Mietschulden verjährt?

21. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
PitzA
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietschulden verjährt?

Hallo alle miteinander,

heute stand ein Gerichtsvollzieher vor der Tür meiner Arbeitsstelle und wollte eine Pfändung durchsetzen. Ich wusste erst nicht, worum es geht, habe aber später herausgefunden, dass meine Ex-Freundin nach unserer Trennung die Miete für ca. 1 Jahr nicht mehr gezahlt hat. Ich habe mich beim Auszug leider nicht um irgendwelche Ausschlussklauseln gekümmert.
Die Mietschuld stammt aus 2014. Angebliche Schreiben habe ich allerdings nie erhalten - weder vom Vermieter noch vom Gericht. Das Inkassobüro hat nach eigenen telefonischen Angaben nie Einschreiben versandt.
Ist das Ganze nun verjährt? Wie finde ich heraus, wann mir angeblich Briefe geschrieben wurden und auf welche Art (Einschreiben, ...).? Wie gehe ich jetzt am besten vor?

Tausend Dank für alle Tipps!

Liebe Grüße

-- Editiert von Moderator am 23.11.2018 13:23

-- Thema wurde verschoben am 23.11.2018 13:23

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

War das wirklich ein Gerichtsvollzieher und hat der dir einen Pfändungsbeschluss gegeben oder gezeigt? Der Gerichtsvollzieher kommt nämlich normalerweise nicht einfach mal so vorbei. Normalerweise hätten dir vorher diverse Schreiben wie Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid und dergleichen zugestellt werden müssen. Das sind aber eigentlich Fragen, die ins Unterforum Inkasso gehören.

Mietrechtlich wäre vor allem relevant, ob du damals als Mieter den Mietvertrag unterschrieben hast und ob das Mietverhältnis immernoch läuft. Wenn ja, dann können immer noch mehr Schulden entstehen. Dann solltest du dich schleunigst darum bemühen, das Mietverhältnis zu beenden.

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von PitzA):
Ist das Ganze nun verjährt?


Wenn es wirklich der Gerichtsvollzieher war ... dann liegt ein Titel gegen Sie vor und nichts ist verjährt.

Sie hatten einen gemeinsamen Mietvertrag und sind nach der Trennung von der Freundin ausgezogen, der Mietvertrag lief aber weiter auf Sie oder auf beide?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39878x hilfreich)

Zitat (von PitzA):
heute stand ein Gerichtsvollzieher vor der Tür meiner Arbeitsstelle und wollte eine Pfändung durchsetzen.

Und warum konnte er das nicht?

Hat er was hinterlassen? Kontaktdaten? Ein Aktenzeichen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von PitzA):
Angebliche Schreiben habe ich allerdings nie erhalten - weder vom Vermieter noch vom Gericht.


Die können ja an die dem Vermieter bekannte Adresse gegangen sein.

Oder hast Du dem deine neue Anschrift mitgeteilt?

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9915 Beiträge, 4489x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Die können ja an die dem Vermieter bekannte Adresse gegangen sein.
Das mag sein. Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid müssen jedoch nach den Regeln der ZPO dem Teilnehmer zugegangen sein. Zwar gibt es auch die Möglichkeit der Zustellung durch Hinterlegung im Briefkasten (§ 180 ZPO ), aber das müsste der Briefkasten der aktuellen Wohnung des Empfängers sein. Andernfalls wäre eine Zustellung unwirksam und der Empfänger könnte versuchen, durch Widereinsetzung in den vorigen Stand das Verfahren wieder von vorne in Gang zu bringen.

Ob das sinnvoll ist, kann aktuell noch nicht beurteilt werden. Kosten würden so oder so entstehen und die machen nur Sinn, wenn der Teilnehmer am Ende "gewinnt".

Irgendwo wird man aber anfangen müssen und das ist sinnvollerweise erstmal in Erfahrung zu bringen, welche Schreiben denn nun wann nach ZPO zugestellt wurden. Dazu sollte der Gerichtsvollzieher bzw. des Akten aber Auskunft geben. Und natürlich sollte der Teilnehmer bei einem immernoch aktiven Mietverhältnis dafür sorgen, dass er aus der Haftung rauskommt.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38486 Beiträge, 14014x hilfreich)

Wieso wird denn hier vom Mahnbescheid ausgegangen? Kann doch auch eine ganz normale Klage gewesen sein. Und abgesehen davon, wenn der Vermieter nichts vom Auszug wusste, dann war eine Zustellung unter der bekannten Adresse durchaus möglich.

Vermieter sind nicht auf der Planstelle von Sherlock Holmes. WEnn denn der GV da war, was wir nicht wissen, dann existiert ein Titel. Und das sollte der Fragesteller mal eruieren.

wirdwerden


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#7
 Von 
Ver
Status:
Master
(4362 Beiträge, 2285x hilfreich)

Zitat (von PitzA):
Ich wusste erst nicht, worum es geht, habe aber später herausgefunden, dass meine Ex-Freundin nach unserer Trennung die Miete für ca. 1 Jahr nicht mehr gezahlt hat. Ich habe mich beim Auszug leider nicht um irgendwelche Ausschlussklauseln gekümmert.


Standen beide im Mietvertrag? Dann haftet ihr gesamtschuldnerisch.

Zitat (von cauchy):
Das mag sein. Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid müssen jedoch nach den Regeln der ZPO dem Teilnehmer zugegangen sein.


Ne, reicht, wenn das Gericht nachweisen kann, dass es der Ex zugegangen ist (die Beiden haften gesamtschuldnerisch). Verjährt sind die Schulden nicht, wenn der GV unterwegs ist, gibt es in der Regel ein Titel und der verjährt erst nach 30 Jahren.



Das der GV jetzt beim TE auftaucht... Vermutlich ist bei der Ex nichts zu holen. Dann gehen die jetzt an den TE. Ich denke der Drops ist gelutscht.

Zitat (von cauchy):
Zwar gibt es auch die Möglichkeit der Zustellung durch Hinterlegung im Briefkasten (§ 180 ZPO ), aber das müsste der Briefkasten der aktuellen Wohnung des Empfängers sein.


Naja, der GV war bei der Arbeitsstelle. Vermutlich kennt er den Wohnsitz gar nicht oder der TE hat ihn weder Ex noch Vermieter bekannt gegeben.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Kann doch auch eine ganz normale Klage gewesen sein.

Kann. Sicherlich. Auch wenn das extrem unwahrscheinlich ist, wenn ein Inkasso im Spiel ist.
Für eine Klage gilt aber ansonsten exakt dasselbe hinsichtlich Zustellung und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Und dummerweise greift dann auch nicht die Verjährung....

Zitat:
Ob das sinnvoll ist, kann aktuell noch nicht beurteilt werden.

Dazu könnte man vor allem schonmal etwaigen Unfug an gebühren durchs Inkasso benennen. Meist ist alleine aus diesem Grund ein entsprechender Teileinspruch sicherlich hilfreich. Also mal angenommen, es ist nicht zufällig ein top seriöses Inkasso (gibt es da überhaupt eines?)

Zitat:
Vermieter sind nicht auf der Planstelle von Sherlock Holmes

Na und? Wenn die Ex die Briefe angenommen und vernichtet hat, kann der Vermieter dann ja von ihr Schadensersatz fordern.

Zitat:
Ich denke der Drops ist gelutscht.

Nicht, wenn der Titel falsch zugestellt wurde. Und sollte der Vermieter wenigstens gewusst haben, dass der TE auszieht (sei es auch nur per Info) und sollte sich bewahrheiten, dass er trotzdem auf die alte Adresse tituliert hat, in der die Ex weiterhin wohnt, dann könnte man sogar auf ganz andere Gedanken kommen (grober Rechtsmissbrauch, ggf. auch versuchter Prozessbetrug). Soll schon Leute gegeben haben, die da strafrechtlich auf die Schnauze gefallen sind, als man denen im größeren Stil absichtlich falsche Angaben bei Mahnverfahren nachgewiesen hat.

-- Editiert von mepeisen am 25.11.2018 13:39

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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