Mietrückzahlung

27. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Ynnckk93
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietrückzahlung

Hallo zusammen,

Hier meine Lage:

Mitbewohner A zahlt den Teil der Miete von Mitbewohner B ohne vorherige Absprache oder Einverständnis von Mitbewohner B, welcher bis zuletzt denkt das er mit 2 Monatsmieten bei der Hausverwaltung in der Kreide steht. Kann Mitbewohner A (beide stehen im Mietvertrag) das Geld für die Mieten ohne weiteres widerverlangen obwohl er Mitbewohner B nicht darüber in Kentniss gesetzt hat das er seinen Teil auch bezahlt hat? Oder ist er nun, auf gut deutsch, selbst Schuld das er den Teil mehr gezahlt hat? Kann Mitbewohner B einfach so sagen: Da ich dich nicht dazu aufgefordert habe, noch drum gebeten habe, weder davon in Kentniss gesetzt wurde und es von vornherein nicht wollte: Selbst Schuld.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120365 Beiträge, 39881x hilfreich)

Ich vermute mal, das man das nicht tat weil der Sparstrumpf zu klein wurde, sondern um die Kündigung abzuwenden?

Dann hätte man einen entsprechenden Anspruch.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

quote:
Da ich dich nicht dazu aufgefordert habe, noch drum gebeten habe, weder davon in Kenntnis gesetzt wurde und es von vornherein nicht wollte: Selbst Schuld.


Nein, das kann Mieter B nicht sagen.

Mieter A kann vielmehr sagen: Sei froh, dass ich Deinen Anteil der Miete gezahlt habe und Dich somit vor Kündigung, Mahn- und Vollstreckungskosten, sowie Schadenersatzansprüche bewahrt habe, die mir bei einer durch Dich verursachten Kündigung zugestanden hätte. Außerdem hättest Du die Miete sowieso zahlen müssen.


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