Mietschulden, troz bestehender Abzahlungen will Vermieter mehr Geld

7. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
Lachmann123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietschulden, troz bestehender Abzahlungen will Vermieter mehr Geld

Hallo,

Ich habe noch überhaupt keine Erfahrung, deshalb entschuldigt eventuell dumme Fragen. ​​

Vor ein paar Monaten konnte ich meine Miete nicht mehr zahlen. Trotz vieler Verhandlungen mit dem Vermieter kam die unvermeidliche Räumungsklage. Nach einem Termin beim Gericht bin ich aus der Wohnung ausgezogen. Ebenfalls vor Gericht habe ich mit dem Vermieter vereinbart, die Schulden vorerst mit kleinen Beträgen abzubezahlen, da ich momentan kaum noch Geld zum Leben habe. Prozesskostenhilfe wurde genehmigt und ich kümmere mich natürlich darum, dass wieder Geld reinkommt.

Doch jetzt will der Vermieter monatlich eine viel zu hohe Summe, die ich einfach nicht bezahlen kann. Dies schrieb er mir über Whatsapp ohne wirkliche Begründung. Dies soll auch seine Anwaltskosten abdecken. Er droht mir mit weiteren rechtlichen Maßnahmen wie z.B einem Gerichtsvollstrecker bzw. Pfändung.
Ich will das natürlich vermeiden und bin gewillt, so viel wie möglich zu zahlen. Aber wenn ich nicht mehr habe, geht einfach auch nicht mehr.

Meine Frage ist nun:
Darf er das so einfach? Muss ich alles zahlen, trotz Prozesskostenhilfe? Was soll ich tun, wenn ich alles zahlen muss? Wäre ein Kredit mit niedrigen Raten sinnvoll?


Vielen Dank im Voraus, ich würde mich sehr über Hilfe freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Lachmann​

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Zitat (von Lachmann123):
Dies schrieb er mir über Whatsapp ohne wirkliche Begründung.
Das ist zunächst mal nichts wert. Was ist denn seine un-wirkliche Begründung?
So lange du pünktlich und genau in Höhe der gerichtl. Vereinbarung/Vergleich zahlst, kann er gern drohen.

Zitat (von Lachmann123):
Darf er das so einfach?
Er hats doch schon getan... die Frage ist doch, ob du dem folgen musst.

Mit PKH hat das, was der Vermieter dir schreibt, nichts zu tun.
Es gibt auch keinen Grund, nach Kredit zu fragen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
Ex Inkassomitarbeiter
Status:
Student
(2426 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von Lachmann123):
Darf er das so einfach?

Ja, als Schuldner bestimmst nicht du was du zahlen willst. Einigst du dich nicht wird vollstreckt.

Zitat (von Lachmann123):
Muss ich alles zahlen, trotz Prozesskostenhilfe?

Ja klar, was dachtest du denn die Kosten zahlt. Auch die auch die PKH ist zurück zu zahlen.

Zitat (von Lachmann123):
Wäre ein Kredit mit niedrigen Raten sinnvoll?

Bekommst du den denn?

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Es ist wenig hilfreich, hier mit irgendwelchen Fettdrucken was auch immer hervorzuheben. Das wird unübersichtlich, vielleicht wäre es hilfreich, statt dessen wichtige Infos rüber zu bringen.

So, es gibt wohl einen gerichtlichen Vergleich mit einer Ratenzahlungsvereinbarung, was die Mietrückstände angeht. Dann haben wir aber noch die Prozesskosten. Die haben damit nichts zu tun. Da gibt es einen Gerichtsentscheid, und daraus ergibt sich, wer was zu bezahlen hat. PKH deckt nicht das Prozessrisiko ab, sondern ist ausschließlich auf den Antragsteller bezogen. Du musst die Kosten der Gegenseite auch insoweit bezahlen.

wirdwerden

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#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6436 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Ebenfalls vor Gericht habe ich mit dem Vermieter vereinbart, die Schulden vorerst mit kleinen Beträgen abzubezahlen

War dies ein gerichlticher Vergieich mit Protokoll und so ?? Wie lautet dieser Vergleich genau ?
Oder nur eine Gespräch im Gericht ?
Gibt es einen Kostenfestsetzungsbeschluß mit den Kosten der Verfahrens ? Darüber gibt es wohl keine Vereinbarung/Vergleich ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#5
 Von 
Lachmann123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank an all die schnellen Antworten!

Ich habe verstanden, dass der Vermieter das Recht dazu hat einzufordern, was er will. Da habe ich als Schuldner nichts mitzureden. Ein Vergleich wurde vor Gericht nicht gestellt. Die vereinbarte Ratenzahlung hat also keinen rechtlichen Hintergrund.

Mir ist jetzt bewusst, dass ich alle Kosten zahlen muss. Einen Kredit zu bekommen wird sehr schwierig, aber wäre das überhaupt sinnvoll? Dann hätte der Vermieter sein Geld.

Über weitere Tipps würde ich mich freuen. Ansonsten sind erstmal alle wichtigen Fragen beantwortet, danke.

Grüße
Lachmann

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#6
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4596 Beiträge, 554x hilfreich)

Kannst du mal die Fragen beantworten?

Zitat (von Spezi-2):
War dies ein gerichlticher Vergieich mit Protokoll und so ?? Wie lautet dieser Vergleich genau ?
Oder nur eine Gespräch im Gericht ?

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#7
 Von 
frannzwick
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 36x hilfreich)

Zitat (von Lachmann123):
Ein Vergleich wurde vor Gericht nicht gestellt. Die vereinbarte Ratenzahlung hat also keinen rechtlichen Hintergrund.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4596 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von frannzwick):
Ein Vergleich wurde vor Gericht nicht gestellt. Die vereinbarte Ratenzahlung hat also keinen rechtlichen Hintergrund.


??

Zitat (von Lachmann123):
Ebenfalls vor Gericht habe ich mit dem Vermieter vereinbart, die Schulden vorerst mit kleinen Beträgen abzubezahlen, da ich momentan kaum noch Geld zum Leben habe.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6436 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Ebenfalls vor Gericht habe ich mit dem Vermieter vereinbart, die Schulden vorerst mit kleinen Beträgen abzubezahlen,

Die Antworten verstehe ich so, daß es darüber kein gerichltiches Protokoll gibt.
Dann wird dies auch nicht zu beweisen sein.
Zitat:
Einen Kredit zu bekommen wird sehr schwierig, aber wäre das überhaupt sinnvoll? Dann hätte der Vermieter sein Geld.

Wenn der Vermieter seinGeld aber nicht bekommt, ist diese Schuld doch nicht weg !
Durch Vollsteckungskosten wird sie nur noch größer.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#10
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4596 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Wenn der Vermieter seinGeld aber nicht bekommt, ist diese Schuld doch nicht weg !
Durch Vollsteckungskosten wird sie nur noch größer.


Vollstreckung ändert aber doch nichts an der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120141 Beiträge, 39836x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
??

Was konkret ist Dir an der Formulierung
Zitat (von Lachmann123):
Ein Vergleich wurde vor Gericht nicht gestellt.

unverständlich?



Zitat (von Lachmann123):
Ich habe verstanden, dass der Vermieter das Recht dazu hat einzufordern, was er will. Da habe ich als Schuldner nichts mitzureden.

Richtig, allerdings hat man auch gewisse Rechte, so z.B. den Pfändungsfreibetrag (fängt bei 1.339,99 EUR an).

Sollte man also prüfen.
Und nennenswertes Vermögen scheint auch nicht existent zu sein wenn man PKH bekommt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4596 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Lachmann123):
Ein Vergleich wurde vor Gericht nicht gestellt.


Das Verfahren vor Gericht ist also beendet? Was steht im Urteil? Was sagt dein Anwalt?

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#13
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Lachmann123):
Vor ein paar Monaten konnte ich meine Miete nicht mehr zahlen.

Ist anzunehmen, die Mietzahlungen blieben für ein paar Monate aus. Was war der Grund für Deine Zahlungsunfähigkeit? Ein Mißgeschick oder anderweitige Ausgaben? Das wird auch bei Gericht eine Rolle spielen, gespielt haben.

Zitat (von Lachmann123):
Trotz vieler Verhandlungen mit dem Vermieter kam die unvermeidliche Räumungsklage. Nach einem Termin beim Gericht bin ich aus der Wohnung ausgezogen. Ebenfalls vor Gericht habe ich mit dem Vermieter vereinbart, die Schulden vorerst mit kleinen Beträgen abzubezahlen, da ich momentan kaum noch Geld zum Leben habe. Prozesskostenhilfe wurde genehmigt und ich kümmere mich natürlich darum, dass wieder Geld reinkommt.

PKH wird i.d.R. nur dann genehmigt, wenn Ausicht auf Erfolg des Rechtsstreits besteht; scheint recht sonderbar bei einem Mietrückstand für mehrere Monate. Wenn bei Gericht eine Rückzahlung in kleinen Raten vereinbart wurde, wird dies i.d.R. auch im Urteil, bzw. Vergleich, vermerkt, und daran hat sich der Beklagte zu halten. Was der Vermieter ausserdem noch will/gerne möchte, ist nicht von Bedeutung. Ist natürlich anzunehmen, dass diese Vereinbarung nicht nur unter 4 Augen mit dem VM mündlich erfolgte, dann gibt es keine Zeugen und es wird gelogen. (Es wird übrigens nirgends so viel gelogen wie bei Gericht..!)
Nach einem Termin beim Gericht bist Du ausgezogen, obwohl rückwirkend einige Monate keine Miete gezahlt wurde. Wohnst Du nun mietfrei, oder eben einiges günstiger?, so dass die Raten der rückständigen Miete abgestottert werden können?, oder aber Du verläßt Dich darauf, dass man Einen mit leeren Taschen nichts nehmen kann.
Du sollst auch seine Anwaltskosten abdecken? Wie lautet hierfür die Kostenteilung/Kostenfestsetzung vom Gericht, sofern es kein Vergleich war? Alles sehr unlogisch, schlecht nachvollziehbar. Aber eines ist sicher: der GV hätte bei Dir im Moment keinen Erfolg. Allerdings sind Urteile bis zu 30 Jahren gültig, ein Schuldner ist halt für diese Zeit vom GV nicht sicher.
Ich wünsche Dir, dass Du wieder mal zu Geld kommst und damit abschliessen kannst.




Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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