Mieter M ist dabei in seiner eigenen Mietwohnung Möbel umzustellen, fällt hin und knallt mit der Stuhllehne gegen eine Tür der Mietwohnung (HOLZTÜR). Stuhllehne auch Holz. (Kein Umzug). Übernehmen Haftfpflichtversicherungen (eine von den großen) generell auch solche Schäden?
Mietsache-schäden Erstattung..?
17. Januar 2020
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Frage vom 17. Januar 2020 | 18:17
Von
Status: Schüler (436 Beiträge, 54x hilfreich)
Mietsache-schäden Erstattung..?
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#1
Antwort vom 17. Januar 2020 | 19:04
Von
Status: Unbeschreiblich (119546 Beiträge, 39737x hilfreich)
ZitatÜbernehmen Haftfpflichtversicherungen (eine von den großen) generell auch solche Schäden? :
Nö. Deshalb machen die auch Verträge wo drin steht was versichert ist.
#2
Antwort vom 17. Januar 2020 | 19:31
Von
Status: Schüler (436 Beiträge, 54x hilfreich)
Gibt es dafür eine andere Versicherung, die sowas eher umfasst? Grummel.
Die Hausrat passt hier ja leider auch nicht.
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