Mietrückstände - ist es dann okay wenn er verspätet zahlt?

23. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
Senseo63
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 2x hilfreich)
Mietrückstände - ist es dann okay wenn er verspätet zahlt?

Ein Freund von mir ist in eine neue Wohnung gezogen. Er ist man muß es leider sagen etwas schusselig oder vielleicht auch nachlässig. Auf jeden Fall hat er schon 2 mal versäumt Miete zu zahlen, also nicht richtig versäumt, sondern er wurde angemahnt und dann hat er natürlich bezahlt..aber leider erst am 15 oder noch später. jetzt hat er Angst man könnte ihm gekündigen wegen den 2 mal verspätet. Gibt es dafür eine Regel, oder ist es dann okay wenn er wenn auch verspätet zahlt?
Vielen Dank für die Hilfe

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Ständige verspätete Zahlung kann eine fristlose Kündigung begründen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
silvi25
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 2x hilfreich)

Normalerweise müßte die Miete bis zum 3. des Monats auf dem Konto des Vermieters eingegangen sein, falls nix anderes vereinbart wurde. Aber wenn er gleich überwiesen hat nach der Mahnung sehe ich dies nicht als Thematik an wegen einer Kündigung. Dein Freund sollte einen Dauerauftrag bei der Bank einrichten, das die Miete pünktlich auf dem Konto des Vermieters ist. Diesen Dauerauftrag kann man auch jederzeit widerrufen. Somit sollte seine Schusslichkeit für diesen Bereich aus dem Weg geräumt sein.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... 'schusselig / nachlässig' scheint mir eine ziemlich wohlwollende sicht auf den kameraden - es gibt ja möglichkeiten, dergleichen zu organisieren.
man könnte auch schlicht auf den gedanken kommen, dass er es mit den rechten anderer leute nicht so wichtig hat.

(ich wüsste gerne, ob er es auch so easy nähme, wenn z.b. sein AG so 'schusselig' wäre ..)

-- Editiert von blaubär49 am 24.07.2007 12:52:34

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Wenn in der Mahnung eine Kündigung im Wiederholungsfall angedroht wurde, dann kann der Vermieter beim nächsten Mal auch kündigen.

Ohne so eine Drohung in der Mahnung kann er jedoch nicht kündigen.

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