Mietrecht Parkettboden

8. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Franzir88
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietrecht Parkettboden

guten Morgen,
Wir stehen kurz vorm Auszug aus unserer Mietwohnung.
Wir haben einen Hund, der einige Kratzer mit seinen Krallen verursacht hat . Es gab allerdings auch schon vorhandene Schäden im Boden vom Vormieter. Das Parkett ist mindestens 30 Jahre alt und wurde auch noch nie abgeschliffen oder ähnlich.

Müssen wir trotzdem auf unsere Kosten das neu abschleifen und lackieren?

Viele Grüße ,
Franziska

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

Ohne Absprache mit dem Vermieter solltet ihr meiner Meinung nach gar nichts machen. Denn das Parkett gehört dem Vermieter. Er hat das Recht zu entscheiden, ob und wenn ja wie eventuelle Schäden daran zu beseitigen sind. Optimalerweise solltet ihr frühzeitig vor dem Auszug mit dem Vermieter eine Begehung machen und dabei absprechen, wer was machen soll.

Zur Einordnung der rechtlichen Lage: Die Beschädigungen deines Hundes werden meiner Meinung nach vermutlich nicht mehr unter "vertragsgemäßen Gebrauch" der Mietsache fallen (siehe § 538 BGB). Das hängt aber natürlich von der Schwere der Beschädigung an. Wenn das kein vertragsgemäßer Gebrauch mehr ist, dann haftet ihr prinzipiell für den Schaden.

Den zu beziffern, ist aber nicht ganz einfach. Die Kosten des Abschleifens sind in aller Regel nicht die Schadensersatzhöhe. Typischerweise wird man sich anschauen müssen, wie die Situation ohne den Schaden wäre. Der Eigentümer soll nicht besser aber auch nicht schlechter gestellt werden als ohne das Schadensereignis.

Als Beispiel: Wenn das Parkett (auch ohne die Kratzer des Hundes) eh mal abgeschliffen werden müsste und die Kratzer minimal sind, dann wird die Schadenshöhe vermutlich bei 0 Euro liegen. Wenn das Parkett abgeschliffen werden müsste aber durch die Kratzer ein erhöhter Aufwand entsteht, dann wären die Mehrkosten dieses erhöhten Aufwandes vom Mieter zu tragen. Wenn aufgrund der Beschädigung viel mehr weggeschliffen werden muss als sonst üblich, kann aber auch das eine Rolle spielen. Wäre das Parkett ohne die Kratzer noch perfekt in Ordnung, wären die Abschleifkosten und eventuell ein Ausgleich für die abgeschliffene Parkettbodenstärke vom Mieter zu zahlen.

Die Höhe des Schadensersatzes ist also alles andere als trivial. Es wird auch eine Rolle spielen, ob der Mieter da 30 Jahre oder 3 Monate da gewohnt hat. Von daher würde ich eine Begehung mit dem Vermieter und nach Möglichkeit eine Einigung empfehlen. Das sollte aber rechtzeitig vor Rückgabe der Wohnung passieren. Denn sonst können noch weitere Kosten dadurch entstehen, dass der Nachfolgemieter vor dem Parkett abschleifen nicht einziehen kann.

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#2
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Stimme Cauchy hier voll und ganz zu.

Das ist dann übrigens auch der Grund, warum solche Vermieter dann in Zukunft die Hundehaltung verbieten werden..... Kann man da nicht das Parkett schützen mittels Teppich oder so ? (-> wir sind auch Hundehalter !!)

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Noch ein ergänzender Hinweis. Die Haftpflichtversicherung des Mieters übernimmt üblicherweise Schäden an Holzböden, die durch dessen Tier verursacht wurden.

wirdwerden

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#4
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1351 Beiträge, 154x hilfreich)

Auch so absehbare ???

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Ist doch so nicht absehbar. Kommt auf den Boden, die Versiegelung u.s.w. an. Wird zumindest bei meiner Versicherung bezahlt.

wirdwerden

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