Mietsicherheit einbehalten - Sechs Monate erscheint mir etwas lange?

24. Mai 2005 Thema abonnieren
 Von 
Barbi
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 4x hilfreich)
Mietsicherheit einbehalten - Sechs Monate erscheint mir etwas lange?

Hallo und Guten Morgen,

wie lange darf ein Vermieter die Mietsicherheit einbehalten, wenn im Mietvertag nichts besonderes vereinbart ist? Sechs Monate erscheint mir etwas lange, nicht?

Gruß
barbi

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"Barbi"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

Man sagt, bis zu 6 Monaten. Sind jedoch keine Mängel erkennbar und Nachforderungen ausgeschlossen bzw. gering, dann kann man die Voll- bzw. Teilauszahlung verlangen.

Aber setze das mal bei Gericht durch...da vergehen mehr als 6 Monate.

Ich würde den Vermieter sofort zur Rückzahlung auffordern. Sollte nach 6 Monaten noch keine Auszahlung erfolgt sein, dann mußt du wohl rechtliche Schritte in die Wege leiten.

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#2
 Von 
Harry2000
Status:
Lehrling
(1084 Beiträge, 251x hilfreich)

Hallo!

6 Monate sind aber allgemein anerkannt, da der Vermieter in diesem Zeitraum Ansprüche gegen seinen Ex-Mieter geltend machen kann.

Eine kürzere Frist kommt aber dann in Betracht, wenn feststeht, daß keine ANsprüche des Vermieters mehr bestehen.


Gruß
Harry!

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