Mal angenommen man hat ein Mietshaus ... und will irgendwann einfach den Mietern Good Bye sagen ... , aus welchen Gruenden auch immer ... z.B. wenn man sich einen Ruhestand genehmigen will, wie alle anderen auch.
Das Mietshaus selber will man aber behalten und weitervererben.
Haben die Mieter ein Anrecht drauf, dass man derentwegen das Haus weiter betreibt ... ?
Dann waeren quasi noch bis in die naechste Generation hinein (Tod des letzten Mieters) die eigenen Nachfahren zwangsweise mit der Verwaltung des Objektes belastet ... .
Oder kann man auch mal nen allgemeinen SchlussStrich ziehen und wie ?
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Mietshaus - Betrieb einstellen moeglich ?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Was spricht dagegen, endlich mal eine Hausverwaltung zu beauftragen? Dann mußt du dich nicht selber damit rumplagen, und vor allem ist die Chance dann ziemlich hoch, dass sich endlich mal jemand um die Mieter kümmert, der Ahnung von Mietrecht hat.
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Dann muss ich auf die Hausverwaltung aufpassen ; Mieter sind harmloser.
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Nicht unbedingt. Wenn die Hausverwaltung Mist baut ist sie i.d.R. gegen solche Schäden versichert. Da kriegst du eher Kohle, als wenn du gegenüber Mietern Mist baust.
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Ansonsten schau dir mal diesen Link hier an. Keine Ahnung ob der bei dir zutrifft: http://www.rechtsanwalt-thieler.de/index.php?id=399
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Mir kommt der Verdacht, dass das Haus evtl. nicht in Deutschland liegt.
Sonst kann ich mir nicht vorstellen, was unter betreiben in dem Sinne zu verstehen ist:
quote:
Haben die Mieter ein Anrecht drauf, dass man derentwegen das Haus weiter betreibt ... ?
Sind das Wohnungsmieter ?
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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."
Soll ja Leute geben, die Häuser haben und nicht gewillt sind sich mal mit Mietrecht und so auseinanderzusetzen, obwohl das gar nicht so schwer ist.
Selbst wenn man ein Mietshaus einfach so stilllegen könnte und die Mieter rauswerfen, würde sich das in vielen Fällen nicht lohnen, da ein nichtbewohntes Haus trotzdem Kosten verursacht und dir nach und nach verfällt. Mir fallen da drei Möglichkeiten ein:
1. Haus verkaufen und die Summe später vererben
2. Haus an die Erben verschenken. Ob mit Nießbrauch oder ohne bleibt jedem selber überlassen.
3. Haus behalten und die späteren Erben mit der Hausverwaltung betrauen. Die können ruhig was tun für ihr späteres Erbe.
In allen drei Fällen bist du den Stress los. Bei 3. vielleicht auch nicht.
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So ist es. Ein leerstehendes Haus verfällt rasend schnell. Da fallen plötzlich die Ziegel vom Dach, die Fensterscheiben gehen kaputt, es muß natürlich im Winter beheizt werden, sonst platzen die Rohre und andere Schäden treten auf. Ich hab manchmal das Gefühl, Häuser leben mit Menschen in Symbiose. Fällt die weg, stirbt das Haus.
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Was für ein Troll... doch, es gibt dumme Fragen.
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"Früh aufstehen ist der erste Schritt in die falsche Richtung"
na ja, dass der TE was Rechten & Pflichten angeht eine sehr "unorthodoxe" Einstellung hat ist ja nichts neues...
siehe zB http://www.123recht.net/Cashflow-optimieren-unter-Mahnbescheid-__f393186.html und seinen zig anderen Posts...
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quote:
Ich hab manchmal das Gefühl, Häuser leben mit Menschen in Symbiose. Fällt die weg, stirbt das Haus.
Ok, ich glaub jetzt weniger an eine wundersame Symbiose zwischen Menschen und Häusern ;-), sondern eher daran, dass ein Haus um das sich niemand mehr kümmert und das sichtbar leersteht innerhalb kürzester Zeit Vandalen anzieht, die die Fensterscheiben einschlagen und alles was noch irgendwie brauchbar ist aus dem Haus tragen.
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Sofern wir von einem deutschen Mietshaus mit Wohnungen reden, besteht eine gesetzliche "Betriebspflicht" bis der letzte Mieter ausgezogen ist.
Ein deutsches Mietshaus mit Wohnungen ist kein "Betrieb" den man einfach schliesen kann.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Das auch Kathi, aber ich rede in der Tat nicht von Vandalen, Hausbesetzern, gelangweilten Jugendlichen u.a. Die kämen noch dazu.
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@Harry_van_Sell hat was interessantes gesagt: "Betriebspflicht bis der letzte Mieter ausgezogen ist" ...
Gleichzeitig hat der normale Mieter ungemeinen Kuendigungsschutz usw. , d.h. man wird ihn nicht los.
Beides zusammen fuehrt zu dem Punkt den ich meine:
==> Der Mieter koennte auf die Idee kommen, der Vermieter und seine Nachfahren seien weiter nix als sowas wie die "Hausmeister" von ihm ...
Eigentum verpflichtet zwar ... ; aber man sollte doch neben den Verpflichtungen auch mal Berechtigungen haben ... ?
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Wie schon erwähnt, mußt du das Haus, auch wenn es leersteht, "in Betrieb halten", d.h. z.B. beheizen und so, Grundsteuer mußt du z.B. auch zahlen. So ein Haus bringt dir nichts mehr ein, sondern kostet dich nur noch.
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quote:
Gleichzeitig hat der normale Mieter ungemeinen Kuendigungsschutz usw. , d.h. man wird ihn nicht los.
Kreativität im Rahmen der Gesetze und der ständigen, gängigen Rechtsprechung ist gefragt ...
quote:
Beides zusammen fuehrt zu dem Punkt den ich meine:
==> Der Mieter koennte auf die Idee kommen, der Vermieter und seine Nachfahren seien weiter nix als sowas wie die "Hausmeister" von ihm ...
Nur wenn man sie falsch erzieht.
Sofern Mieter denken das sie mit der Mietsache auch den Vermieter als Serviceleister erworben haben, muss man diese Irrtümer korrigieren.
quote:
Eigentum verpflichtet zwar ... ; aber man sollte doch neben den Verpflichtungen auch mal Berechtigungen haben ... ?
Hat man ja such, siehe BGB und ständige, gängige Rechtsprechung
quote:
So ein Haus bringt dir nichts mehr ein, sondern kostet dich nur noch.
Das stimmt, auch ein leeres Haus kostet.
Mit unpassenden Mieter kann es aber ohne diese Mieter weniger kosten
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
quote:
Nur wenn man sie falsch erzieht.
Sofern Mieter denken das sie mit der Mietsache auch den Vermieter als Serviceleister erworben haben, muss man diese Irrtümer korrigieren.
Darüber brauchst du dir bei Artur ganz sicher keine Sorgen machen.
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