Mietschulden und Zwangsräumung Recht

17. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
netzer01
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Mietschulden und Zwangsräumung Recht

Hallo,

ich habe eine Frage wie es mit folgender Situation aussieht. Person xy hat die fristlose Kündigung aufgrund von Mietschulden erhalten und in 3 Wochen läuft die 2 Monats Frist ab. Person xy ist erwerbstätig und verdient um die 800-900€ im Monat bei einer Miete von ca. 250€. Aufgrund von immensen Schulden und einer Glückspielsucht fehlen nun 5 Monatsmieten inzwischen. Person xy hat eine Vertragsverlängerung von der Arbeit angeboten bekommen, für die aber ein Verbleib in der Stadt notwendig wäre, bzw. Person xy nicht obdachlos werden darf. Person xy hat sich an eine Einrichtung gewandt und will nun Hilfe suchen. Gibt es Möglichkeiten trotzdem die Zwangsräumung abzuwenden? Teurere Wohnungen kann sich Person xy nicht leisten und müsste fast das doppelte zahlen.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12323.10.2015 16:58:31
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 112x hilfreich)

2 punkte
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zusätzlich harz4 beantragen und die miete direkt an vermieter überweisen lassen
versuchen von der wohnraumhilfe einen kredit zu bekommen

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13979x hilfreich)

Bei dem Verdienst und der geringen Miete ist er kein ALG II Fall.

Ich weiss jetzt nicht, wo er wohnt. Wie da die soziale Struktur ist, ob überhaupt noch eine Einigung mit dem Vermieter möglich ist. Das Sozialamt der Stadt wäre für mich die erste Anlaufstelle. Die wissen, wo es was in dem Bereich des Betroffenen gibt.
Und das bitte SOFORT aufsuchen.

wirdwerden

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#3
 Von 
netzer01
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Ist es nicht eine Einigung, wenn man innerhalb der zwei Monaten zahlt? Gibt es keine Chance in der Wohnung zu bleiben?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12323.10.2015 16:58:31
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 112x hilfreich)

Zitat (von netzer01):
Ist es nicht eine Einigung, wenn man innerhalb der zwei Monaten zahlt? Gibt es keine Chance in der Wohnung zu bleiben?


der punkt ist neben dem geld daß der vermieter die sicherheit hat, daß pünktlich bezahlt wird.
denn passiert das dann nochmals ist die person nach 2 monatsmieten-schulden wieder in der situation.

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#5
 Von 
netzer01
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Und an dieser Sicherheit wird es dann wahrscheinlich scheitern, oder? Weil niemand zu Recht einem Glücksspielabhängigen vertraut

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13979x hilfreich)

Ob es eine Chance gibt, das können wir hier nicht abschätzen. Nur, er hat die Kündigung seit wann? Was hat er getan, inzwischen?

Vielleicht hilft ihm ja das Sozialamt weiter. Auch Schuldnerberatung ist angesagt, das ganze Programm eben. Wahrscheinlich Privat-Inso. Auch die sozialen Beratungsstellen der Kirchen haben Adressen.

Aber in die Puschen kommen, das muss er schon alleine. Und noch etwas: man muss sich kein Schild umhängen, auf dem steht "ich bin unfähig meine einfachsten Angelegenheiten selbst zu lösen, weil ich abhängig bin..."

Wenn binnen der Frist alles bezahlt ist, dann ist erst einmal Ruhe, wie lange ist bei der Haltung allerdings zweifelhaft.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 17.08.2015 18:49

-- Editiert von wirdwerden am 17.08.2015 18:56

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#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16909 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von netzer01):
Und an dieser Sicherheit wird es dann wahrscheinlich scheitern, oder? Weil niemand zu Recht einem Glücksspielabhängigen vertraut

So würde ich das sehen.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13979x hilfreich)

Na ja, er könnte z.B. eine Betreuung beim Amtsgericht beantragen. Dann würde er nur noch das Minimum zum Überleben bekommen, es blieb nichts mehr übrig zum Verspielen. Aber, sowas ist ja wohl alles nicht so wichtig. Manche Menschen müssen halt ganz unten aufschlagen, schmerzhaft aufschlagen, um dann den Weg zu finden.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12323.10.2015 16:58:31
Status:
Schüler
(261 Beiträge, 112x hilfreich)

die frage ist, welchen weg die person gehen will und in welchem prozeß sie in dem ganzen steckt, am anfang oder mittendrin oder am ende?

die person will arbeiten und sich gleichzeitig den "problemen" stellen. die frage ist, ob denn beides gleichzeitig geht. denn therapie und arbeit gleichzeit dürfte schwierig werden.
kann also sein, daß die therapie viel zeit in anspruch nimmt durch z.b. klinikaufenthalt oder ambulanter hilfe und da wäre dann eh die frage, ob ein betreuer für finanzen nicht besser wäre.
andererseits haben heute viele menschen schulden durch kredite usw. und sie fallen nicht auf.

also egal, was die person macht, sie sollte versuchen die wohnung zu behalten, gerade auch, weil sie so günstig ist und wohl nicht so viel arbeit macht. außerdem mit schulden (schufaeintrag) ist heute nicht mehr so einfach eine neue wohnung zu erhalten und nach zwangsräumung erst recht nicht. viele potentielle vermieter erkundigen sich ganz genau.

vielleicht wäre es eine alternative den arbeitgeber einzuweihen und daß er die miete direkt überweist...
denn wenn die person irgendwann genug verdient, kann es sein, daß der "überschuß" gepfändet wird und dann kommt es eh raus.

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13979x hilfreich)

Mit so einem Ansinnen sollte er gar nicht an den Arbeitgeber rangehen. Einmal ist der Arbeitgeber kein Bankinstitut. Und wer will schon so einen unsicheren Kandidaten als Arbeitnehmer, der alles schluren lässt? Es geht hier nur über eine Sozialstelle, die möglicherweise ein Darlehen gibt. Als Einstieg. Und gleichzeitig sofort in einer Selbsthilfegruppe anfangen, die gibt es ja überall. Nur, einem aussichtslosen Fall, der seine Spielsucht als Feigenblatt vor sich her trägt, dem wird auch von keiner sozialen Einrichtung geholfen. Da muss schon was gestartet sein, jetzt und sofort.

wirdwerden

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#11
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Mir fällt keine Situation ein, in der es ratsam wäre, den Arbeitgeber über eine Spielsucht zu informieren. Außer, man will gekündigt werden.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
soso55
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 239x hilfreich)

Hallo "netzer01",

die Zwangsräumung Ihrer Wohnung, auf Grund ausstehender Mietzahlungen, könnten Sie nur abwenden durch Zahlung Ihrer Mietrückstände. Wegen Ihrer Spielsucht sollten Sie eine Suchtberatungsstelle aufsuchen, damit Sie das in den Griff bekommen für eine bessere Zukunft. Denken Sie darüber nach. Ist es das wirklich wert, denn Sie könnten damit Ihre Zukunft vernichten.

MfG, soso55

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