Mietrecht

1. August 2002 Thema abonnieren
 Von 
Marty14
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietrecht

Hallo.

Folgender Sachverhalt: Die gemeinsam bewohnte der Ehefrau gehörende Wohnung ist nach ihrem Tod aufgeteilt in 3 Teile. Die Hälfte gehört dem Witwer, die andere Hälfte zu gleichen Teilen den 2 volljährigen Kindern. Bewohnt wird die Wohnung mittlerweile nur von den beiden Kindern, und des Lebenspartners der Tochter. Sie kommen lediglich für die Nebenkosten der Wohnung auf (Strom,Wasser,Heizung). Es werden keinerlei weitere Zahlungen für die Nutzung entrichtet. Der Witwer strebt jetzt, 10 Monate nach seinem Auszug aus der Wohnung an, von dem Lebensgefährten seiner Tochter einen anteiligen Mietzins bzw. eine Nutzungsentschädigung abzuverlangen. Der Lebensgefährte wohnte aber schon vor dem Auszug (ca 1Jahr) unentgeltlich mit im gemeinsamen Haushalt.
Jetzt meine Frage:
1.) Ist es dem Witwer möglich von Einem der 3 Bewohner ein Nutzungsentgelt zu verlangen, und dabei die anderen beiden aussen vor zu lassen?
2.)Wenn ja, auch rückwirkend?


Vielen Dank im Voraus

P.S. SACHE EILT SEHR!!!!!!!!

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