Mietsache-schäden Erstattung..?

17. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
cass
Status:
Schüler
(436 Beiträge, 54x hilfreich)
Mietsache-schäden Erstattung..?

Mieter M ist dabei in seiner eigenen Mietwohnung Möbel umzustellen, fällt hin und knallt mit der Stuhllehne gegen eine Tür der Mietwohnung (HOLZTÜR). Stuhllehne auch Holz. (Kein Umzug). Übernehmen Haftfpflichtversicherungen (eine von den großen) generell auch solche Schäden?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119546 Beiträge, 39737x hilfreich)

Zitat (von cass):
Übernehmen Haftfpflichtversicherungen (eine von den großen) generell auch solche Schäden?

Nö. Deshalb machen die auch Verträge wo drin steht was versichert ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cass
Status:
Schüler
(436 Beiträge, 54x hilfreich)

Gibt es dafür eine andere Versicherung, die sowas eher umfasst? Grummel.
Die Hausrat passt hier ja leider auch nicht.

0x Hilfreiche Antwort

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