Hi,
es geht um meinen alten Vermieter eine Genossenschaft in der Anteile von 2000 € vorhanden sind. Die Schulden belaufen sich auf 3700 € wobei ein Wasserschaden von 1200 € enthalten ist.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass die von mir zu bezahlende Restschuld ca 1700 € beträgt. Die Genossenschaftsanteile werden mit den Schulden verrechnet oder?
Mietschulden Verrechnung mit Kaution?
15. April 2016
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Frage vom 15. April 2016 | 12:44
Von
Status: Beginner (97 Beiträge, 44x hilfreich)
Mietschulden Verrechnung mit Kaution?
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#1
Antwort vom 15. April 2016 | 15:55
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1445x hilfreich)
Zitat:Gehe ich richtig in der Annahme, dass die von mir zu bezahlende Restschuld ca 1700 € beträgt.
Rechnerisch richtig.
Zitat:Die Schulden belaufen sich auf 3700 €
Welche ausser dem Wasserschaden noch?
Zitat:Die Genossenschaftsanteile werden mit den Schulden verrechnet oder?
Genossenschaftsanteile sind mit Kaution gleichzusetzen. Kaution darf der Vermieter nach Mietende mit allen Forderungen/Ansprüchen, sofern berechtigt, aus dem beendeten Mietverhältnis verrechnen.
#2
Antwort vom 15. April 2016 | 16:21
Von
Status: Beginner (97 Beiträge, 44x hilfreich)
Hi,
danke.
Wie soll es auch anders sein? So habe ich es erwartet. Die Schulden Mietschulden + Wasserschaden = ca 3700 €.
Und jetzt?
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