Mietwohnung nicht mehr betreten nach Ummeldung Wohnsitz ?

12. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Jasmin1976
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietwohnung nicht mehr betreten nach Ummeldung Wohnsitz ?

Hallo,

mein Ex und ich haben eine gemeinsame Mietwohnung. Wir sind jedoch getrennt und ich werde ausziehen ( kleinere Wohnung ). Mein Ex wird noch einige Monate in der bisherigen Wohnung bleiben und wir beiden werden dann gemeinsam kündigen ( er zahlt auch alleine die Miete weiter ).

Ich habe seit kurzem eine neue Wohnung und bin umgezogen und habe ich auch umgemeldet. Jetzt wollte ich noch ein paar Sachen aus der alten Wohnung holen, aber mein Ex hat den Schlüssen innen gesteckt und mir mitgeteilt das ich KEIN Zutritt mehr in SEINE Mietwohnung habe. Ich habe mich umgemeldet und somit ist es nun SEINE Wohnung geworden.

Ich finde sein Verhalten kindisch, aber ok, ist halt so. Wie sieht es rechtlich aus ? Kann er mich aus der GEMEINSAMEN Mietwohnung aussperren ? Ist durch meine Wohnsitzummeldung mein Recht erloschen in die Mietwohnung zu gehen ? Immerhin stehe ich ja noch drin

LG

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120043 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Jasmin1976):
Kann er mich aus der GEMEINSAMEN Mietwohnung aussperren ?

Es gibt offenbar keine mehr:
Zitat (von Jasmin1976):
bin umgezogen und habe ich auch umgemeldet.




Zitat (von Jasmin1976):
Jetzt wollte ich noch ein paar Sachen aus der alten Wohnung holen,

Nach Voranmeldung und Terminvereinbarung wären dies zu gewähren.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Jasmin1976
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 0x hilfreich)

Heißt mit der Ummeldung habe ich KEIN Recht mehr die (noch) gemeinsame Mietwohnung ( inderen Mietvertrag ich stehe ) zu betreten ?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120043 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von Jasmin1976):
Heißt mit der Ummeldung habe ich KEIN Recht mehr

Doch, nur halt nicht ohne Erlaubnis des Wohnungsinhabers



Zitat (von Jasmin1976):
die (noch) gemeinsame Mietwohnung

Was war an "gibt es nicht mehr" missverständlich formuliert?
Das einzig gemeinsame was man noch hat, ist der Mietvertrag.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Dem widerspreche ich. Der Mietvertrag läuft nach wie vor auf beide, ist es vollkommen wurscht wo der eine oder der andere angemeldet ist. Im Innenverhältnis wurde wohl noch nichts richtig vereinbart, und aus diesem Grunde ist es auch noch die Wohnung beider. Mit allen Rechten, aber auch mit allen Pflichten.

Hier würde ich etwas vorsichtiger vorgehen, und den EX bitten einen Termin zu nennen, an dem man die noch benötigten Sachen herausholen kann. Diesen Termin würde ich dann auch zum Anlass nehmen, einen kleinen Vertrag aufzusetzen, wie die finanzielle Seite im Innenverhältnis geregelt wird. Nicht dass sie am Ende auch noch mit den ganzen Kosten entstehen. Eo doch der Schlüssel von innen steckte.

-- Editiert von AltesHaus am 12.12.2019 23:43

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120043 Beiträge, 39822x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Der Mietvertrag läuft nach wie vor auf beide, ist es vollkommen wurscht wo der eine oder der andere angemeldet ist.

Nein, durch Auszug und Abmeldung wurde die Wohnung aufgegeben.
Hätte man sie nur verlassen, wäre das was anderes.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von Jasmin1976):
Mein Ex wird noch einige Monate in der bisherigen Wohnung bleiben und wir beiden werden dann gemeinsam kündigen ( er zahlt auch alleine die Miete weiter ).
Die Abmachung war, dass er alleine in der Wohnung bleibt und alleine die Miete zahlt. Somit ist das aktuell seine Wohnung.

Mal abgesehen davon, dass eine vernünftige Trennung wohl nicht funktionieren kann, wenn der eine damit rechnen muss das der andere ständig unangekündigt in der Wohnung steht. Von daher wäre meiner Meinung nach der Ausgezogene auch verpflichtet, die Wohnungsschlüssel abzugeben.

Macht also bitte vorab einen Termin und respektiert die neue Privatssphäre des jeweils anderen.

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#7
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7208 Beiträge, 1514x hilfreich)

@Altes Haus

Ich sehe das auch anders. Und der TE kann ich auch nur sagen, dass ein termin geschickter wäre als einfach mit dem Schlüssel in die Wohnung zu gehen.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#8
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6432 Beiträge, 2317x hilfreich)

Manche Antworten gehen davon aus, dass die Wohnung durch Auszug und Abmeldung aufgegeben worden sei,
übersehen dabei jedoch, dass der Auszug noch nicht voll abgeschlossen wurde. Denn:

Zitat:
wollte ich noch ein paar Sachen aus der alten Wohnung holen,

Zu einer Wohnungsaufgabe gehört die Mitnahme aller Gegenstände und die Schlüsselrückgabe. Gerade die Schlüsselrückgabe scheint aber nicht erfolgt zu sein, denn trotz schlüssel wurde der Zutritt verhindert:
Zitat:
aber mein Ex hat den Schlüssen innen gesteckt

Ich schließe mich daher der Meinung von AltesHaus und Cirius32832 an.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32134 Beiträge, 5651x hilfreich)

@TE
dieses mal gehts wieder um dich selbst. Doch warum ist das dann jeden Monat anders?
Wer ist ausgezogen, wer hat wen betrogen, wer hat wessen Möbel zerstört, wer will wessen Kaution nicht auszahlen?
Betreibst du hier Vera***?

Zitat (von Jasmin1976):
Ich finde sein Verhalten kindisch,
Ihr verhaltet euch seit Monaten absolut kindisch.
Das ging vor 3 Monaten schon los.

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#10
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

TROLL-Alarm!

Zitat (von Jasmin1976):
15.9.2019: Er sucht sich eine neue Wohnung. Eines Tages kommt die Frau heim und sehr viele ihrer Möbel sind weg

Zitat (von Jasmin1976):
16.9.2019: ich bin vor 2 Jahren , mit meinem Kind ( 11J ) zu meinem Freund in die Wohnung gezogen ...
Nun hat er Schluss gemacht und will ausziehen.

Zitat (von Jasmin1976):
18.9.2019: mein Ex und ich hatten eine gemeinsame Mietwohnung. Nach dem er mich mehrmals betrogen hat, habe ich ihn nicht aus dem Mietvertrag gelassen ( beide standen drin ). Er verklagte mich dann auf Zustimmung. Da er die Miete alleine bezahlte, habe ich ihm die Hälfte nicht mehr überwiesen. Auch hiergegen klagte er.

Zitat (von Jasmin1976):
24.9.2019: ich wohne seit 4 1/2 Jahren in einer Mietwohnung. ... Nun möchte ich ausziehen und hab den Mietvertrag gekündigt.

Zitat (von Jasmin1976):
3.10.2019: Hallo, wohne seit 6 Jahren in einer Mietwohnung. Bisher waren die NK Abrechnungen immer i.O.

Zitat (von Jasmin1976):
4.11.2019: Hallo, mein Ex und ich sind seit 1 1/2 Monaten getrennt. Wir haben uns geeinigt ( per Vertrag von beiden unterschrieben ) das ich den größten Teil der Möbel erhalte und er die Techniksachen.

Zitat (von Jasmin1976):
13.11.2019: hallo, ich wohnte 5 jahre lang in einer mietwohnung

Zitat (von Jasmin1976):
26.11.2019: ichwohne in einer ca. 50 Jahre alten Mietwohnung. ... So, nun, nach über 4 Jahren, kommt mein Auszug.

2x Hilfreiche Antwort

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