Mietrückstände...

1. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
Teasy1
Status:
Student
(2054 Beiträge, 225x hilfreich)
Mietrückstände...

Hallo, wir haben mal wieder ein Problemchen mit unseren Ex-Mietern. Aber ist nix Neues-für alle, die die unendliche Geschichte interessiert:
http://www.123recht.net/Abmahnung-an-Mieter-möglich__f72339__p2.html

Nun zum jetzigen Sachverhalt. Unsere Mieter sind also nun endgültig ausgezogen. Laut Kündigung zum ersten Mai. Miete gezahlt wurde seit Februar oder März nicht mehr (weiß ich jetzt nicht exakt, ist aber auch nicht wichtig für die Frage).
Für das Ganze haben wir einen Mahnbescheid mit anschließendem Vollstreckungsbescheid rausgeschickt.

Anfang April (5.?) haben wir den ersten Satz Schlüssel für unsere Wohnung bekommen mit der Bitte, diese doch ruhig schon den neuen Mietern zu überlassen, diese könnten ja schon langsam mit dem Umzug beginnen.
Den zweiten Satz bekamen unsere neuen Mieter persönlich (irgendwann so um den 25.April) in die Hand gedrückt, da 'wir ja jetzt endlich raus sind'.

Nun behaupten unsere 'Alt-Mieter', dass sie nur noch die Miete bis zum 5. April zahlen müssen, da die Neuen ja schon ab dann in die Wohnung konnten.

Frage 1: Ist das rechtens? Wenn ja, mit welcher Begründung?
Frage2: Wie lange können wir die Warmmiete verlangen? Bis zum Tag der Schlüsselübergabe oder zum Tag der Kündigung oder wie?

Ach so. Umgemeldet haben die sich übrigens gar nicht; wir haben sie zwangsabmelden lassen, nachdem sie im Mai immer noch unter 'unserer' Adresse gemeldet waren.

Und damit es ein wenig lustiger wird. In der neuen Wohnung haben sie keine zwei Monate gewohnt und wohnen jetzt nur knappe 50 Meter von der vorletzten Wohnung entfernt. Da fehlen im Übrigen auch noch Miet- und Kautionzahlungen, aber das interessiert uns nicht wirklich :)

Wir haben zumindest soviel draus gelernt, dass wir keine Mieter mehr ohne Kautionszahlung nehmen...

Liebe Grüße und danke schon mal :)

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"Am Ende wird alles gut und ist es nicht gut, ist es nicht das Ende."

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24 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Hi Teasy,

Soweit keine speziellen abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, ist die Warmmiete bis zum 30.4. zu zahlen.

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#2
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Nicht ganz. Wenn die neuen Mieter die WHG shcon genutzt haben, also gestrichen haben und sachen drin standen und so, dann brauchen die alten mieter ab dem zeitpunkt gar keine miete mehr zu zahlen.

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#3
 Von 
paschl
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 1x hilfreich)

ein Vertrag ist ein Vertrag...
So lange kein Aufhebungsvertrag zwischen den Parteien geschlossen wurde, besitzt der Mietvertrag mit Mietzahlungspflicht Gültigkeit (bis Ablauf des Mietzeitraumes 30.04.07)
Nach vorliegendem Fall (oder wurde den Mietern aus wichtigem Grunde gekündigt?) haben die Mieter "netterweise" die Räumlichkeiten den Nachmietern bereits vorab zur Verfügung gestellt.
Ein Verzicht auf das Recht dort zu wohnen befreit nicht von der Erfüllung des Vertrages.
So müssen die Mieter wohl für Feb, Mrz und Apr nachzahlen...

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#4
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Liebe Catlady,

Vereinbarungen zwischen Vormieter und Nachmieter haben keine Auswirkungen auf den Vermieter.

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#5
 Von 
Catlady
Status:
Lehrling
(1477 Beiträge, 198x hilfreich)

Allerdings wurde der Schlüsselsatz Nr. 1 dem VM in die Hand gedrückt. Wurde dieser vom VM an die Nachmieter weitergegeben? Falls ja, dann muss der VM beweisen, dass diese Absprache bestand.
Denn der Vormieter könnte auch einfach sagen" habe dem vm den schlüssel gegeben und der hat den nachmieter einfach eher reingelassen"...dann siehts dumm aus.
Auch dürfen sich die MV nicht überschneiden, also nicht von beiden Mietern Miete für den selben Zeitraum fordern.

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#6
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Von Doppelmíete ist doch hier garnicht die Rede. Der Schlüsselsatz Nr. 1 ist vollkommen uninteressant, zählen könnte höchstens der letzte Schlüsselsatz.
Abgesehen davon erfolgte die Weitergabe des ersten Schlüsselsatzes auf Bitte des Vormieters (evtl. in Erfüllung einer Vereinbarung mit dem Nachmieter).

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47602 Beiträge, 16826x hilfreich)

Du kannst tatsächlich dann Probleme bekommen, wenn Du die Schlüssel vorzeitig an die neuen Mieter weitergeben hast.

Die bloße Möglichkeit, dass Du die Schlüssel weitergeben konntest, reicht jedoch nicht aus, um die Mietzahlung einzustellen.

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#8
 Von 
Teasy1
Status:
Student
(2054 Beiträge, 225x hilfreich)

Hallo,
erst einmal danke für die Antworten.

Natürlich haben wir den neuen Mietern die Schlüssel nicht ohne Absprache mit den Vormietern gegeben; es war sogar deren Vorschlag so vorzugehen, da die Wohnung eh leer stand.
Von den neuen Mietern haben wir auch erst ab Mai Miete verlangt, da der Vertrag erst ab Mai läuft (der alte lief bis Ende April).

quote:
(oder wurde den Mietern aus wichtigem Grunde gekündigt?)

Nein, die Mieter haben selber gekündigt.

quote:
Abgesehen davon erfolgte die Weitergabe des ersten Schlüsselsatzes auf Bitte des Vormieters (evtl. in Erfüllung einer Vereinbarung mit dem Nachmieter).

Richtig. Der Vormieter sollte noch den Müll entsorgen, gewisse 'Schönheitsfehler' beseitigen und putzen, der Nachmieter hat sich bereit erklärt die Wände ungestrichen zu übernehmen, etcpp

quote:
Du kannst tatsächlich dann Probleme bekommen, wenn Du die Schlüssel vorzeitig an die neuen Mieter weitergeben hast.

Inwiefern? Das Ganze wurde ausgemacht in Anwesenheit der Vormieterin, der neuen Mieter, des Vermieters (mein Mann) und mir.

Hat eigentlich eventuell noch jemand einen (oder meherere) Paragraphen zur Hand? Die wollen nämlich jetzt mit uns verhandeln und zwar insofern, dass sie für Feb komplett zahlen 'wollen', für März nur die Kaltmiete und für April die Kaltmiete nur für 5 Tage. Das Ganze natürlich in Raten und den Vollstreckungsbescheid sollen wir auch zurücknehmen...

Die sind zwar nicht die Hellsten (aber das ist eher was für die Plauderecke), aber ich hätte halt schon gerne ein paar Fakten zur Hand.

Danke :)

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"Am Ende wird alles gut und ist es nicht gut, ist es nicht das Ende."

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#9
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

So ist es.

Die eigenen Möglichkeiten beschränken und dafür nur einen Teil der Forderung erhalten; was soll das denn für ein Handel sein ?

:augenroll:

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#11
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

:dance:

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#13
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

liebe Teasy,

wann haben die neuen Mieter mit der Renovierung der Wohnung begonnen?
Wenn z.B. Mitte April, dann braucht der alte Mieter nur bis Mitte April die Miete (anteilig) + NK zu zahlen,
weil dadurch der alte Mieter keinen Zugang zu seiner Wohnung mehr hatte.

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#15
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Liebe Eirene,

die Vor mieter haben den Nachmietern die Wohnung schon früher überlassen.

weil dadurch der alte Mieter keinen Zugang zu seiner Wohnung mehr hatte.

Warum das denn nicht ? Sie hatten doch noch Schlüssel.

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#16
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

lieber Morti,
ob der alte Mieter einen Schlüsselsatz am 5.4. mit der Aussage: Der neue Mieter kann ja..... an den VM abgegeben hat, müßte der VM erst einmal beweisen können (also Zeugen). Der 2. Schlüsselsatz wurde am 25.4. abgegeben.
D.h.: Wenn der neue Mieter am 6.4. mit dem 1. Schlüsselsatz die Wohnung betreten hat um zu renovieren, braucht der alte Mieter nur noch bis zum 5.4. die Miete zahlen.
Außerdem: Wenn der neue Mieter bereits am 6.4. die Wohnung zwecks Renovierung betreten hat, wer soll denn die angefallenen NK bezahlen?
(Wasser, Müll, Strom, Treppenhausreinigung etc.) Der alte oder der neue Mieter?

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#17
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Unsere Mieter sind also nun endgültig ausgezogen. Laut Kündigung zum ersten Mai.

Natürlich der Mieter, dessen Mietverhältnis erst am 30.4. endete.

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#18
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Prima Morti. Da renoviert der neue Mieter, verbraucht mein Wasser, verbraucht mein Strom, benutzt meinen Mülleimer und ich als alter Mieter soll diese NK bezahlen.

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#19
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Strom ist kein Teil der Nebenkosten.
Wasser wird entweder abgelesen, oder nach Köpfen bzw. qm verteilt. Im zweiten Fall ist es unerheblich, ob und wieviel Wasser verbraucht wurde. Dito Müllkosten.

Außerdem hätte der alte Mieter dem Nachmieter die Schlüssel ja nicht geben brauchen.

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#20
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

hätte, wenn, aber.....
Ich bin der Meinung, dass der alte Mieter nur bis zum Tag der Renovierung des neuen Mieters zahlen muß.
Hätte der alte Mieter den Schlüssel nicht am 5.4. abgegeben, hätte ich mich jetzt nicht dazu äußern müssen :)

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#21
 Von 
Teasy1
Status:
Student
(2054 Beiträge, 225x hilfreich)

@Eirene
Sehe das ähnlich wie Mortinghale. Im übrigen haben die Vormieter das Wasser und den Strom auch noch genutzt als sie in der Wohnung waren, um diese sauber zu machen (was man so eben sauber nennt...)
Bis zum 25. sind die ja schließlich auch noch reingekommen.

Aber mal ab von den Nebenkosten - die Kaltmiete für den Monat April ist doch wohl auf jeden Fall fällig! Wenn man dann die Nebenkosten auf beide Mieter verteilt, könnten wir (und auch die Neuen) auch damit leben; eigentlich geht es uns um die Kaltmiete.

@§§
Wir wollen uns auch auf die Ratenzahlung einlassen, solange wir nicht (wie schon öfter) raten wann die Zahlung kommt. Aber deshalb werden wir noch lange nicht den GV zurück pfeifen. Wozu auch?
Hätte denen was nicht gepasst, hätten sie eben schon beim Mahnbescheid reagieren müssen.

Außerdem haben die noch einige Kosten offen stehen für Reparaturen, die sie noch hätten erledigen müssen, aber an uns bzw. den Nachmietern hängen geblieben sind, aber das ist sicher auch eine Auslegungssache und würde hier zu weit führen.

Fakt ist also:
Kaltmiete für Februar, März, April, Nebenkosten für Feb und März und beim April zumindest anteilig - bis zur Übergabe des ersten oder des zweiten Schlüssels???

-----------------
"Am Ende wird alles gut und ist es nicht gut, ist es nicht das Ende."

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

--Bis zum 25. sind die ja schließlich auch noch reingekommen.---
Also sind die neuen Mieter erst ab dem 25. in die Wohnung reingegangen?

NK für April anteilig bis zu dem Zeitpunkt der Renovierung der Wohnung durch die neuen Mieter.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
avalon2006
Status:
Praktikant
(801 Beiträge, 100x hilfreich)

Hallo Leute, muß mich hier nun doch mal zu Wort melden.

1. Die Miete ist unabhängig vom Auszug und der Übergabe der Wohnung auf jeden Fall bis zum Ende der Mietzeit, hier der 30.04. zu bezahlen.

2. Ist es unerheblich, ob die neuen Mieter die Wohnung schon für Renovierungsarbeiten nutzten. Die Heizungen und das Wasser waren zu diesem Zeitpunkt normalerweise schon abgelesen, so daß dem alten Mieter gar kein Schaden entstanden sein kann. Unabhängig davon stehen dem VM die Nebenkostenvorrauszahlungen für den kompletten Mietzeitraum zu.

Solltet Ihr nun fragen, woher ich das weiß, kann ich nur sagen, daß ich dies selbst schon mitgemacht habe. Das ist aber eine andere Geschichte, und wäre nun viel zu lange für diesen Beitrag.

@TE

Lass Dich von denen nicht einwickeln, bestehe weiterhin auf Deiner Forderung. Den GV auf keinen Fall zurückpfeifen. Die werden sonst denken, daß Sie mit Dir Hampelmann spielen können. Notfalls zum Anwalt. Rechne aber damit, daß die Kosten hierfür auch weg sind.

gruß
avalon 2006

-----------------
"Das Leben ist eines der Härtesten."

-- Editiert von avalon2006 am 04.09.2007 02:45:00

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Teasy1
Status:
Student
(2054 Beiträge, 225x hilfreich)

Hi avalon,

danke für die aufmunternden Worte.
Ich lasse mich nicht von denen einwickeln, konnte die von Anfang an nicht leiden ;) aber mein Mann ist halt der gutmütigste Vermieter, den ich kenne (hätte ich so einen früher mal gehabt!!!).

Es geht ja auch um die Vorauszahlungen. Hätten jetzt die neuen Mieter erst einmal einen 500 -Liter-Pool aufgestellt, ok. Aber selbst dann waren Wasser- und Heizungsstände schon abgelesen und von beiden (Mieter und Vermieter) gegengezeichnet.

Bin trotzdem mal gespannt mit was für abenteuerlichen Begründungen die nächste Woche kommen werden :grins:

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