Mietschulden - Müssen wir jetzt noch nachzahlen?

28. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
Pittja
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietschulden - Müssen wir jetzt noch nachzahlen?

Im Mai 2004 habe ich die Miete um 50 Euro (2o %) gemindert, weil wir durch Lärmbelästigung unsere Wohnung nicht voll genutzt haben. Das haben wir dem Vermieter mit allen einzuhaltenden Fristen angekündigt. Wir minderten damals für einen Monat um diese 2o %. Den Schriftverkehr haben wir leider entsorgt, da wir dachten, das Problem sei erledigt. Die Nachbarn sind jetzt ruhig. Jetzt schickt uns
nun der Vermieter ein Schreiben, das wir die im Jahre 2004 zu wenig gezahlte Miete an ihn zu überweisen haben. Nach 2 Jahren ?? Ich habe leider nur noch den Konto- auszug, dass wir die Miete mindern wegen Lärmbelästigung.
Es steht so auf dem Überweisungsformular. Müssen wir jetzt noch nachzahlen ?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
Schreibt dem Vermieter einen *netten*
Brief, dass die Nachforderung unberechtigt ist, da Ihr ihn ja wie im Mietrecht vorgeschrieben über den Mangel in Kenntnis
gesetzt hattet, der Mangel leider damals nicht abgestellt wurde und somit kein Recht auf Nachzahlung besteht. Schließlich stand Euch die Wohnung nicht wie vertraglich vereinbart, also vertragsgemäß zur Verfügung.

Es handelt sich also nicht um eine Mietschuld, sondern nur um eine angepasste Mietzahlung für die betreffende Zeit.
Das Wort Mietschuld darf deshalb von Eurer
Seite gar nicht *verinnerlicht* ;) werden.
Es war Eurer Recht weniger zu zahlen!!

Der Vermieter wird ja auch keinen Fall wegen des geringen Betrages rechtliche Schritte einleiten.
Also schreiben und ganz gelassen abwarten.
Ich denke, dass er es einfach mal versucht hat.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Der Vermieter wird ja auch keinen Fall wegen des geringen Betrages rechtliche Schritte einleiten.
Wie kommst Du darauf?

Der Vermieter geht doch gar kein Risiko ein und kann daher die mit den rechtlichen Schritten verbundenen Kosten auf den Mieter abwälzen.

Da sich der Grund der Mietminderung kaum noch beweisen lässt, hat man in diesem Fall als Mieter ganz schlechte Karten. Der Kontoauszug ist kein Beweis dafür, dass damals tatsächlich eine Lärmbelästigung vorgelegen hat.

Dennoch würde ich es erst einmal so versuchen, wie Odil es im ersten Absatz beschrieben hat. Vielleicht ist der Vermieter ja einsichtig.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hermann Dohm
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

seit Juli 2006 habe ich beim Mieter für 4 Monate Mietschulden. Ich habe weder eine Mahnung noch ein anderes Schreiben erhalten.Außerdem ist mein Vermieter umgezogen, und hat mir seine neue Adresse bis heute nicht mitgeteilt. Meine Frage wann sind alte Mietschulden verjährt

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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