Mietsicherheit - Kaution als Gegenleistung zu nicht bezahlten Nebenkosten?

14. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
DanielS
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietsicherheit - Kaution als Gegenleistung zu nicht bezahlten Nebenkosten?

Hallo,
ich habe eine Frage zum Thema Mietsicherheit/Kaution.
Mit meinem ehemaligen Vermieter gibt es einige Probleme. Und zwar habe ich die Nachforderung der Nebenkosten noch nicht beglichen,n weil ich der Meinung bin, dass ich berechtigten Widerspruch eingelegt habe. Auf diesen Widerspruch wurde bis jetzt leider nur mit weiteren Rechnungen eines Inkasso-Unternehmens reagiert, also keine Stellungnahme.
Unabhängig davon habe ich aber auch die von mir bezahlte Kaution noch nicht wiederbekommen.
Kann der Vermieter die Kaution als Gegenleistung zu den nicht bezahlten Nebenkosten behalten?
Ich habe da schon unterschiedliche Meinungen gehört, und eben auch, dass die Kaution für Mietrückstände usw. einbehalten werden kann, nicht aber für Nebenkosten.

Habe ich ein Anrecht auf die Kaution, wenn der Vermieter auf meinen Widerspruch nicht reagiert? (Immerhin hätte ich mich ja vielleicht mit ihm über die Nebenkosten geeinigt, wenn er nur auf meinen Widerspruch reagiert hätte.)

Vielen Dank für die Hilfe!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12323.02.2010 16:51:31
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 14x hilfreich)

Hallo,
als erstes würde ich der Inkassofirma eine Kopie des Briefes an deinen Vermieter schicken, damit Du beweisen kannst, daß Du Widerspruch eingelegt hast und die Kosten von der Inkassofirma nicht zahlen mußt. Dann ein nochmaliges Schreiben an den Vermieter dir die Originalrechnungen zu zeigen (das ist Dein Recht) , mit Einschreiben-Rückschein-. Wenn er dann nicht reagiert zum Mieterschutzbund gehen. Du wirst auf alle Fälle einen Anwalt brauchen (das machte der Mietschutzbund).

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#2
 Von 
DietrichChristina
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo,
die Mietsicherheit ist für die Abdeckung von rückständigen Mieten sowie Schäden bzw. nicht ausgeführte Renovierungskosten beim Auszug gedacht. Rechtlich hat die Mietsicherheit spätestens nach sechs Monaten nach Auszug an den Mieter ausgezahlt werden müssen. Die Mietsicherheit kann daher eingeklagt werden. Es wird aber in der Praxis von privaten Vermietern sehr häufig die Mietsicherheit solange einbehalten bis die Nebenkostenabrechnung vorliegt um diese dann miteinander zu verrechnen. Das wird deswegen gemacht, weil der Vermieter auch keine Lust hat auf der einen Seite Geld auszuzahlen aber auf der anderen Seite möglicherweise auf der Nebenkostenabrechnung sitzen zu bleiben oder diese einklagen zu müssen, was aus deren Sicht auch ein bißchen verständlich ist.
Gruß Christina

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
DanielS
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Gibt es irgendeinen Paragraphen, in dem steht, dass die Mietsicherheit nicht für ausstehende Nebenkosten zurückbehalten werden darf?

0x Hilfreiche Antwort

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