Mietsicherheit auszahlen oder noch 2-6 Monate Bedenkzeit?

1. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Wroniclane
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)
Mietsicherheit auszahlen oder noch 2-6 Monate Bedenkzeit?

Hallo an alle!
Ich habe schon viele Beiträge über mein Thema gelesen aber keine konkrete Lösung für mein Problem gefunden! :-(

Also mein Problem:
MEine freundin ist aus Ihrer Wohnung aus gezogen zum 28.02.2010. Bei der Wohnungsübergabe haben wir eine Übernahme/-Abnahmeprotokoll augesetzt! Der Vermieter hielt sich einen Zeitraum von 2 wochen offen um weiter Mängel(falls besteh) anzeigen kann! Wir waren damit einverstanden! Nun Sind diese zwei wochen schon sehr lange abgelaufen. Muss der Vermieter Ihr nun schon die Kaution auszahlen oder hat er laut gesetzt immer noch 2-6 Monate "bedenckzeit"?? Denn ich habe schon öffters mit dem Vermieter telfoniert und jedes mal sagt Dieser: "Er habe die kaution schon überwießen " doch es war nie ein Zahlungsengang zu sehn! Jetzt wollte ich Ihm eine Mahnung schreiben! wie sieht das die REchtslage und au welchen § kann ich mich bei meiner Mahnung beziehen?
Da laut folksmund die wohnung im einwandfreien zusatnd übernommen hat , da er in den zwei wochen keine mängel mehr angeziegt hat!

Danke schonmal!!!!!!!!!
Mfg Wroni

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1111x hilfreich)

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#2
 Von 
Wroniclane
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Das er ja somit eig. keine "Bedenckfrist" mehr hat . Weil er sich selber eine eigene Frist gesetzt hat ?


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#3
 Von 
Wroniclane
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

von 14 tagen? er kann ja egal was passiert keine Mängel an der wohnung anzeigen oder ansprüche geltendt machen?!

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#4
 Von 
guest-12322.04.2010 11:02:35
Status:
Praktikant
(725 Beiträge, 215x hilfreich)

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#5
 Von 
guest-12323.06.2010 10:27:41
Status:
Lehrling
(1563 Beiträge, 1111x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Wroniclane
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

ja sicherlich aber die Nebenkosten belaufen sich ja nur auf 2 monate Nachzahlung da dürfte er ja nur einen angemessenen Teil einbehalten nicht alles, und zum weiteren streiten sich dachte ich die gerichte drüber ob 2 oder 6 monate?

-Im Übergabeprotokoll stand drin: der Vermieter Nimmt sich eine Frist von 14 Werktagen heraus um nicht sofort erkennbare Mängel nachträglich anzuzeigen... so in etwa?!:-( habe das schritstück auch nicht bei mir ... :-D (bin beim arbeiten) :-D
Und diese zeit ist ja schon längst verstrichen...?!
Hätte der Vermieter nun schon die Kaution(oder einen Teil ,der nicht für nebenkosten draufgeht) auszahlen müssen?

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#7
 Von 
Wroniclane
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

Ps: die Nebenkostenrechnung für 2009 wurde schon bezahlt ! Es geht bei den aktuellen nebenkosten um die von januar und februar 2010! Diese belaufen sich nach meiner aktuellen Rechnung auf nicht mehr als 56,00 euro...

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#8
 Von 
Wroniclane
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 3x hilfreich)

:bang: bitte helft mir! ich find sonst nix irgentwo im netzt oder im BGB :-(

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#9
 Von 
guest-12322.04.2010 11:02:35
Status:
Praktikant
(725 Beiträge, 215x hilfreich)

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