Mietsache

9. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
martin176
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 23x hilfreich)
Mietsache

Hallo
Es gibt ein Problem wo ich nicht weiter weiß
Mieter A wohnt seit Juli 2014 in einer Mietwohnung wo im Mietvertrag/ Nebenkostenvorrauszahlung bereits Warmwassergebühr monatlich erhoben wird. Vermieter Versprach bei einzug das dies bis September 2014 erfolgen soll, derzeit wird über ein 24 KW durchlauferhitzer das Wasser erwärmt. Mieter B welcher mit Mieter A zusammen in der Wohnung wohnt und beide den Mietvertrag unterschrieben haben, wurde vom Vermieter als Hausmeister eingestellt. Mieter A Sprach im September 2014, Januar 2015 und März 2015 den Vermieter an wann es mit dem Warmwasser über die Zentralanlage wird. Vermieter vertröstete Mieter A immer wieder und meinte das was an Nebenkosten zu viel gezahlt wurde man ja wieder bekommt. Nur lag der Jahresverbrauch an Strom vorher immer zwischen 4200 und 4500 kwh pro jahr. Nach 10 monaten mit durchlauferhitzer liegt der Verbrauch bereits bei 5500 kwh. Kann Mieter A dies nun Schriftlich anmahnen mit androhung Mietminderung, kann Mieter A das Warmwassergeld zurückfordern oder muss der VM die Stromkosten übernehmen?
Mieter B geht davon aus das er dann auch Gekündigt wird vom VM da er für ihn angestellt ist.
Vielen Dank im Vorraus für Tipps

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120181 Beiträge, 39843x hilfreich)

Da die Mietsache dem entsprcht was angemietet wurde, also geliefert wird was bestellt wurde, sehe ich keine durchsetzbaren Minderungs- oder Ersatzansprüche des Mieters.

Denn die Aussage des Vermieters bezüglich zukünftiger Pläne wird wohl kaum in einer gerichtsfest nachweisbaren Zusicherung vorliegen?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Ich persönlich finde Durchlauferhitzer auch viel praktischer als Warmwasser über die Fernerwärmung. So hat man viel schneller heißes Wasser und muß nicht oftmals ewig das Wasser laufen lassen, bis es endlich heiß im Hahn ankommt. Bei Heizungsausfall hat man trotzdem heißes Wasser etc. Ob du unterm Strich nun ein bißchen höhere Stromkosten zahlst, oder später einen höheren Wasserverbrauch ist doch egal.

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#3
 Von 
martin176
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 23x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da die Mietsache dem entsprcht was angemietet wurde, also geliefert wird was bestellt wurde, sehe ich keine durchsetzbaren Minderungs- oder Ersatzansprüche des Mieters.
Denn die Aussage des Vermieters bezüglich zukünftiger Pläne wird wohl kaum in einer gerichtsfest nachweisbaren Zusicherung vorliegen?
es ist im Mietvertrag schon in den Nebenkosten Warmwasser bereits enthalten und wird mit den Nebenkosten auch bezahlt somit zahlt mieter a Doppelt für warm Wasser einmal in den Nebenkosten einmal an den Strom Anbieter eben wegen den noch vorhandenen durchlauf erhitzer

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von martin176):
es ist im Mietvertrag schon in den Nebenkosten Warmwasser bereits enthalten und wird mit den Nebenkosten auch bezahlt somit zahlt mieter a Doppelt für warm Wasser einmal in den Nebenkosten einmal an den Strom Anbieter eben wegen den noch vorhandenen durchlauf erhitzer


Nein, wenn es eine Vorauszahlung ist nicht. Über die NK wird abgerechnet und was nicht verbraucht wird, kostet dann am Ende auch nichts.

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