrag) nicht bekommen und auch Er hat keine überreicht bekommen (Wobei ich nicht weiß, in wieweit das funktioniert, da Er ja Hauptmieter ist)

Ich möchte mich wirklich entschuldigen, dass ich so wirr schreibe. Aber ich weiß leider nicht mehr, wo mir der Kopf steht

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von SnowWolf1985):
Sie kann und will nicht verstehen, dass wir die Unterlagen der Mietgesellschaft brauchen, um diese beim Arbeitsamt einzureichen.

Zu Recht, denn diese sind völlig irrelevant. Auch wenn die Ämter diese immer wieder mal rechtswidrig fordern.



Zitat (von SnowWolf1985):
dass wir Ende des Monats hier rausgeworfen werfen (von Ihr und Ihrem Mann)

Da könnte man dann z.B. per Unterlassung gegen vorgehen und notfalls die Polizei rufen.

Wichtige und wertvolle Sachen würde ich extern in Sicherheit bringen.



Zitat (von SnowWolf1985):
Zudem macht Sie am laufenden Band irgendwelche Termine in unserem Namen aus

Auch da könnte man dann z.B. per Unterlassung gegen vorgehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
SnowWolf1985
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht darum, dass Sie die Miete erhöht, ohne dass wir irgendwelche Unterlagen haben. Zudem müssen wir ja irgendwie wissen, wie hoch die Miete ist, die wir ja dann zahlen müssen.
Das einzige, was wir bekamen war ein Stück abgerissener Briefumschlag, auf dem Sie die Miete geschrieben hat.
Da wir ja einen Nachweis für das Amt brauchen, dass die Miete erhöht wurde, brauchen wir also etwas, um dies eben "nachzuweisen".

Alles in allem bleibt uns in dem Fall nichts anderes übrig, als wirklich einen Anwalt zu konsultieren, der uns da hilft. Denn ich weiß, dass Sie damit NICHT aufhören wird.

Ich weiß so eben leider noch nicht, ob alles so rechtens ist, was Sie sich da "vornimmt". Sprich: uns rauswerfen trotz Mietvertrag etc.

Trotz allem vielen vielen Dank für die Hilfe!

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12317.03.2023 10:09:24
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 64x hilfreich)

Zum Einstieg:

Ihr müsst so schnell wie möglich eine neue Bleibe finden, Bemühungen verdreifachen, eigene Anzeigen aufgeben, "Bewerbungsmappe" erstellen und in Eigeninitiative an Vermietungsgesellschaften senden, etc., pp. Ja, ist ätzend, kostet viel Zeit & Nerven & Kraft. Aber da wohnen bleiben kostet viel mehr davon. Auch mit negativer Schufa einer der beiden Personen kann man eine neue Wohnung finden.

Es fehlen bei der Beschreibung leider viele Details, die wichtig sind / sein könnten. So z.B. die genauen Wortlaute der jeweiligen Mietverträge.

Aber wenn der Sohn und die Mutter gemeinsam Mieter der Wohnung sind, ist es vollkommen ausgeschlossen, dass die Mutter dem Sohn auf Basis dieses gemeinsamen Vertrages die Miete oder sonstwas erhöht oder ihn regulär kündigen kann. Oder gibt es noch einen zusätzlichen Vertrag zwischen Mutter und Sohn?

Mit dem Untermietvertrag für Dich könnte es anders aussehen. Um das einzuschätzen, sind wirklich die vertraglichen Details relevant (wortwörtlich aus dem Vertrag! Nicht sinngemäß, gekürzt, interpretiert, etc.) . Obwohl ich auch hier tendenziell eher denke, es ist nicht möglich, Dir die Miete so kurzfristig ohne Begründung zu erhöhen oder Dich aus der Wohnung zu schmeißen. Und wenn die Mieterhöhung unbegründet ist, dann würdest Du vom Amt sowieso nicht mehr Geld bekommen, egal was für Unterlagen Du einreichst. Die gleichen nur höhere Mieten aus, die rechtlich korrekt sind, also wenn Du zahlen musst. Wenn Du eine höhere Mieter akzeptierst, ohne zu müssen, darfst Du das, aber das zahlt dann nicht das Amt. Das ist Dein "Privatvergnügen".

Ich würde tatsächlich empfehlen, sich vom Amt einen Beratungsschein für einen Anwalt zu holen. Wie realistisch ist es, dass die Mutter/der Vater ggf. handgreiflich wird und euch und/oder eure Sachen tatsächlich zur Not mit Gewalt aus der Wohnung entfernt? Vielleicht wäre es sinnvoll, da schon im Vorwege tätig zu werden. Was es da für Möglichkeiten gibt (einstweilige Verfügung, Gefährderansprache durch die Polizei?), darüber bin ich absolut nicht im Bilde. Aber ein Anwalt weiß da ganz sicher auch schon mehr drüber.


-- Editiert von User am 11. Januar 2023 07:22

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Bevor sie euch rauswirft, müsste sie euch vermutlich kündigen. Einfach auf die Straße setzen--- sorry, wie soll das gehen?


Überhaupt nicht.
Der Sohn ist mit der Mutter zusammen Hauptmieter, da kann man wohl die "Freundschaft" kündigen, aber nicht dem anderen den Mietvertrag.

Zitat (von SnowWolf1985):
Es geht darum, dass Sie die Miete erhöht, ohne dass wir irgendwelche Unterlagen haben. Zudem müssen wir ja irgendwie wissen, wie hoch die Miete ist, die wir ja dann zahlen müssen.


1. Den Vermieter nach einer Kopie des Mietvertrages mit dem aktuellen Mietzins bitten. Dein Freund ist Hauptmieter, der bekommt diese Unterlagen.
Wenn der da ist würde ich gucken wie hoch die Miete nun wirklich ist und den an die Mutter angeführten Mietzins anpassen.

Dann:

2. Der Mutter ihre "Position" klarmachen.
Wenn ihr auszieht, ist dein Freund aus dem Mietvertrag zu entlassen, dafür müssen aber BEIDE Hauptmieter den Mietvertrag kündigen. Verweigert die Mutter dies, kann man die Zustimmung auch per Gericht einholen.

Andere Möglichkeit, der Vermieter entlässt deinen Freund ohne Kündigung aus dem Mietvertrag und führt ihn nur mit der Mutter weiter.

Ob der Vermieter dann einen neuen Mietvertrag mit der Mutter (zu gleichen Konditionen) abschließen möchte, oder dein Freund so daraus entlassen wird...?
Fraglich.

Es kann also gut möglich sein, dass sie nicht euch auf die Straße setzt, sondern demnächst dann selbst ohne Wohnung da steht.

-- Editiert von User am 11. Januar 2023 10:44

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von SnowWolf1985):
Es geht darum, dass Sie die Miete erhöht, ohne dass wir irgendwelche Unterlagen haben
Zitat (von SnowWolf1985):
Das einzige, was wir bekamen war ein Stück abgerissener Briefumschlag, auf dem Sie die Miete geschrieben hat.

Finde den Widerspruch...



Zitat (von SnowWolf1985):
Da wir ja einen Nachweis für das Amt brauchen, dass die Miete erhöht wurde

Nö, denn nur der Vermieter kann die Miete erhöhen, nicht die Mutter.



Zitat (von SnowWolf1985):
Alles in allem bleibt uns in dem Fall nichts anderes übrig, als wirklich einen Anwalt zu konsultieren, der uns da hilft.

Ihr benötigt dringend externe Hilfen, nicht nur per Anwalt, sondern auch eine Betreuung welche Sachen übernimmt die der Anwalt nicht macht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.081 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen