Mietsichheit seit 3 Jahren nicht zurück erhalten?!

9. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
123Joe
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 5x hilfreich)
Mietsichheit seit 3 Jahren nicht zurück erhalten?!

Hallo,

folgendes Problem:

ich kündigte im Januar 05 per Einschreiben (ohne Rückschein) meine damalige Wohnung fristgerecht zum 31.03.05.
Ich erhielt seitens der VM keinen Termin zur Übergabe. Also streichte ich die Wohnung und schloss hinter mir die Tür am 31.03.05 ab. Zu diesem Zeotpunkt gab es noch ausstehende Mieten meinerseits.
Wie zu erwarten war bekam ich dann relativ schnell Post vom Anwalt der VM. Ich habe mich dann mit ihm auf eine Ratenzahlung eingelassen, und bat ihn mit der VM zu sprechen wegen der Verrechnung der Mietsicherheit mit den noch offenen Mieten.
Ich begann meine Ratenzahlung und hörte nie wieder i´was wegen der Mietsicherheit.
Leider schlief das mit den Raten dann auch wieder meinerseits ein. So dass ich letzte Woche einen Brief vom GV erhielt.
Ich möchte (und kann) auch die offene Summe begleichen.

Jetzt aber zu meiner Frage: Was mache ich wegen der nicht zurückgezahlten Mietsicherheit? Habe ich überhgaupt noch eine Chance die wiederzubekommen bzw. verrechnen zulassen? Nach der Summe zu urteilen, die auf dem VB steht wurde die Mietsicherheit nicht mit der Forderung verrechnet. Ich habe keinerlei Übergabeprotokoll erhalten und besitze ebenfalls noch die Schlüssel von der Wohnung.

Hoffe ihr könnt helfen.


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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

quote:
und besitze ebenfalls noch die Schlüssel von der Wohnung


Ist da immer noch keiner vorbeigekommen, um die abzuholen ?



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#2
 Von 
123Joe
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 5x hilfreich)

quote:
Ist da immer noch keiner vorbeigekommen, um die abzuholen ?


Nein! Es wollte keiner eine Übergabe machen, die Schlüssel wollte auch keiner haben.

Das einzige was war, ist halt das deren Anwalt die ausstehende Miete beitreiben wollte.

Und mir gehts jetzt halt darum das ich meine Mietsicherheit auch noch nicht habe (mit der wird anscheinend genauso verfahren wie mit den Schlüsseln)

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#3
 Von 
guest-12307.12.2009 10:05:56
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 2x hilfreich)

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#4
 Von 
123Joe
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 5x hilfreich)

quote:
Von einer Schließanlage?


nein, Haustür und Wohnung waren verschiedene Schlüssel.

Und kann jemand nun was wegen der MS sagen?

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#5
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

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#6
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Wow,
Schliesszylinder + Schlüssel aus Gold......
Im Wert von 3 Monatsmieten ?



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#7
 Von 
123Joe
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 5x hilfreich)

quote:
Ich vermute mal, dass die neuen Zylinder und Schlüssel mit deiner MS verrechnet wurden und Du deshalb die alten Schlüssel ungestraft behalten durftest.
Soll heißen, es gibt keine MS zurück.


dann hätte man doch aber mich wenigstens mal anschreiben müssen alá "Schlüssel bis .... abgeben, sonst neue Schliesszylinder. Kosten werden mit MS verrechnet"

Und genau das kam nicht! Man hat sich in keinster Weise darum gekümmert. Das einzige worum sich gekümmert wurde, waren die Ausstehenden Mieten.

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#8
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
123Joe
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 5x hilfreich)

quote:
Wer keine Miete bezahlt, Schlüssel nicht freiwillig bei Auszug zurück gibt, erst seine Schulden begleichen will, wenn er dazu aufgefordert wird, der hat noch mehr am Laufen.
Wie verlebt, bzw. zerstört die WHG bei Auszug aussah hätte ich gerne von diesem armen geschundenen VM persönlich erfahren.
Usw...



Alter, komm mal klar in deiner Welt.......

Schlüssel: wollte ich abgeben, aber wenn man keinen termin für eine Wohnungsübergabe erhält kann ich es auch nicht ändern. Es liegt beim besten Willen nicht bei mir, den Vermieter an die Notwendigkeit eines solchen termin zu erinnern.

Verlebt/zerstört: in keinster Weise - Wohnung wurde von mir vor Auszug noch neu gestrichen. Und in 11 Monaten Mietdauer kann man keine Wohnung verleben ;)

Schulden: ich hätte es auch wie eine Nomade machen können, wollte ich aber nicht. Und die Mietschulden sind zustande gekommen weil ich eine Ausbildung begonnen habe. Und da ich noch ein wenig klar denken kann habe ich die WHG gekündigt um nicht noch mehr Schulden zu machen. Und vom Ausbildungsgeld war nicht viel mit Mietschulden abzahlen.

Und was bitte soll der Spruch mit "das ist noch mehr am laufen"??? Ziehst du alle über einen Kamm? Nur wenn du als Vermieter so viel Pech oder Erfahrungen mit schlechten Mietern sammeln musstest/ durftest, würde ich mal an den Auswahlkriterien für Mieter arbeiten ;)

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#10
 Von 
guest-12320.01.2010 09:40:40
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 361x hilfreich)

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#11
 Von 
Steffi Klein
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 37x hilfreich)

Egal wie die Umstände auch sein mögen, der Vermieter ist selbstverständlich verpflichtet über die erhaltene Kaution mit Ihnen abzurechnen, und das ordnungsgemäss inkl. der angefallenen Zinsen. Was er dann hätte in Abzug bringen wollen, hätte er Ihnen mitteilen müssen. Wenn die Wohnung nicht ok gewesen wäre, hätte er Ihnen Frist zu beseitigung geben müssen.
Fordern Sie mit Frist die Abrechnung der Kaution, ansonsten Gericht.

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#12
 Von 
guest-12320.01.2010 09:40:40
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 361x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
guest-12316.11.2009 09:23:59
Status:
Schüler
(253 Beiträge, 43x hilfreich)

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#15
 Von 
123Joe
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 5x hilfreich)

quote:
quote:Es liegt beim besten Willen nicht bei mir,


Ach Gottchen, jetzt bitte keine Tränen, ich hasse M.-Tränen.




Wie wäre es wenn man die Zitate wenn schon auch komplett zitiert und nicht wild aus dem Zusammenhang reißt.

*Ironie an* und ja ich bin ein böser böser Mieter der smtl. VM in den Ruin treiben möchte *Ironie aus*

Zum thema Nutzungsausfall: Die Wohnung war 2 Monate nach meinem Auszug wieder bewohnt.

Und nochmal wenn man mir keinen Termin zukommen lässt bzw. mich nichtmal anruft wegen einem Termin oder Rückforderung der Schlüssel. Wieso sollte ich dann unaufgefordert beimm VM kriechen kommen.

Thema Verjährung würde mich interessieren, habe noch nichts aussagekräftiges dazu gefunden.

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#16
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12316.11.2009 09:23:59
Status:
Schüler
(253 Beiträge, 43x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
123Joe
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 5x hilfreich)

quote:
Weil die Rückgabe der Wohnung eine Bringschuld ist.


Endlich mal ne Aussage mit der man Arbeiten kann, und nicht nur pers. Angriffe.

Wäre nur noch interessant wie es mit der MS ausschaut bzw. eine möglichen Verjährungsfrist.

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#19
 Von 
guest-12316.11.2009 09:23:59
Status:
Schüler
(253 Beiträge, 43x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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