Mietschulden Verrechnung mit Kaution?

15. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
WillsWissen2014
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 44x hilfreich)
Mietschulden Verrechnung mit Kaution?

Hi,

es geht um meinen alten Vermieter eine Genossenschaft in der Anteile von 2000 € vorhanden sind. Die Schulden belaufen sich auf 3700 € wobei ein Wasserschaden von 1200 € enthalten ist.

Gehe ich richtig in der Annahme, dass die von mir zu bezahlende Restschuld ca 1700 € beträgt. Die Genossenschaftsanteile werden mit den Schulden verrechnet oder?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat:
Gehe ich richtig in der Annahme, dass die von mir zu bezahlende Restschuld ca 1700 € beträgt.


Rechnerisch richtig.

Zitat:
Die Schulden belaufen sich auf 3700 €


Welche ausser dem Wasserschaden noch?

Zitat:
Die Genossenschaftsanteile werden mit den Schulden verrechnet oder?


Genossenschaftsanteile sind mit Kaution gleichzusetzen. Kaution darf der Vermieter nach Mietende mit allen Forderungen/Ansprüchen, sofern berechtigt, aus dem beendeten Mietverhältnis verrechnen.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
WillsWissen2014
Status:
Beginner
(97 Beiträge, 44x hilfreich)

Hi,

danke.

Wie soll es auch anders sein? So habe ich es erwartet. Die Schulden Mietschulden + Wasserschaden = ca 3700 €.

2x Hilfreiche Antwort

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