Mietrückstandsforderungen nach Kautionsauszahlung

12. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
msn505352-94
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietrückstandsforderungen nach Kautionsauszahlung

Hallo ich bin ziemlich neu hier aber ich habe da eine Frage
zu Mitte Oktober diesen Jahres habe ich mit meiner Mitbewohnerin unsere Wohnung gekündigt.
Anfang November kam dann die Kaution vom Vermieter.
Jetzt kam jedoch eine Rechnung über einen Mietrückstand und eine Nebenkostenabrechnung
Kann der Vermieter das jetzt noch einfordern, da ich dachte, dass für solche Fälle die Kaution einbehalten wird?

Danke schonmal im vorraus
LG Lukas

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von msn505352-94):
da ich dachte, dass für solche Fälle die Kaution einbehalten wird?


Kann er. muss er aber nicht und hat dies im vorliegenden Fall wohl auch nicht so gemacht.

Am besten ist sofort Kontakt mit ihm aufnehmen und vereinbaren, dass evtl.Rücktände (gibt es die?) mit der Kaution verrechnet werden. Dies schriftlich festhalten! So kann man uU ein Klageverfahren vermieden werden.

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9860 Beiträge, 4473x hilfreich)

Hier ein Link dazu mit zwei Urteilen, wobei eins davon ein Amtsgerichtsurteil und damit mit Vorsicht zu genießen ist: https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/kaution-vorbehaltlose-freigabe-fuehrt-zum-erloeschen-noch-bestehender-ansprueche_idesk_PI17574_HI1786015.html .

Grundsätzlich kann eine vorbehaltlose Rückzahlung der Kaution tatsächlich als Anerkenntnis gelten, dass keine weiteren Vermieterforderungen vorliegen. Es wird jedoch immer auf die Gesamtumstände ankommen. Auch ist mir nicht klar, wie noch unbekannte Forderungen wie z.B. Forderungen aus einer Nebenkostenabrechnung behandelt werden.

-- Editiert von cauchy am 12.12.2018 17:35

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