Mietrecht ohne Mietvertrag

28. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12305.01.2016 19:42:03
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 81x hilfreich)
Mietrecht ohne Mietvertrag

Hallo habe mal wieder ein Problem, mit dem Vermieter meiner Freundin.

Seit einiger Zeit habe ich mitbekommen das die Eltern (Die Vermieter der Wohnung) mir aus dem Weggehen.
Gestern Eskalierte es, Jedes Mal wenn meine Freundin aus dem Haus geht machen die Internet,Telefon und Tv aus.
Jetzt habe ich angedroht das ich die Miete Kürze wenn das nicht aufhört.

Anscheint interessiert denen das nicht die machen weiter.

Letztes Jahr 01.03.2012 nin ich zu Ihr gezogen , habe ein Schreiben vom Vermieter bekommen, das man mit als Untermiete Duldet.
Auch steht drin das ich kostenlos TV Schauen darf.
(Einen Eigenen Internet,Telefon anschluß darf ich nicht haben sagen die Eltern (Das sind die Vermieter).

Jetzt wird behauptet das ich Gedroht habe.
Das Stimmt aber auch nicht.
Ich habe die fast 2 Monate nicht gesehen obwohl wir in einem Haus Wohnen.

Auch wird gesagt das ich die Haustür nicht Richtig zu mache,
Das stimmt 2 Mal ist das vorgekommen es liegt aber auch daran dass das Schluss der Haustür Kaputt ist und die Tür nicht Richtig Schlissen kann.
Sauberkeit im Hausflur wird auch Kritisiert,
Man Verlangt von mir das ich jedes mal denn Hausflur Wischen soll, wenn ich von ich denn Flur betrete.


1.Jetzt meine Frage welche Rechte habe ich als Untermieter?

2.Dürfen die so einfach die Leitung(Internet,Telefon,Tv) Schlissen?

3.Darf ich die Miete Kürzen denn das habe ich jetzt vor weil man mir TV kappt, wenn meine Freundin das Haus verlässt!

Ps:
Man hat mir erlaubt das ich hier Wohnen darf ich zahle seit 1 Jahre jeden Monat die Hälfte der Mitte auf dem Konto der Eltern.



-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



28 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)


Mein Vorschlag: Such Dir mit Deiner Freundin eine andere Wohnung oder zieh allein dort aus.
Das Problem liegt woanders, nicht im Mietrecht.

-----------------
"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

So wie ich das gelesen habe, kommst du mit den Eltern deiner Freundin nicht klar.

Dann nennt man das Familienknatsch und hat mit Mietrecht nichts zu tun. Mach das, was dir auch Susanne schon geraten hat und such dir eine neue Wohnung mit oder ohne Freundin.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
1.Jetzt meine Frage welche Rechte habe ich als Untermieter?


Gegenüber den Vermietern deiner Freundin? Keine. Wenn ich das richtig verstanden habe, sind die Eltern deiner Freundin ihre Vermieter und du bist der Untermieter deiner Freundin. Dann ist deine Freundin deine Vermieterin und auch nur an sie kannst du dich wenden. Klar kannst du ihr gegenüber die Miete kürzen und sie kann dann versuchen, die Kürzung an ihre Vermieter (Eltern) weiterzugeben.

Andererseits sehe ich es wie SueCologne. Wie soll die Zukunft sich denn gestalten, wenn die Eltern deiner Freundin dich klar erkennbar nicht ausstehen können (wobei hier natürlich keiner weiß, ob und welche Gründe du dafür geliefert hast). Eigentlich sollte man eher versuchen, sich mit den potentiellen zukünftigen Schwiegereltern gut zu stellen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12305.01.2016 19:42:03
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 81x hilfreich)

Als Untermieter welche Rechte habe ich ,
bin ja auch gleichzeitig der Lebenspartner.

Ich habe Heute ein Gespräch aufgenommen wo der Vermieter
Mich Massiv Beleidigt und bedroht hat, zum Glück habe ich es aufgenommen.
Am Dienstag habe ich ein Termin bei einem Anwalt.

Aber ich weiß jetzt das man mich Als Lebenspartner nicht so einfach raus Schmeißen kann.
Ohne einen Grund geht es nicht.

Ich habe ja eine Bestätigung das ich hier Wohnen kann,
Und Tv benutzen darf.
und ich weiß jetzt auch wieso man mich hier raus haben möchten :
Es geht um das Kind meiner Freundin,Ihnen Passt es nicht das ich es mit Erziehe.

Er sagt ja schon Papa,und das Gewählt denen nicht dies wird auch im Aufgezeichneten Gespräch Klar Gesagt.


-- Editiert Stefanhw am 28.02.2013 19:00

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Wie muss man sich das Ganze eigentlich vorstellen? Hat deine Freundin eine abgeschlossene Wohnung innerhalb des Hauses ihrer Eltern? Oder ist das nur ein Zimmer? Und was sagt deine Freundin dazu? Und an wen zahlst du die Miete?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

quote:
Und was sagt deine Freundin dazu?

Das ist die Frage, die man zu allererst klären sollte und zwar noch weit bevor man sich an einen Anwalt wendet. So blöd das ist, man muss ja nicht von der Freundin verlangen, dass sie sich gegen die eigenen Eltern stellt aber entweder sie klärt das mit den Eltern oder die Freundin bezieht mit Ihnen gemeinsam eine neue Wohnung, damit man sich dem direkten Zugriff der Eltern entzieht, um dann, vielleicht mit Abstand, ein neues Verhältnis aufzubauen oder die Dinge gerade zu rücken. Das wurde auch schon vorgeschlagen.

Rein rechtlich sollte zunächst ihre Freundin die Miete komplett bezahlen und sie zahlen die Hälfte der Miete an die Freundin. Diese Schikane (Internet/Telefonstecker ziehen u.ä.) müssen Sie nicht hinnehmen. Das alles grenzt an Nötigung. Die Gründe dafür liegen, wie Sie rausgefunden haben, an ganz was anderem, nämlich dass den Eltern gar nicht passt, dass sich Töchterchen in Sie verliebt hat.

So Streitereien kann man meist nur schwer vernünftig lösen. Bei Streitereien außerhalb der Familie kann man immer relativ leicht aus dem Weg gehen. Innerhalb der Familie ist das schwer. Aber gemeinsam mit der Freundin eine neue Wohnung suchen ist ein Anfang. Ihrer Freundin können Sie dann freistellen, ein gutes Verhältnis mit den Eltern beizubehalten und wenn sich das nicht kitten lässt, gehen Sie den Eltern aus dem Weg, so weit es möglich ist. Manchmal funktioniert, manchmal nichts. Die Familie kann man sich nicht immer aussuchen.
Es sei denn, sie beenden die Beziehung und verschwinden. Ist es das Wert? Dann haben die Eltern erreicht was sie wollen und womöglich eskaliert dann ein Streit mit ihrer Freundin und den Eltern, weil sie fortgejagd wurden.... Auch nicht gut...

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12305.01.2016 19:42:03
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 81x hilfreich)

Es ist ein ein Haus mit 2 Wohnungen. Also ein 2Parteien Haus.

Meine Freundin steht zu mir wenn lügen Geschichten verbreitet werden.
Und das ist ja gerade der Fall.

Jetzt wird meiner Freundin gedroht das man Telefon , Internet , tv abstellt .
Mir bleibt nichts anderes übrig dieses Internet zu nutzen man verweigert mir einen Anschluss.
Heute habe ich eine Kündigung bekommen , wo gesagt wird das ich denn Flur nicht sauber halte, die Tür nicht zu mache (die geht nicht zu die ist kaputt) , und das ich die beleidige, indem drohe.
Und die miete nicht überweisen , bin auch nicht dazu verpflichtet die miete den Vermieter zu geben. Ich bin verpflichtet die miete meiner Freundin zu geben.


Heute werde ich zu einen Anwalt gehen . Mal schauen was er dazu sagt.

Und bin jetzt3jahre mit ihr zusammen , und werde nicht ausziehen.

Und wohnen tue ich hier jetzt 15 Monate , und 6monate war ich jeden Tag bei ihr.

Denn Eltern geht es nur um das Kind.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

quote:
Und bin jetzt3jahre mit ihr zusammen , und werde nicht ausziehen.


Reichlich bockige (kindische) Antwort. Was willst du denn machen, wenn die Vermieter wirklich Ernst machen und der Mieterin (also der Tochter) nach § 573a die Kündigung ausspricht? Dann seid Ihr beide nach 6 Monaten raus.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

quote:
Heute werde ich zu einen Anwalt gehen . Mal schauen was er dazu sagt.

Vielleicht schafft der es ja mal Licht ins Dunkel zu bringen. Ich zumindest hab bisher immer noch nicht verstanden mit wem da überhaupt ein Mietverhältnis existiert, wenn du in der Wohnung der Freundin wohnst, aber gleichzeitig die Hälfte der Miete an die Eltern überweist.

quote:
Was willst du denn machen, wenn die Vermieter wirklich Ernst machen und der Mieterin (also der Tochter) nach § 573a die Kündigung ausspricht? Dann seid Ihr beide nach 6 Monaten raus.


Samt Enkelkind? Unwahrscheinlich

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12305.01.2016 19:42:03
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 81x hilfreich)

§ 573a solltest du dir mal Richtig durch Lesen .

Ich Wohne nicht bei denn Eltern in der Wohnung, es gibt 2 Wohnungen in diesem Haus.


Nach Laut Untermieter Gesetz muss ich als Untermieter die Miete meiner Freundin geben und die Leitete das Geld dann an denn Vermieter weiter.
Ich bin nicht Verpflichtet denn Eltern das Geld zu geben!!

Und eine Kündigung würden die niemals aussprechen gegen über der Tochter.

Das haben dir schon mal Versucht uns beide auseinander zu Bringen, und das gleiche passiert wieder und Sie ist zum Anwalt gegangen .

Und das gleiche habe ich Heute auch gemacht .
§ 573a BGB ist kein Grund da ich nicht in der Wohnung der Eltern Lebe.

Lebensgemeinschafts Gesetz steht drin das die es nicht Verbieten können das ich hier Wohne .

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>§ 573a BGB ist kein Grund da ich nicht in der Wohnung der Eltern Lebe. <hr size=1 noshade>


Oh Herr, lass Hirn regnen.

Das Haus hat 2 Wohnungen, richtig? In der einen wohnt der Vermieter, in der anderen ihr, richtig? Also ist das genau der Fall, dass der Vermieter ohne Angabe von Gründen kündigen kann.

quote:<hr size=1 noshade>Lebensgemeinschafts Gesetz steht drin das die es nicht Verbieten können das ich hier Wohne . <hr size=1 noshade>


Und wo steht denn dieses Lebensgemeinschaftsgesetz? Mir ist etwas ähnliches bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften bekannt. Aber das dürfte bei euch ja ausgeschlossen sein.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Es gibt kein "Lebensgemeinschaftsgesetz" und auch kein "Untermietergesetz". Und übrigens war das Mitschneiden des Gespräches mit dem Vermieter strafbar - sollten Sie es jemals irgendwo verwenden, wird die entsprechende Anzeige folgen: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201.html

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Sind sie wirklich Untermieter? haben die Eltern wirklich der Untervermietung zugestimmt damals?

Wenn nein, dann dieses Wort nie nicht mehr verwenden. Sie sind Lebenspartner, fertig. Ihre Freundin ist die alleinige Mieterin und bewohnt die Wohnung mit ihrer Tochter und ihren Lebensgefährten. Ihre Freundin bezahlt die Miete komplett (!) und Sie geben Ihrer Freundin etwas für die Lebenshaltung dazu. Direkt oder auf das Konto der Freundin. Ob das dann die Hälfte der Miete ist, das geht niemanden was an, sondern nur sie beide.

Die Eltern haben dann außer weiterem Mobbing keine Handhabe mehr. Im Übrigen müssen sich die Eltern dann auch an Ihre Freundin wenden, sowohl was die ganzen Arbeiten angeht (Flur wischen usw.) als auch die restlichen Angelegenheiten des Mietvertrages. Denn schließlich gibt es den mietvertrag zwischen den Eltern und deren Tochter.

Das mitgeschnittene Gespräch kommt in den Giftschrank, aus den von Muemmel genannten Gründen. Bevor man es verwendet oder darauf hinweis, dass man was aufgezeichnet hat, sollte man sich sehr gut bei einem versierten Anwalt informieren, ob das A) notwendig ist und B) berechtigt war. Es gibt Situationen, wo man sich durchaus damit behelfen darf, Gespräche ohne Erlaubnis des Gegenübers aufzuzeichnen. Wann genau, das sollten wir hier nicht diskutieren, denn im Zweifel liegen wir daneben. Ich denke nur bei akuten morddrohungen dürfte einen niemand wegen Stgb 201 belangen dürfen, wer weiss in welchen Situationen noch ;-)



-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12305.01.2016 19:42:03
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 81x hilfreich)

So jetzt noch mal für dich Liane46

§ 573a
Erleichterte Kündigung des Vermieters

(1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.

(2) Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung, sofern der Wohnraum nicht nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 vom Mieterschutz ausgenommen ist.

(3) In dem Kündigungsschreiben ist anzugeben, dass die Kündigung auf die Voraussetzungen des Absatzes 1 oder 2 gestützt wird.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Abschnitt 2 Mal Lesen,dort steht Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung

Und nicht für die Wohnung in der ich Lebe


Lebenspartner

Die Erlaubnis kann der Vermieter nach § 553 Abs. 1 Satz 2 BGB nur versagen, wenn die Mitbenutzung der Wohnung durch die weitere Person für ihn, etwa wegen einer Überbelegung der Wohnung, unzumutbar ist.

Das ist aber nicht der Fall die Wohnung ist Groß 1 KInderzimmer,1Wohnzimmer,1Küche,1Bad,1Flur,1Schlafzimmer,viel zu Groß für 2 Personen,wenn man jetzt von der Arge aus gehen muss.
1 Raum wurde im Mietvertrag nicht Angegeben!!! [/u]


Grundsatz: Die Aufnahme eines Lebensgefährten in eine Mietwohnung bedarf der Erlaubnis des Vermieters. Der Vermieter muss die Erlaubnis aber in aller Regel erteilen.
Der BGH hat in seinem Urteil vom 5. November 2003 - VIII ZR 371/02 klargestellt, dass der Mieter einer Wohnung der - im Regelfall zu erteilenden - Erlaubnis des Vermieters bedarf, wenn er seinen Lebensgefährten in die Wohnung aufnehmen will.


1.Die Erlaubnis habe ich Schriftlich bekommen,und zwar am 28.02.2012. In diesem Schreiben steht drin das die es erlauben.

[u]für muemmel

Und die Tonaufnahme ich habe vorher Gefragt und der Vermieter hat sein Ok dafür gegeben ,Und jedes mal wenn er ausfallend wurde habe ich Ihn drauf hin gewissen das er achten soll was er sagt.

Und wenn ich ja kein Mietvertrag habe wieso Kündigen die mich dann?
Und wieso Verlangen die jeden Monat von mir Miete?

So sogar meine Anwältin sagt dieser § 573a BGB ist unzulässig.

Ich habe alles schon mal erklärt und noch immer Schreiben Leute Frage die ich schon Längst Beantwortet habe.
Das bedeutet bevor Irgend jemand meint "Oh Herr, lass Hirn regnen." Sollte es Richtig Lesen.

Danke!!


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

quote:
Abschnitt 2 Mal Lesen,dort steht Absatz 1 gilt entsprechend für Wohnraum innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung

Absatz 2 ist ein Zusatz zum fall aus Absatz 1. es ist nicht so, dass Absatz 2 die Bedingung darstellt, unter der Absatz 1 gilt. Wenns so wäre, stünde es so auch im Gesetz. Aber das wird der Anwalt gewiss auch sagen.

quote:
Und die Tonaufnahme ich habe vorher Gefragt und der Vermieter hat sein Ok dafür gegeben
Dann ist das auch kein Problem.

quote:
Und wenn ich ja kein Mietvertrag habe wieso Kündigen die mich dann? Und wieso Verlangen die jeden Monat von mir Miete?
Weil sie es nicht besser wissen? Verlangen dürfen sie ausschließlich von der Mieterin. Das ist ihre Freundin. Wenn Sie das zur Hälfte bezahlen als Lebenspartner, dann ist das so. Dann geht das die Vermieter entweder nichts an oder sie akzeptieren beide gleichberechtigt als Mieter. Ändert aber nichts dran, dass im Streitfall (der hier vorliegt) einzig und alleine derjenige vom Vermieter belangt werden kann, der seine Unterschrift unter den Mietvertrag gegeben hat.

Ich sage nochmals (und das wird hoffentlich auch die Anwäöltin deutlich gesagt haben): Entweder man ist Lebenspartner oder man ist Untermieter. Bei einer Untervermietung sieht die rechtliche Lage nämlich geringfügig anders aus.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12305.01.2016 19:42:03
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 81x hilfreich)

Jetzt ist es noch schlimmer geworden , die Vermietern macht mich schlecht und behauptet das ich Sie beleidige und bedrohe.
Am Freitag habe ich Sie aufgefordert es sein zu lassen lügen geachichten zu verbreiten !
Und habe gesagt wenn Sie es nicht sein lest werde ich zu meinen Anwalt gehen und gegen Sie eine Anzeige machen wegen Verleugnung und verbreirung falscher Tatsachen.
Jetzt legt Sie es so hin , das ich Ihr drohe und beleidige. Und sowas schreibt die öffentlich bei Facebook.
Samstag hat Ihr Sohn mich angeschrieben auf seiner Seite hat er geschrieben meinen Namen und sagt mir das ich mich auf dünnes eis bewege das ich auf hören soll sie zu bedrohen.
Das Problem ist nur ich drohe hier niemanden !! Ich fordere Sie nur auf es sein zu lassen lügen Geschichten zu verbreiten.
Und denn Sohn habe ich gesagt er soll meinen Namen aus seinem Kommentar lassen weil es nicht in die Öffentlichkeit gehört.
Jetzt denkt er das ich ihm drohe. Das stimmt aber auch nicht es war eine Aufforderung.

10 Minuten später stand der Sohn im Hausflur, und schrie :komm runter du Penner, beweg dich xu *********.
Bin in denn Flur gegangen und hanebüchen gesagt wenn er nicht aufhört werde ich sie Polizei anrufen.
Dann drohte er mir schläge an , er drohte mir mit diesen Worten :ich werde dir die fresse eintreten ich soll jetzt runter kommen.

Jetzt hanem die Eltern Internet, tv, Telefon Kabel durch geschnitten.


Jetzt weiß auch auch was die Eltern damit meinten das die mich raus bekommen aus der Wohnung .
Nicht mit einen Anwalt die wollen mich einschüchtern.
In dem die andere gehen mich aufhetzen.
Weil die lügen geschichten über.mich verbreiten.

Sry wegen Rechtschreibung mit Handy Ist es ***** uu schreiben.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Das hört sich nicht so an, als handle es sich um Wohnraum, an dem man unbedingt festhalten sollte....

Stress mit Eigentümern, die sonstwo wohnen, mag noch eine Weile angehen, aber nicht im selben Haus!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

Ich glaube: Die Eltern wollen vielleicht, dass Du arbeiten gehst.
==> Deswegen stellen sie den TV usw. ab ...

Kann es sein, dass sie sich um die Zukunft ihrer Tochter Sorgen machen ? Gibst Du dafuer Anlass ?


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12305.01.2016 19:42:03
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 81x hilfreich)

Nein die stellen alles ab weil die mich hier raus haben wollen nicht weil ich seit knapp 2 Monaten Arbeitslos bin.


quote:
Kann es sein, dass sie sich um die Zukunft ihrer Tochter Sorgen machen ? Gibst Du dafuer Anlass ?


Nein wenn es doch der Fall wäre, dann würden die es Ihrer Tochter sagen (Also meiner Freundin), Und nicht mit Jugendamt drohen.

Ich gib mal ein Beispiel was die Großmutter zum Enkel gesagt hatte:
Sie fragt ob er Runter kommen möchte!!
Er sagte nein,weil er keine Lust hat das man Ihn voll Labert !!
Darauf hin sagte seine Oma wortwörtlich zu Ihm:
Du bist nicht mein Enkel Kind!!!!

Und sowas ist doch nicht mehr Normal,Wenn es tatsächlich darum ging das die sich Sorgen machen würde die Oma das Kind und Ihre Tochter raus halten das ist aber nicht der Fall.
Heute zb.kam das Kind aus der Schule und er sagte:
Die Oma war heute an der Schule
Und hat gesagt wie Schlecht Stefan wäre!!!

Ich kann nur sagen das ist ein Gestörtest benehmen von der Oma!!

Und das andere jetzt kommen und mir Schläge Androhen ist auch nicht mehr normal.
Die hetzen andere Gegen mich auf,und ich kann nichts dagegen machen.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest-12305.01.2016 19:42:03
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 81x hilfreich)

Jetzt geht es noch weiter mir wird mit Schlägen Gedroht,man Beleidigt mich und man erzählt lügen Geschichten , auch sowas wird öffentlich gepostet:

(Sohn)
Mutter....wir fahren nächste Woche zu der Familie hin wo dieser Kerl vorher gewohnt hat.... Bratzo kennt ja zum Glück noch den Weg und dann werden Wir erfahren,was das für ein Mensch ist und die Leute gewinnen wir auch noch als Zeugen!!! Wir fahren auch mit meinem Auto.

oder

(Sohn)
und informiere die Arge mal bitte,das es ein Lebensgemeinschaft ist............ für eine Bedarfsgemeinschaft fehlt ein extra Zimmer!!! Ordnungsamt muss auch noch Informiert werden....es gibt ja Beweise,das der Hund oben die Türen vollgepisst hat!!!! Wenn du keine Zeit hast,dann mache ich das nächste Woche

Ich habe mir denn Mietvertrag angeschaut, und es gibt 1 Raum der überhaupt nicht im Mietvertrag steht!!!

jetzt versucht man mich bei anderen Schlecht zu machen, und so langsam bekomme ich einen Kotz Reits es.

Ich habe denn Verlauf Kopiert was die da öffentlich schreiben, und es kann ja nicht sein das die so weiter machen können.

Was kann ich dagegen unternehmen?

Die Versuchen mich zu Provozieren egal wie, die suchen einen Kündigungsgrund da die keinen haben machen die es so,
Die Versuchen mich so massiv unter druck zu setzen,mit Ihren Lügen Geschichten,und Provokationen.
Die warten ja nur darauf das ich was falsches mache!!!

Auch habe ich Sie aufgefordert es sein zu Lassen, Lügen Geschichten zu Verbreiten,wenn das nicht der fall ist werde ich eine Anzeige machen und einen Anwalt einschalten.


Die sehen die Aufforderung als Drohung an, Und meinen Ernsthaft das es ein Beweis ist das ich die Bedrohe!!!

(Vermieterin)
Die Idee ist super!!!Und im Strafregister soll der Anwalt auch mal nach forschen,da war mal was,mit einem Jahr Beine still halten.


Omg kann man einfach so einen Auszug bekommen???
ohen Meine Einverständnis???

-- Editiert Stefanhw am 16.03.2013 01:10

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Ok, ich hab beim vorletzten Beitrag nix geschrieben, aber jetzt ist mir danach.
Ich halte die allerwenigsten Eltern für derartig missgünstig, dass sie ihrer Tochter keinen guten Partner wünschen und ihrem Enkel keinen guten Ersatzpapa.
Hier würd ich mich an deiner Stelle mal fragen, was dich als solchen so derartig disqualifiziert.
Und so langsam bin ich mich auch am wundern, warum deine Freundin fast gar nicht ins Spiel kommt. Schliesslich ist es auch ihr TV, ihr Telefon und ihr Internet bei dem die Leitungen gekappt wurden.
Warum äussert sie sich nicht dazu? Sie ist die Mieterin. Vor wem hat sie Angst? Vor ihren Eltern oder vor dir?
Denn gemeinsam eine elternunabhängige Wohnung zu nehmen um Streit aus dem Weg zu gehn, sollte doch machbar sein.


-----------------
""

-- Editiert kathi2008 am 16.03.2013 03:58

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

quote:
Warum äussert sie sich nicht dazu? Sie ist die Mieterin. Vor wem hat sie Angst? Vor ihren Eltern oder vor dir?

Das sind Fragen, die ich mir hier in diesem Thema auch schon seit geraumer Zeit stelle.
Es wurde schon zigfach gesagt, von mir und anderen, dass ein Umzug die beste Lösung ist.

Das kommt auf keinen grünen Zweig mehr. Ziehe die Konsequenzen und ziehe aus. Das wird nichts mehr. Nimm deine Freundin mit oder - wenn sie nicht auf deiner Seite steht - verlasse sie. So ein Terror, wie hier skizziert, kann einen auch psychisch kaputt machen.

Davon ab, wenn das alles so ist, wie es geschrieben wurde vom TE, dann sollte er alles sehr sehr gut dokumentieren. Denn dann haben die Großeltern, deren Sohn und was weiss ich, bereits eine ganze Reihe von Straftaten begangen. Allen voran Drohung, Nötigung, Erpressung. Mehr ist dazu auch mittlerweile nicht mehr zu sagen, denn das ist hier augenscheinlich bereits längst eskaliert. Da kommt man mit irgendeinem reinigenden gespräch nicht mehr weit, denke ich.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

So, auch wenn ich fürchte, du bist kein Fan von klaren Worten schreib ich mal was dazu.

Wenn dir also klare Ansagen nicht passen, lies den Beitrag gar nicht erst.

- du änderst ständig irgendwelche Fakten. In einem Anderen Thread bist du am 24.1.12 zu ihr gezogen, jetzt am 1.3.12 Erst schreibst du du zahlst ein 1/3 der Miete, nun die Hälfte. Einmal schreibst du WG, dann Untermiete, dann Zuzug als Lebensgefährte (was 3 völlig unterschiedliche Rechtsverhältnisse sind). Wenn man aber von jeder Angabe nicht sicher sein kann, ob sie denn nun stimmt, ist es schwer einen entsprechenden Rat zu geben.

- du hast überhaupt keine Ahnung von Gesetzen und kannst auch keine Gesetzestexte lesen. Hier schreiben 3 der fähigsten Forum-User im Mietrecht, und denen willst du erklären, dass sie den § 573a BGB nicht verstanden haben? Glaub mir: haben sie. Du hast es nicht.
In der gegebenen Konstellation gehe ich davon aus, das die Eltern keinen Gebrauch davon machen werden, aber sie können ihrer Tochter die Wohnung ohne Angaben von Gründen kündigen. (Wenn dir deine Anwältin übrigens wirklich sagt "dieser § 573a BGB ist unzulässig." solltest du die Anwältin wechseln. Aber auch das glaub ich nicht.)

- dein Verhältnis zu den Eltern ist schon von Anfang an gestört, nicht erst im Laufe der Zeit, seit du dort wohnst. Du schreibst schon im ersten Thread von den Vermietern deiner Freundin und nur indirekt kommt raus, dass es ihre Eltern sind. Das ist nicht gerade ein Zeichen von Zuneigung. Eher ganz im Gegenteil!

- irgendwie drängt sich mir durch einige vorherige Threads die Meinung auf, du glaubst, alles müsse nach deiner Pfeife tanzen. Vor allem trifft dich nie eine Schuld. Besonders schön fand ich den Satz "Dazu bin ich nicht bereit,Meine Freizeit damit zu Verbringen zur Arbeit zu kommen und wieder zurück."
Ich sag mal so: das Leben ist kein Ponyhof.....
Du solltest allerdings aufhören, dich hinter deiner LRS zu verstecken, und darauf immer die Schuld zu schieben, wenn sonst nichts mehr übrig bleibt.

- zu guter Letzt der Rat, der hier ja schon durch geklungen ist: such dir zusammen mit deiner Freundin eine neue Wohnung. Wenn sie das nicht will, musst du dich damit abfinden, das du nur ihr Stecher bist, der auch noch die Hälfte der Miete dazu gibt.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12305.01.2016 19:42:03
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 81x hilfreich)

Ich bin zu Ihr gezogen , da haben wir ey so gemacht das wir in eine wg leben.
Bevor ich überhaupt zu Ihr gezogen bin waren wir bereits 1jahr und 7monate zusammen.
Wir haben beschlossen zusammen zu ziehen weil ich mir das nicht leisten konnte die Fahrt zu Ihr jedes Wochenende Duisburg hin und dann wieder zurück.

Als ich die Eltern kennenlernt hatte waren die Eltern freundlich.

Meine Freundin mischt sich bereits ein.

Und wegen denn Arbeitsweg wer will 2 Stunden mit der Bahn fahren 10 Stunden Arbeiten, für gerade mal 900euro netto? ??
Ich habe das mal gemacht ch habe 210stunden im Monat für nichts.

Ich habe bereits alles auf geschrieben was passiert ist 5 Seiten geschrieben , 4 Kopien von Facebook Kommentare.

Ich gehe denn doch aus dem weg , die hören nicht auf.
Der Streit fing so an:
Ich habe dem Kind verboten x-Box zu spielen Oma mischt sich ein .
Bumm Oma sauer auf mich, Oma macht Internet, Telefon , tv aus.
Oma, Opa wollen mir So klar machen das ich dem Kind nichts verbieten.
Hab sie zu Rede gestellt , Opa beleidigt mich die ganze Zeit , darauf hingewiesen das er es lassen soll.
Opa ist es egal er macht weiter.
Opa fragt mich was ich denn erreicht hatte in 16 Jahren.
Ich darauf geht Sie nicht an, was ich gemacht habe.
Opa Oma sind sauer auf mich weil das Kind zu mir hält.
Da die per Anwalt nichts erreichen können wird massiv Druck gegen mich gemacht.

Mit Freundin geredet wir haben beschlossen auszuziehen.
Montag 1 Arbeitstag.


Und jetzt mal ernsthaft es gibt viele Paare die Probleme mit schwiegereltern haben.
Und ich glaube nicht das man sich unter buttern lassen muss .

Und die Leute die sich jetzt einmischen sind gestörte . Die Posten öffentlich was die machen wollen. Und wundern sich dann wieso man sauer ist.
Ich lasse kichern nicht bedrohe , ich habe auch was dagegen das jemand über mich lügen Geschichten verbreitet.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Dr.Watson
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 13x hilfreich)

Darf ich mal wissen, wie alt ihr seid? Das würde mir helfen, die Situation besser einzuschätzen.

In deinem anderen Post hast du geschrieben:

quote:
Ich Bezahle die Hälfte der Miete, Stehe aber nicht im Mietvertrag drin.



Kann ich daraus entnehmen, dass deine Freundin einen schriftlichen Mietvertrag hat?
Du schreibst leider wirklich etwas "wirr"... Es ist so leider nicht möglich, sich ein konkretes Bild der Situation vor Ort zu verschaffen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
guest-12305.01.2016 19:42:03
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 81x hilfreich)

Also ich Bezahle ein teil der Miete 132Euro auf das konto des Hauseigentümer.
Das sind die Eltern meiner Freundin.
Das ist ein drittel der Miete.
Die Miete Zahle ich selber nicht das Amt.
(Auf sas konto der Hauseigentümer)

Seit dem ich das thema geschrieben habe wurde ich zich mal mit Schlägen bedroht. Auch von Menschen die damit garnichts zu tun haben.

Alle 3 tage kommt was man wird beleidigt bedroht usw.jetzt ist es schon soweit gekommen das man meiner Frwundin gekundigt hat, nur um mich hier raus zu bekommen.
(Vermieter sind die Eltern meinwr Freundin)

Gestern habe ich eine Anzeige gemacht gegen die Vermieter es reixhte mir.
Man sagte zu mir:
Ich solle mch 5 mal um drehen wenn ich das nachste mal das haus verlasse. Kennst du Bernd der wird das schon regeln.
Und der Der Mann(Vermieter)wollte mit mir in denn Park er wollte sich mit mir Boxen.

Ixh will ja ausziehen in 2-3 monaten bis ixh genug geld habe um mich ein zurichten. Und die Probe zeit meiner jetztigen stelle ist bis dahin vorbei.

Auch denke ich druber nach mich von meiner freundin zu trennen.
Weil sie es vorzieht hier wohnen zu bleiben.
Und ich soll ausziehen.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119434 Beiträge, 39726x hilfreich)

quote:
Also ich Bezahle ein teil der Miete 132Euro auf das konto des Hauseigentümer.

Komisch ein paar Seiten vorher hast Du noch unbedingt und ausschlieslich an die Freundin gezahlt ...



quote:
Das ist ein drittel der Miete.

Das war in anderen Beiträgen schon mal mehr ...



quote:
Und wegen denn Arbeitsweg wer will 2 Stunden mit der Bahn fahren 10 Stunden Arbeiten, für gerade mal 900euro netto? ??

Arbeit ist kein Vergnügen, sonst würde man es anders nennen.
Was hebt Dich denn von den Tausenden die genau das täglich machen ab?



quote:
Dürfen die so einfach die Leitung(Internet,Telefon,Tv) Schlissen?

Offenbar bist Du ja nicht derjenige der dafür bezahlt. Du nutzt offenbar nur die Ressourcen vom Hauseigentümer welcher er Dir freudlicherweise kostenfrei zur Verfügung stellt?
Diese kostenfreie Leihgabe kann er natürlich auch einstellen.

Internet und TV bekommt man übrigen auch ohne Kabel, da gibt es so kleine Sticks.
Fürs telefonieren gibt es diese tragbaren Teile Handy genannt. Die funktionieren sogar Deutschlandweit und kann immer bei sich tragen. Sehr praktisch.

Dummerweise muss man das dann alles selbst bezahlen und kann nicht auf Kosten anderer leben.



quote:
Omg kann man einfach so einen Auszug bekommen???
ohen Meine Einverständnis???

JA, es gibt Mittel und Wege. Keine einfachen, aber es gibt sie.
Scheint ja einiges lesenswertes drin zu stehen ...





-----------------
"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12305.01.2016 19:42:03
Status:
Beginner
(134 Beiträge, 81x hilfreich)

So und noch mal ich bezahle ein drittel der mitte.

Die vermieter/Hauseigentümer sind die die Eltern meiner Freundin.

Die Mutter meiner Freundin , hat mir mal gesagt Sie sieht das kind meiner freundin so als wäre es ihres.
Gestern hab ich schriftlich bekommen das ich nicht das recht habe das kind meiner Freundin mit zu erziehen.
Meine Freundin hat nicht denn mum denn Eltern etwas zu sagen, weil Sie Angst hat raus zu fliegen (AUS DER WOHNUNG).
Sie darf hier Wohnen bleiben wenn ich ausziehe.
Und dies tue ich auch eigentlich wollte ich etwas zeit haben um geld zur seite zu legen.
Und jetzt werde ich bereits in 3 tagen ausziehen.

Weil ich keine lust mehr habe auf diesen kinder kack.
Man sagt zu mir ich habe keine rechte , ich bin untermieter und auch lebenspartner .das ist beides das gleiche. Vermietung an personen drittes ich bin kein familie mitglied. Oder ehe mann da sieht das alles anders aus.
Und mit dem Paragraphen mt dem raus schmeißen kann bei mir nicht angewendet werden. Weil ich nicht der hauptmieter bin.
Und das mit der Wohngemeinschaft habe wir extra so gemacht .


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.627 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen