Hallo ich bin ziemlich neu hier aber ich habe da eine Frage
zu Mitte Oktober diesen Jahres habe ich mit meiner Mitbewohnerin unsere Wohnung gekündigt.
Anfang November kam dann die Kaution vom Vermieter.
Jetzt kam jedoch eine Rechnung über einen Mietrückstand und eine Nebenkostenabrechnung
Kann der Vermieter das jetzt noch einfordern, da ich dachte, dass für solche Fälle die Kaution einbehalten wird?
Danke schonmal im vorraus
LG Lukas
Mietrückstandsforderungen nach Kautionsauszahlung
12. Dezember 2018
Thema abonnieren
Frage vom 12. Dezember 2018 | 17:17
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietrückstandsforderungen nach Kautionsauszahlung
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 12. Dezember 2018 | 17:25
Von
Status: Gelehrter (11821 Beiträge, 3203x hilfreich)
Zitatda ich dachte, dass für solche Fälle die Kaution einbehalten wird? :
Kann er. muss er aber nicht und hat dies im vorliegenden Fall wohl auch nicht so gemacht.
Am besten ist sofort Kontakt mit ihm aufnehmen und vereinbaren, dass evtl.Rücktände (gibt es die?) mit der Kaution verrechnet werden. Dies schriftlich festhalten! So kann man uU ein Klageverfahren vermieden werden.
#2
Antwort vom 12. Dezember 2018 | 17:32
Von
Status: Unparteiischer (9860 Beiträge, 4473x hilfreich)
Hier ein Link dazu mit zwei Urteilen, wobei eins davon ein Amtsgerichtsurteil und damit mit Vorsicht zu genießen ist: https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/kaution-vorbehaltlose-freigabe-fuehrt-zum-erloeschen-noch-bestehender-ansprueche_idesk_PI17574_HI1786015.html .
Grundsätzlich kann eine vorbehaltlose Rückzahlung der Kaution tatsächlich als Anerkenntnis gelten, dass keine weiteren Vermieterforderungen vorliegen. Es wird jedoch immer auf die Gesamtumstände ankommen. Auch ist mir nicht klar, wie noch unbekannte Forderungen wie z.B. Forderungen aus einer Nebenkostenabrechnung behandelt werden.
-- Editiert von cauchy am 12.12.2018 17:35
Und jetzt?
Schon
266.459
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
8 Antworten
-
7 Antworten
-
5 Antworten
-
21 Antworten
Top Mietrecht Themen
-
39 Antworten
-
25 Antworten