Hallo,
habe kürzlich eine Mieterhöhung von meinem Vermieter bekommen.
bisher wurden 5,38€/qm berechnet
jetzt will der Vermieter 6,08€/qm
Seine Mieterhöhung begründet der Vermieter mit einem Auszug des Mietspiegels aus der homepage www.anwaltonline.com, wo für eine "angeblich" vergleichbare Wohnung in meiner Stadt 6,08€ Vergleichsmiete wäre.
Dazu: 1. dieser Mietspiegel ist von 01.01.2002
2. dieser Mietspiegel entspricht nicht dem offiziellen Mietpreisspiegel meiner Stadt
Ich habe mich kundig gemacht und rausgefunden, dass in dem offiziellen Mietpreisspiegel meiner Stadt von 2004 für meine Wohnung (ich habe natürlich Größe und Alter berücksichtigt) 5,30€/qm angegeben werden.
Nun, was ist jetzt als die ortsübliche Miete denn gültig, der Mietpresspiegel der Stadt oder die Angaben des Vermieters???
Darf der Vermieter meine Miete erhöhen???
Bitte um Hilfe!!!!
und vielen vielen Dank im Voraus
Mietspiegel- ortsübliche Miete - Mieterhöhung
18. Januar 2005
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Frage vom 18. Januar 2005 | 15:29
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietspiegel- ortsübliche Miete - Mieterhöhung
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 18. Januar 2005 | 17:03
Von
Status: Unbeschreiblich (46706 Beiträge, 16556x hilfreich)
Es gilt der offizielle Mietspiegel.
Wenn Du daraus die richtige Vergleichswohnung herausgesucht hast, dann darf der Vermieter die Miete nicht erhöhen.
Und jetzt?
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