Mietschulden - wenn sie 2 1/2 Monatsmieten einzahlt kann der Vermieter dann noch kündigen?

17. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
VCA
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietschulden - wenn sie 2 1/2 Monatsmieten einzahlt kann der Vermieter dann noch kündigen?

Eine frage : Meine nachbarin hat Mietschulden (4 Monatmieten) + Kaution, nun habe ich Ihr das Geld für 2 Monatsmieten gegeben ...alle zukünftigen Mieten übernimmt das Amt. Sie hat vor ein paar tagen einen Brief bekommen mit einer Frist das komplette Geld zu zahlen sonst muss sie die wohnung Räumen. Zu meiner Frage:wenn Sie 2 1/2 Monatmieten einzahlt kann der Vermieter sie dann noch Kündigen? Immerhin sind dann noch 2 Mieten offen + Kaution ....ich danke schon im vorraus für die antworten.

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

Hallo VCA,

grds. reicht ein Rückstand von 2 Monatsmieten zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus. Wenn der Vermieter kündigt, muss die Mieterin aber nicht sofort die Wohnung räumen, wenn Sie in der Lage ist, den Rückstand auszugleichen. Dazu hat Sie 2 Monate - ab Zustellung der Räumungsklage - Zeit; zahlt Sie innerhalb dieser Schonfrist, ist die Kündigung unwirksam. Nebenbei bemerkt, es reicht auch aus, wenn sich das Sozialamt (z.B. um Obdachlosigkeit zu verhindern.) ggü. dem Vermieter zur Zahlung der rückständigen Miete verpflichtet.

MfG Gruwo

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.759 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen